Wir haben uns in dieser künftigen Koalition in der schwierigen Frage der künftigen Finanzierung der Krankenversicherung geeinigt“, sagte FDP-Unterhändler Philipp Rösler. „Wir schaffen damit ein robustes Gesundheitssystem, das nicht mehr alle zwei bis drei Jahre reformiert werden muss. Und wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Gesundheitsvorsorge und -versorgung besser wird, aber definitiv nicht teurer.“ Auch Union und FDP gehen allerdings von Kostensteigerungen aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Alterung der Bevölkerung aus. Nach dem neuen System müssten die Versicherten künftige Kostensteigerungen alleine zahlen.
Der einheitliche Beitragssatz von 14,9 Prozent werde sich zunächst nicht verändern, sagte von der Leyen. Die Obergrenze für die Zusatzbeiträge, die Krankenkassen in Haushaltsnöten erheben können, soll anders als zwischenzeitlich geplant bei einem Prozent des Einkommens bleiben. Diese Zusatzbeiträge werden vermutlich im nächsten Jahr von mehreren Kassen erhoben werden müssen, da die gesetzliche Krankenversicherung in 2010 vermutlich ein Defizit von 7,5 Milliarden Euro einfahren wird. Nur rund vier Milliarden Euro davon sollen aus Steuermitteln ausgeglichen werden.
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich also auf steigende Kosten einstellen. Ein Teil des Geldes zur Deckung des erwarteten Defizits von 7,5 Milliarden Euro soll aus der Erhöhung des Beitrags kommen, den Versicherte alleine zahlen.
Die Pläne blieben insgesamt zunächst sehr vage. In der Koalitionsvereinbarung heißt es: „Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden.“ Von der Leyen sagte, die Krankheitskosten würden von den Arbeitskosten abgekoppelt. Die Frage, wie viel Steuergeld für den Sozialausgleich nötig ist, ließen die künftigen Koalitionspartner unbeantwortet. Es dürfte sich je nach Ausgestaltung der Einzelheiten um zweistellige Milliardenbeträge handeln.
Derzeit gilt für die rund 180 Kassen der einheitlicher Beitragssatz. Davon tragen die Arbeitnehmer den größeren Anteil von 7,9 Prozent, der Arbeitgeberanteil liegt bei sieben Prozent. Das Geld fließt zusammen mit Steuermitteln in den Gesundheitsfonds. Von dort wird es an die Kassen verteilt, wobei Versicherungen mit mehr Kranken höhere Zuweisungen bekommen. Die Gesundheitspolitiker von Union und FDP hatten immer wieder betont, dass die Gesundheitskosten die Lohnnebenkosten für die Wirtschaft nicht weiter in die Höhe treiben sollten.
Während Kanzlerin Angela Merkel (CDU) früh gesagt hatte, sie wolle am Fonds festhalten, hatte die FDP immer wieder betont, ihn abschaffen zu wollen. Die CSU hatte auf Veränderungen gepocht: Weniger Geld sollte bundesweit umverteilt werden. Einen Teil der Beitragsmittel für die Kassen sollten diese direkt einziehen und behalten, so dass die regionale Wirtschaftskraft besser abgebildet werde. Dagegen hatten sich die von der Umverteilung profitierenden Ostländer gewehrt.
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