Wer in der Vergangenheit nicht krankenversichert war, hat ja i.d.R. auch keine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung gezahlt.
Aus dem Teil "Pflicht" leite ich ab, das eine Nichtzahlung eine Straftat darstellt.
Liege ich da richtig ? Und wenn ja, mit welchen Konsequenzen muss man rechnen ?
These: Wer nicht versichert ist macht sich strafbar
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Re: These: Wer nicht versichert ist macht sich strafbar
[quote="Experte_24"]Wer in der Vergangenheit nicht krankenversichert war, hat ja i.d.R. auch keine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung gezahlt.
Aus dem Teil "Pflicht" leite ich ab, das eine Nichtzahlung eine Straftat darstellt.
Liege ich da richtig ? Und wenn ja, mit welchen Konsequenzen muss man rechnen ?[/quote]
Hi Experte,
Nach dem Motto Pflege folgt Krankenversicherung ist oben genannte Aussage richtig, derjenige welcher jedoch keine KV hat ist auch nicht zur
PV verpflichtet. Anders z.B PKV versicherter welcher seine Beiträge nicht zahlt handelt ordnungswidrig und kann und wird über seine Gemeinde belangt bei einer Androhung von 2500 Euro strafe.
Gruß
Aus dem Teil "Pflicht" leite ich ab, das eine Nichtzahlung eine Straftat darstellt.
Liege ich da richtig ? Und wenn ja, mit welchen Konsequenzen muss man rechnen ?[/quote]
Hi Experte,
Nach dem Motto Pflege folgt Krankenversicherung ist oben genannte Aussage richtig, derjenige welcher jedoch keine KV hat ist auch nicht zur
PV verpflichtet. Anders z.B PKV versicherter welcher seine Beiträge nicht zahlt handelt ordnungswidrig und kann und wird über seine Gemeinde belangt bei einer Androhung von 2500 Euro strafe.
Gruß
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