Infos zum Standardtarif / Basistarif (ab 01.01.09)

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Infos zum Standardtarif / Basistarif (ab 01.01.09)

Beitragvon Frank » 26.07.2007, 22:13

Der Gesetzgeber hat für "Nicht-Kranken-Versicherte" zum 01.04.2007 eine Versicherungspflicht in der GKV eingeführt. Bestimmte Personengruppen wie Selbstständige, höherverdienende Arbeitnehmer und Beamte, die gar nicht oder zuletzt nicht in der GKV versichert waren, haben bereits vom 01.07.2007 bis zum 31.12.2008 ein Zugangsrecht (Kontrahierungszwang) in den modifizierten Standardtarif. Ab 01.01.2009 gilt dann auch für diesen Personenkreis eine Pflicht zur Versicherung mit Kontrahierungszwang im Basistarif. Für gesunde Kunden ist es natürlich attraktiver, private "Normaltarife" zu versichern.

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Welche Leistungen beinhaltet der modifizierte Standardtarif? Der Leistungsumfang ist mit den Leistungen in der GKV vergleichbar. Anders als in den sonstigen Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung kann der Versicherungsschutz vermindert werden, wenn sich die GKV-Leistungen verschlechtern. Zum modifizierten Standardtarif dürfen keine weiteren Krankenzusatzversicherungen hinzuversichert werden.


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In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gelten für Versicherte des modifizierten Standardtarifes spezielle Höchstsätze, die von allen Ärzten/ Zahnärzten zu beachten sind.

Danach dürfen berechnet werden:

• für persönliche Leistungen max. der 1,8fache Satz der GOÄ bzw. 2,0fache Satz der GOZ

• für medizinisch-technische Leistungen max. der 1,38fache Satz der GOÄ

• für Laborleistungen max. der 1,16fache Satz der GOÄ

Diese Sätze sind auch die Höchstsätze für die Leistungen des Standardtarifes (= Standardtarif-Höchstsätze). Damit der Arzt/Zahnarzt sich an die vorgegebenen Werte halten kann, muss sich der Patient als Standardtarifversicherter ausweisen.

Nur durch eine rechtswirksame und schriftliche, vor Beginn der Behandlung getroffene individuelle Honorarvereinbarung, könnte der Arzt/Zahnarzt die genannten Grenzen überschreiten. Dabei entstehende Mehrkosten gingen dann allerdings zulasten des Versicherten.

Was kostet der Standardtarif?

Der monatliche Beitrag für Einzelpersonen darf den durchschnittlichen Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht überschreiten. Das sind derzeit rund 500 Euro. Der Beitrag kann aber, abhängig vom Eintrittsalter, auch deutlich niedriger ausfallen. Für Versicherte mit geringem Einkommen gilt zudem: Besteht finanzielle Hilfebedürftigkeit (nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches II bzw. XII) oder entsteht diese durch Zahlung des Beitrages, muss das Versicherungsunternehmen den Beitrag halbieren. Und wer auch den ermäßigten Beitrag nicht zahlen kann, erhält einen Zuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt.

Seinen persönlichen Beitrag kann man bei jeder privaten Krankenversicherer für sich erfragen.

Mehr Info zum Standardtarif gibt es hier:
Brochure Standardtarif

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