Neuerungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz u. Pflege-Bahr!
Verfasst: 10.01.2013, 09:24
Laut Geschäftsstatistik der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung waren zum Jahresende 2010 insgesamt 2,43 Mio. Personen pflegebedürftig. Hiervon wurden 1,68 Mio. Personen häuslich und 0,75 Mio. Personen stationär versorgt. 65% der Pflegebedürftigen sind Frauen. Anbei die wichtigsten Neuerungen:
Zum 01.01.2013 wurde der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung von 1,95% auf 2,05% gesteigert. Das PNG bringt einige Neuerungen mit sich. Dabei geht es im Wesentlichen um: 1.) Höhere Leistungen in den Pflegestufen I und II. 2.) Die Entlastung von pflegenden Angehörigen. 3.) Mehr Wahlmöglichkeiten bei den Pflegeleistungen, sowie eine bessere medizinische Versorgung in den Pflegeheimen. 4.) Einen individuelleren Service für Pflegebedürftige, die einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen. 5.) Bildung ambulanter Wohngruppen durch Pflegebedürftige. 6.) Wegfall von Eigenbeteiligungen für individuelle, das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen und 7.) die Förderung privater Pflegezusatzversicherungen durch einen Staatszuschuss (Pflege-Bahr).
Fragestellung: Welche Vor-, und Nachteile bietet die staatlich geförderte Pflegeversicherung?
Beim „Pflege-Bahr“ wird eine Pflegetage-, Monatsgeldversicherung mit 5,- EUR pro Monat vom Staat bezuschusst. Der Mindestbeitrag beträgt 15,- EUR - für den Verbraucher somit 10,- EUR. Das Pflegegeld beträgt in Pflegestufe III mindestens 600,- EUR. Geleistet wird prozentual je nach Pflegestufe. In III zu 100%, in II zu 60%, in I zu 30% und in 0 zu 10%. Gesundheitsfragen werden nicht gestellt, sodass sich jeder der nicht schon pflegebedürftig oder schwerbehindert ist versichern kann. Die Wartezeiten betragen insgesamt 5 Jahre. Wer in diesem Zeitraum pflegebedürftig wird, erhält keine Leistung.
Fragestellung: In Pflegestufe II werden somit gerade einmal 360,- EUR an Pflegekosten monatlich rückgedeckt. Ein Heimplatz im Mehrbettzimmer kostet jedoch im Mittel 3.500 EUR, wovon gerade einmal 1.250,- EUR durch die Pflegepflichtversicherung gegenfinanziert sind.
Der „Pflege-Bahr“ bietet lediglich eine ergänzende Kostenrückdeckung, die maximal 30% des Versorgungsdeltas schließt. Bei vergleichbaren Leistungen ist die staatlich geförderte Pflege trotz Kostenzuschuss vom Staat tendenziell etwas teuer als eine private ungeförderte Pflegetagegeldversicherung. Der Mehrbeitrag des „Pflege-Bahr“ liegt in der Regel zwischen 5% und 13%. Interessant kann das Produkt für ältere und an sich nicht versicherbare Personen sein, die somit zumindest einen kleinen Teil Ihrer Versorgungslücke schließen. Wer älter als 70 Jahre ist, sollte aufgrund der langen Wartezeit von 5 Jahren eventuell von diesem Produkt Abstand nehmen. Die Wahrscheinlichkeit in diesem Zeitraum pflegebedürftig zu werden ist relativ hoch, zudem stehen Leistungen und Versicherungsbeitrag in keinen sozialverträglichen Verhältniss zueinander.
Pflege ist ein gesellschaftspolitisches Problem. Durch die immer älter werdende Gesellschaft nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich zu. Bei den 85- bis 90 Jährigen sind dies nahezu 40%. Betroffene Ehepaare zahlen immer das Doppelte. Die Heimunterbringung von Ehepaaren kommt immer häufiger vor. Wer seine Lebensleistung schützen und innerhalb der Familie weitergeben möchte, seine Unabhängigkeit wahren und eine menschenwürdige Versorgung absichern will, sorgt deshalb zeitnah mit einer privaten Pflegeergänzungsversicherung vor.
