Wissenswertes zu den GKV Wahltarifen

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Wissenswertes zu den GKV Wahltarifen

Beitragvon Frank » 29.10.2007, 19:02

Seit April dieses Jahres können Krankenkassen durch das GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz bestimmte Wahltarife anbieten. Dass diese keine Alternative zur privaten Krankenversicherung sind, werden die nachfolgenden Ausführungen zeigen.

Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz können Krankenkassen jetzt bestimmte Wahltarife anbieten. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 53 des fünften Sozialgesetzbuches. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Wahltarifen, die eine Krankenkasse anbieten muss (Pflicht-Angebote) und solchen, die eine Kasse anbieten kann (Kann-Angebote).

Pflicht-Angebote
- Hausarzttarife
- Tarif integrierte Versorgung
- für strukturierte Behandlungsprogramme
- für besondere ambulante Behandlung
- Krankengeldtarif für Selbständige (ab 1.1.2009)

Kann-Angebote
- Selbstbehalttarife
- Tarife mit Beitragsrückerstattung
- Kostenerstattungstarife für
- Behandlung als Privatpatient beim Arzt
- Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen, etc.
- Tarif für Alternative Medizin

Ab 2009 kein Krankengeldanspruch mehr für Selbstständige
Zum 1.1.2009 entfällt für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige der Anspruch auf Krankengeld. Gesetzliche Kassen müssen als Ausgleich hierfür ab 1.1.2009 Krankengeld-Wahltarife anbieten. Jeder Selbstständige muss sich dann selbst um eine entsprechende Absicherung kümmern. Der Kunde sollte sich sehr gut überlegen, in welche Hände er den finanziellen Schutz der eigenen Existenz gibt. Sinnvoll ist die Einkommensabsicherung bei einem privaten Krankenversicherer. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung endet das private Krankentagegeld nicht automatisch nach 78 Wochen, kann individuell und bedarfsgerecht abgesichert werden und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Vorsicht vor 3-jähriger Bindungsfrist
Aufpassen müssen Mitglieder bei der 3-jährigen Bindungsfrist. Entscheidet sich ein Mitglied für ein Kann-Angebote (z. B. Tarife mit Selbstbehalt oder Kostenerstattung), bindet er sich dadurch für mindestens drei Jahre an seine Krankenkasse. Das hebelt selbst das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Beitragssatzes aus. Außerdem verzögert es die vorzeitige Wechselmöglichkeit von freiwillig Versicherten in die private Krankenvollversicherung. Sogar Selbstständige können innerhalb dieser Bindungsfrist nicht in die PKV wechseln.

Wie sind gesetzliche Wahltarife zu beurteilen?
Im Gegensatz zu den durchaus sinnvollen Pflichtangeboten, sind Kann-Angebote sehr kritisch zu sehen.
Bei Tarifen mit Selbstbehalt muss der Versicherte Kosten innerhalb des vereinbarten Selbstbehaltes selbst tragen. Dafür erhält er von seiner Kasse am Ende des Jahres eine Prämie. Die Prämie liegt aber immer unter dem gewählten Selbstbehalt. Für wen lohnt sich dieser Tarif? Interessant ist er auf jeden Fall für gesunde Pflichtversicherte. Bei Krankheit ist der Ausstieg spätestens nach drei Jahren möglich. Ordnungspolitisch ist dies natürlich sehr negativ zu beurteilen. Durch diese Vorteilsnahme ohne Beitragsäquivalent wird dem System auf Dauer Geld entzogen, sodass dadurch sogar Beitragssteigerungen möglich sind. Ein weiteres Problem ist, dass das Mitglied auch bei Beitragssatzerhöhungen die Kasse nicht vor Ablauf der 3 Jahre wechseln kann. Gesunden freiwillig Versicherten sollte ein solcher Tarif nicht empfohlen werden, weil dadurch der Wechsel in die PKV für mindestens drei Jahre unmöglich wird.
Vereinbart ein Versicherter mit seiner Krankenkasse einen Tarif mit Beitragsrückzahlung, erhält er bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr eine Prämie. Dabei dürfen er selbst und seine familienversicherten Angehörigen keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Die Rückstattung beträgt aber maximal 1 Monatsbeitrag. Empfehlungen und Nachteile sind mit denen von Selbstbehalttarifen identisch.
Als besonders problematisch stellt sich die Situation bei den gesetzlichen Tarifen mit Kostenerstattung dar. Der Versicherte kann Tarife mit Kostenerstattung für bestimmte Leistungsbereiche wählen. In diesem Fall werden dem Versicherten die zusätzlich zum gesetzlichen Leistungskatalog entstandenen Kosten teilweise erstattet. Folgende Beispiele verdeutlichen diese Wahlangebote der Kassen: Wahltarife mit Kostenerstattung für Leistungen

- bei ambulanter, privatärztlicher Behandlung
- im Ausland,
- bei Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder
- bei Zahnersatz.

Diese Tarife stehen in unmittelbarer Konkurrenz zu den Angeboten der privaten Krankenversicherung.

Wie sieht die Empfehlung bei GKV-Versicherten im Hinblick auf die gesetzlichen Tarife mit Kostenerstattung aus?

