Hallo an alle, meine Frage:
Ich plane nach mehrjaehrigem USA Aufenthalt wieder nach Deutschland zurueck zu siedeln. Ich war vorher bei der IKK KV versichet. Nun werde ich im Januar 2018 55 Jahre alt. Hatte mit der IKK ein Telefonat und mir wurde gesagt wenn ich nicht vor meinem Geburtstag wieder in den Deutschland bin kann ich nicht mehr in die Gesetzlich KV zurueck.
Weiss jemand ob es nicht doch einen Weg gibt die Anwartschaft aufrecht zu erhalten?
Beste Gruesse Eisbaer
Ueber 55 und zurueck in die Gesetzliche KV nach Auslandsaufenthalt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Ueber 55 und zurueck in die Gesetzliche KV nach Auslandsaufenthalt
Hallo,
Vielleicht hilft dir auch schon dieser Thread weiter - viewtopic.php?f=1&t=7019, ansonsten bist du bei meinem Moderatorenkollegen Rossi bestens aufgehoben.
Gruss
Czauderna
Vielleicht hilft dir auch schon dieser Thread weiter - viewtopic.php?f=1&t=7019, ansonsten bist du bei meinem Moderatorenkollegen Rossi bestens aufgehoben.
Gruss
Czauderna
Re: Ueber 55 und zurueck in die Gesetzliche KV nach Auslandsaufenthalt
Danke Czauderna,
der oben angegebener Thread ist sehr interesant. Ich habe soviel rausgelesen das der Poster es geschafft hat wieder in die GKV reinzukommen.Mir ist allerdings unklar auf welchem Weg er es geschafft hat.
Ich bin 2010 in die USA gegangen, bis dahin war ich in der GKV bei der IKK. Zwischenzeitlich war ich zuletzt 2013 in Deutschland bei der IKK KV. Ich war dort ci 6 Monate Angestellt. In den USA hatte ich keine KV.
Gruesse Eisbaer
der oben angegebener Thread ist sehr interesant. Ich habe soviel rausgelesen das der Poster es geschafft hat wieder in die GKV reinzukommen.Mir ist allerdings unklar auf welchem Weg er es geschafft hat.
Ich bin 2010 in die USA gegangen, bis dahin war ich in der GKV bei der IKK. Zwischenzeitlich war ich zuletzt 2013 in Deutschland bei der IKK KV. Ich war dort ci 6 Monate Angestellt. In den USA hatte ich keine KV.
Gruesse Eisbaer
Re: Ueber 55 und zurueck in die Gesetzliche KV nach Auslandsaufenthalt
Wenn Du nicht sofort nach der Rückkehr eine Arbeit aufnimmst, dann unterliegst auch Du der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Dort gilt der Beschränkung für über 55-jährige nicht (vgl. § 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V).
Re: Ueber 55 und zurueck in die Gesetzliche KV nach Auslandsaufenthalt
Danke Rossi,
Werde heute Abend mal die angegebene Links von die raussuchen.
Gruesse Eisbaer
Werde heute Abend mal die angegebene Links von die raussuchen.
Gruesse Eisbaer
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