Aufenthalt im Ausland und Versicherungspflicht

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Speedy
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Aufenthalt im Ausland und Versicherungspflicht

Beitragvon Speedy » 22.10.2007, 23:12

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Zunächst zu meiner Situation:
Ich werde mich ab 2008 für unbestimmte Zeit im Ausland aufhalten.
Allerdings Firma und Hauptwohnsitz zunächst hier in Deutschland angemeldet lassen. Werde aber, wenn überhaupt, nur maximal zwei Wochen pro Jahr in Deutschland sein.
Wohnsitz abmelden geht bis 2010/2011 nicht (zu komplex um es hier zu erläutern), danach werde ich -so der Plan- Firma und Wohnsitz abmelden und endgültig auswandern.

Mir geht es nun um die Versicherungspflicht ab 2009, derzeit bin ich versichert (PKV), wollte die aber natürlich kündigen, da im Ausland sowieso keine Leistungen gezahlt werden (die kann ich dort, wo ich bin, aus eigener Tasche begleichen bzw. werde eine lokale Versicherung abschliessen).

Jetzt bin ich durch die Pflichtversicherung für alle Personen (von der nicht mal mein Steuerberater was weiss!) irritiert und frage mich:
Gibt es Ausnahmeregelungen für Fälle wie mich? Es kann ja wohl nicht sein, dass man auch zahlen muss, wenn man gar keine Leistungen bekommt.
Falls dies aber tatsächlich der Fall wäre: Wie würde meine Zuordnung erfolgen, wenn ich mich einen Monat fest anstellen liesse (Vollzeit), somit wieder in die GKV ginge und anschliessend für 410 EUR pro Monat (Teilzeit) angestellt wäre, daneben aber noch den Betrieb hätte?
Wäre ich dann für den Mindestbetrag an Abgaben in der PKV und hätte somit meine Verpflichtung erfüllt?

Davon hängt viel ab, denn diese neue Versicherungspflicht kann im Zweifelsfall meinen gesamten Plan gefährden.

Danke schon mal für die Antworten!

Frank
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Beitragvon Frank » 23.10.2007, 11:16

Hallo,

solange der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt, bleibt es bei der Pflicht auf Krankenversicherung - egal ob PKV oder GKV. Die Beitragsbemessung in der GKV ist wie gehabt. Die Einnahmen aus der Firma werden mit zugrundegelegt.

Ich würde die PKV behalten. Ich weiß jetzt nicht welche Gesellschaft dies ist, aber es gibt Gesellschaften, die problemlos 12 Monate weltweit Versicherungsschutz geben und nach Vereinbarung auch länger.


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