Ein Kassenwechsel bei Erhöhung des Beitragssatzes ist durch die 3-jährige Bindungsfrist während dieser Zeit ausgeschlossen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Angebote nur für wenige Bereiche Kostenerstattung. Auch die Höhe der Erstattungsleistungen fällt eher gering aus. Die umfangreichere und leistungsstärkere Angebotspalette findet der Pflichtversicherte nach wie vor nur bei einer privaten Krankenversicherung.
Für freiwillig Versicherte gilt dieselbe Argumentation. Einen quasi Privatpatientenstatus kann sich ein freiwillig Versicherter mit den gesetzlichen Wahltarifen nicht sichern. Es können nämlich nur Kassenärzte konsultiert werden und Gebührensätze bis zum 2,3 bzw. 3,5fachen Satz sind grundsätzlich nicht möglich. Freiwillig Versicherte sollten deshalb auf keinen Fall einen gesetzlichen Wahltarif abschließen. Ansonsten würde ein möglicher Wechsel in die leistungsstärkere PKV um mindestens drei Jahre verzögert. Sollte ein Wechsel in die PKV nicht möglich sein, sind die privaten Zusatzversicherungen auch hier erste Wahl.
Ein weiterer Knackpunkt ist, dass Wahltarife sich selbst finanzieren müssen und deshalb von den Aufsichtsbehörden der Krankenkassen nur für 3 Jahre genehmigt werden. Danach wird die Verlängerung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erneut geprüft. Das heißt natürlich: Finanziert sich ein Wahltarif nicht mehr selbst, würde der gesetzlich Versicherte ohne ergänzenden Krankenversicherungsschutz dastehen. Dramatisch wird es, wenn der Kunde aufgrund seines Gesundheitszustands dann nicht mehr in die PKV wechseln kann. In der PKV gibt es dagegen lebenslange Vertragsgarantien.

Fazit
Krankenkassen selbst sprechen bei einigen Wahltarifen von einem hohen Risiko und mahnen entsprechende Vorsicht an. Alle, die sich für eine PKV entscheiden, sind dort bestens aufgehoben. Nur die PKV bietet
· privatrechtliche Vertragsgarantien
· wirklich hohe Beitragsrückerstattung
· echten Privatpatientenstatus
· Schutz vor demografischer Entwicklung (Alterungsrückstellung).

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 30.10.2007, 11:51

Hier auch noch ein paar Infos zu der zukünftigen "Marschrichtung" der GKV:

Einheitsbeitrag ab 2009
Die Verunsicherungen der Kassen wird immer größer .


Fakt ist: ab dem 01.01.2009 legt der Gesetzgeber die Kassenbeiträge bundeseinheitlich fest. Spekuliert wird über ein Beitragssatz zwischen 15-18 % !!!

Doch der erste Blick täuscht: kommt eine Kasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht aus, hat sie zunächst die Möglichkeit, Zusatzangebote aus dem Produktkatalog zu streichen. Darüber hinaus wird ein Zusatzbeitrag fällig, der direkt vom Kunden (also nicht mehr über den Arbeitgeber) in Form einer individuellen Rechnung gefordert und eingezogen wird. Dieser kann bis zu ca. 36 Euro monatlich (1 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze) betragen.

Insbesondere diese hochpreisigen Kassen werden sehr schnell gezwungen sein, Zusatzbeiträge einzufordern. Der Wettbewerb wird in diesem Sinne ab 2009 deutlich zunehmen.

Quelle: Salus BKK

Freunde, das bedeutet: Die GKV wird nochmal steigen. Sie im Jahr 2006 gestiegen, in 2007 auch. In 2008 werden die Kassen auch anheben müssen um Ihre Schulden zu senken und 2009 kommt dann nochmal was drauf.

4 Erhöhungen in 4 Jahren.

fwilke
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Beitragvon fwilke » 30.10.2007, 23:36

Hallo zusammen,

ich finde es ja gar nicht mal so schlimm, dass die Beiträge steigen, das tun sie in der PKV auch, und das zurecht - Gesundheit ist nun mal teuer ... oder besser: Symptombehandlung. Mit Gesundheit hat's ja nicht viel zu tun.
Schlimm an der Sache finde ich nur, dass dem Bürger in penetranter Regelmäßigkeit vorgebetet wird, dass ja nach DIESER ERhöhung erstmal alles besser wieder und nach JENER Reform nun endlich alles günstiger wird.

Frank Wilke

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Beitragvon Experte_24 » 04.07.2008, 10:39

Muss die GKV den Versicherten eigentlich besonders eindeutig auf die neue Bindefrist hinweisen ?

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Beitragvon Frank » 04.07.2008, 11:21

Meinst du bei den Wahltarifen?
Da gehe ich mal schwer von aus, da sich das Mitglied 3 Jahre bindet.

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Beitragvon Aali » 28.01.2009, 12:02

Gibt es im Nachhinein keinerlei Möglichkeit aus dem Wahltarif auszusteigen?

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Beitragvon Frank » 29.01.2009, 10:48

Kommt darauf an. Wenn jemand zum Beispiel Beamter wird und beihilfeberechtigt, kann er sich privat versichern. Ansonsten sieht es schlecht aus.

manking
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Beitragvon manking » 28.03.2009, 01:18

ich hätt mal noch ne frage zu wahltarife: da gibts doch die höchstgrenze nach § 53 Abs. 8 SGB V

zählen die 900 € nur wenn man mehrere wahltarife hat, also kompiniert oder nur wenn die krankenkasse nen beitragszuschuss erhebt? ich blick bei der vorschrift nciht durch


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