Mit besten Grüßen aus dem Rheinland
Marcus
Zum 01.01.2013 wurde der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung von 1,95% auf 2,05% gesteigert. Das PNG bringt einige Neuerungen mit sich. Dabei geht es im Wesentlichen um: 1.) Höhere Leistungen in den Pflegestufen I und II. 2.) Die Entlastung von pflegenden Angehörigen. 3.) Mehr Wahlmöglichkeiten bei den Pflegeleistungen, sowie eine bessere medizinische Versorgung in den Pflegeheimen. 4.) Einen individuelleren Service für Pflegebedürftige, die einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen. 5.) Bildung ambulanter Wohngruppen durch Pflegebedürftige. 6.) Wegfall von Eigenbeteiligungen für individuelle, das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen und 7.) die Förderung privater Pflegezusatzversicherungen durch einen Staatszuschuss (Pflege-Bahr).
Fragestellung: Welche Vor-, und Nachteile bietet die staatlich geförderte Pflegeversicherung?
Beim „Pflege-Bahr“ wird eine Pflegetage-, Monatsgeldversicherung mit 5,- EUR pro Monat vom Staat bezuschusst. Der Mindestbeitrag beträgt 15,- EUR - für den Verbraucher somit 10,- EUR. Das Pflegegeld beträgt in Pflegestufe III mindestens 600,- EUR. Geleistet wird prozentual je nach Pflegestufe. In III zu 100%, in II zu 60%, in I zu 30% und in 0 zu 10%. Gesundheitsfragen werden nicht gestellt, sodass sich jeder der nicht schon pflegebedürftig oder schwerbehindert ist versichern kann. Die Wartezeiten betragen insgesamt 5 Jahre. Wer in diesem Zeitraum pflegebedürftig wird, erhält keine Leistung.
Fragestellung: In Pflegestufe II werden somit gerade einmal 360,- EUR an Pflegekosten monatlich rückgedeckt. Ein Heimplatz im Mehrbettzimmer kostet jedoch im Mittel 3.500 EUR, wovon gerade einmal 1.250,- EUR durch die Pflegepflichtversicherung gegenfinanziert sind.
Der „Pflege-Bahr“ bietet lediglich eine ergänzende Kostenrückdeckung, die maximal 30% des Versorgungsdeltas schließt. Bei vergleichbaren Leistungen ist die staatlich geförderte Pflege trotz Kostenzuschuss vom Staat tendenziell etwas teuer als eine private ungeförderte Pflegetagegeldversicherung. Der Mehrbeitrag des „Pflege-Bahr“ liegt in der Regel zwischen 5% und 13%. Interessant kann das Produkt für ältere und an sich nicht versicherbare Personen sein, die somit zumindest einen kleinen Teil Ihrer Versorgungslücke schließen. Wer älter als 70 Jahre ist, sollte aufgrund der langen Wartezeit von 5 Jahren eventuell von diesem Produkt Abstand nehmen. Die Wahrscheinlichkeit in diesem Zeitraum pflegebedürftig zu werden ist relativ hoch, zudem stehen Leistungen und Versicherungsbeitrag in keinen sozialverträglichen Verhältniss zueinander.
Pflege ist ein gesellschaftspolitisches Problem. Durch die immer älter werdende Gesellschaft nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich zu. Bei den 85- bis 90 Jährigen sind dies nahezu 40%. Betroffene Ehepaare zahlen immer das Doppelte. Die Heimunterbringung von Ehepaaren kommt immer häufiger vor. Wer seine Lebensleistung schützen und innerhalb der Familie weitergeben möchte, seine Unabhängigkeit wahren und eine menschenwürdige Versorgung absichern will, sorgt deshalb zeitnah mit einer privaten Pflegeergänzungsversicherung vor.
Mit besten Grüßen aus dem Rheinland
Marcus