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Blut Schweiß und Tränen - die Zukunft

Verfasst: 15.06.2012, 07:55
von Vergil09owl
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 38818.html

Mal für alle die es intressieren sollte zum Thema Entwicklung der Gesundheitskosten in der Zukunft bei steigenden Gesundheitsriskien aufgrund chronischer Erkrankungen.

Verfasst: 25.06.2012, 20:37
von Vergil09owl
http://www.welt.de/wirtschaft/article10 ... wesen.html

Und um die ganze Sache noch ein wenig abzurundenselbst Mckinseys hält das GKV / PKV Misch Masch für nicht mehr tragbar.

Verfasst: 15.07.2012, 17:46
von Vergil09owl
http://www.wip-pkv.de/veroeffentlichung ... d/135.html

http://www.wip-pkv.de/veroeffentlichung ... -nr/1.html

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... n-not.html

http://www.aerztezeitung.de/panorama/ar ... -geil.html

Er wusste genau, was viele geizige Menschen offenbar vergessen haben. Wie auch immer man es dreht oder wendet: das letzte Hemd hat keine Taschen.

http://www.forum-gesundheitspolitik.de/ ... tikel=2125

Oder anders gesagt wer arm ist stirbt eher

Verfasst: 20.07.2012, 13:58
von (w)right
Vergil09owl hat geschrieben:http://www.welt.de/wirtschaft/article107265578/McKinseys-Medizin-fuer-deutsches-Gesundheitswesen.html

Und um die ganze Sache noch ein wenig abzurundenselbst Mckinseys hält das GKV / PKV Misch Masch für nicht mehr tragbar.


Habe ich auch gelesen und dann dieses Interview: http://www.krankenversicherungen.net/bl ... en-der-pkv

Also ich glaube, jeder "Experte" sieht das anders

Verfasst: 21.08.2012, 18:11
von Vergil09owl
http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... dungen-248

http://www.krankenkassen.de/dpa/216579.html

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/g ... 61979.html

itgliedschaft / Beiträge
Versicherungspflicht#

Personen, die keinen anderweitigen Anspruch
auf Absicherung im Krankheitsfall
haben und zuletzt gesetzlich oder gar nicht
krankenversichert waren, unterliegen seit
2007 der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1
Nr. 13 SGB V). Bei der Anwendung dieserVorschrift herrscht bei vielen Krankenkassen
immer noch Unsicherheit. Gelegentlich
nehmen Kassen Personen auf, die entweder
nicht versicherungspflichtig sind (z.B.
hauptberuflich Selbständige) oder ehemals
privat versichert waren und damit nicht in
den Anwendungsbereich dieser Vorschrift
fallen.
Häufiger sind allerdings die Fälle, in denen
die neu in den Kreis der versicherungspflichtigen
Personen aufgenommenen potentiellen
Mitglieder gegenüber der aufnehmenden
Kasse keinerlei Angaben zu möglichen Vorversicherungen
machen. Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz

Voraussetzungen der Versicherungspflicht
nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu ermitteln.
Die Ermittlungspflicht findet aber dort ihre
Grenze, wo eine weitere Aufklärung des
Sachverhalts ohne Mitwirkung des Betroffenen
unmöglich ist. In diesen Fällen liegt
die Beweislast bei der Kasse. Bei fehlender
Mitwirkung des potentiellen Versicherten
kann keine Versicherungspflicht nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 unterstellt werden. Tut die
Kasse dies dennoch, überschreitet sie die
Grenzen der Amtsermittlungspflicht, mit
der Folge, dass daraus resultierende Verwaltungsakte
rechtswidrig sind. Der Krankenkasse
bleibt danach nur die Möglichkeit,
den potentiellen Versicherten nachweisbar
über seine Mitwirkungspflichten und die
bußgeldbewehrten Folgen fehlender Mitwirkung
aufzuklären. Der PDK hat die betroffenen
Kassen entsprechend beraten.

http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... B_2011.pdf

https://www.destatis.de/DE/Publikatione ... cationFile

Verfasst: 21.08.2012, 18:17
von Vergil09owl
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/k ... 62329.html


Aufgrund der genannten Artikel kann man also davon ausgehen das die Zukunft duster wird, das es zu weiteren Leitungseinschränkungen und Beitragserhöhungen kommen wird.

Gruss.

Jochen

Verfasst: 22.08.2012, 13:53
von Cassiesmann
Vergil09owl hat geschrieben:...das es zu weiteren Leitungseinschränkungen ... kommen wird.


Ich habe Dir ja schon mal vorgeworfen, dass Du Hetze gegen die PKV betreibst, aber langsam wirds blöd. Im Vergleich zur GKV ist bei der PKV die Leistung vertraglich festgeschrieben. Leistungskürzungen gibt es nur in "Deinem" System der GKV.

Verfasst: 22.08.2012, 20:48
von Vergil09owl
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... O-befassen

Hetzen? Beide Systeme müssen sich ändern.

Verfasst: 22.08.2012, 20:57
von Cassiesmann
Abgesehen davon, dass dieses Forum nicht dafür da ist Politik oder Stimmungen zu machen und hier schon genug Trolle herumwuseln, sind Deine Aussagen wie Leistungskürzungen genau so falsch wie Dein Hang permanent Links posten zu müssen.

Klare Frage, was ist Deine Intention als Kassenmitarbeiter diese Links zu posten?

Verfasst: 22.08.2012, 21:34
von Vergil09owl
Reine Information, mehr nicht, kann es sein das du mit ein Problem hast? Es heißt hier doch Gesundheitspolitik oder? Oder?

Verfasst: 22.08.2012, 23:03
von Cassiesmann
Und was ist mit Deiner Desinformation bezüglich Leistungskürzungen in der PKV, die du seit 3 Beiträgen umgehst?
Für mich machst Du schlicht Stimmung!

Verfasst: 22.08.2012, 23:08
von Vergil09owl

Verfasst: 22.08.2012, 23:09
von Vergil09owl
Die IGES Studie muss ich aber auch nicht noch einstellen oder?

Verfasst: 23.08.2012, 07:44
von Cassiesmann
Vergil09owl hat geschrieben:
Wenn denn bitte GKV nicht PKV


Oh man, ich fasse also mal zusammen, Du hast einen (jahrestypisch) abgedroschene Link über die Zukunft der PKV gepostet und in einen für mich nicht erkennbaren Absatz die Leistungskürzungen der GKV erkannt?

Verfasst: 23.08.2012, 21:00
von Vergil09owl
Typisch zu faul zum lesen