Nichts Neues zum PKV-Standardtarif?

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GS
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Nichts Neues zum PKV-Standardtarif?

Beitragvon GS » 17.10.2021, 11:19

Hallo zusammen,

Im Unterforum „PKV allgemein“ ging es unter dem Thema „Kosten der PKV im Alter“ zuletzt um den PKV-Standardtarif und dessen Sperre für PKV-Neuzugänge seit 2009 und für Wechsler von einem Bisex- in einen Unisextarif:
21xx schrieb dort zuletzt:
Bin mit dem Wahlergebnis an sich zwar nicht so zufrieden, aber vielleicht tut sich ja was mit der Ampel Regierung, wenn sie denn kommt.
Zumindest wird es auch in Zukunft die zwei Welten der GKV und PKV geben.

Habe mir heute noch mal ein paar Gedanken über das Thema gemacht, bin immer noch verärgert über die Entwicklung.
Aber wer weiß, vielleicht tut sich ja in den nächsten Jahren noch etwas.

Ich persönlich finde, dass die fehlende Wahlmöglichkeit des Standardtarifs Unisex-Tarife dann doch irgendwie uninteressanter machen.
Und warum es dieses Verbot gibt, kann ich als Laie sowieso nicht verstehen.

Spätestens jetzt geht es hier um handfeste Gesundheitspolitik. Deshalb greife ich das in diesem Unterforum auf und versuche, es in einen größeren Zusammenhang zu bringen.

Die Sperre des Standardtarifs STN (für Beihilfeberechtigte: STB, klingt so, hat aber nix mit „Sterbegeld“ zu tun) stand am vorläufigen Ende einer Kette von gesundheitspolitischen Maßnahmen zwischen 1998 und 2012, deren Ziel es war, die PKV im Wettbewerb mit der GKV teurer, also unattraktiver zu machen – also die "fabelhaften" PKV-Trauben sauerer zu machen oder – wenn das noch nicht verfängt, sie zumindest wesentlich höher zu hängen. Also den Wechsel zur PKV auf andere Weise zu erschweren oder verzögern. Einige „Meilensteine“ im Rückblick:

2000:
Einführung des 10%-Zuschlages für PKV-Neukunden (für Bestandskunden in Stufen ab 2001 bis 2005)
2001:
Anhebung der Pflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in Neufünfland aufs Altelfland-Level (Die entsprechende Anhebung der Löhne und Gehälter hat man dabei vergessen.)
2003:
Im Nov. 2002 quasi über Nacht entschieden: Deutlicher Anstieg der Pflichtgrenze gegenüber der Beitragsbemessungsgrenze. Seither werden beide nun unterschiedlichen Grenzen (nicht nur hier im Forum) munter miteinander verwechselt. Danke, Ulla.
2007:
Dreijahresregel: Arbeitnehmer mussten für den Wechsel zur PKV die Pflichtgrenze nicht nur „einmalig“, sondern drei Jahre hintereinander überschreiten. Wer das schließlich geschafft hat, war damit zwei Eintrittsjahre älter und zahlt seither auf Dauer politisch bedingten Mehrbeitrag ohne jeden Gegenwert. (Dieses Thema immerhin ist seit 2011 Geschichte, wenn auch nicht für die davon direkt Betroffenen).
2009:
Sperre der späteren Wechselmöglichkeit in den PKV-Standardtarif für PKV-Neuzugänge, statt dessen Verweis auf den neuen "Basistarif"
2012:
Übernahme dieser Sperre in die (allerdings europarechtlich initiierten) für Neuzugänge verbindlichen Unisex-Tarife.

Bei dieser Sperre ist es bis heute geblieben. Und auch die Ampel wird hierbei vermutlich nicht von rot auf grün umschalten. Legislative und Exekutive werden wohl nichts unternehmen.

Aber es gibt ja auch noch eine dritte Gewalt. In dem eingangs genannten Thread „Kosten der PKV im Alter“ findet sich jedenfalls eine Ermutigung für Betroffene, notfalls den Klageweg zu beschreiten. Der Forist ElMexican0 schließt (vorläufig) seine fundierten Beiträge hierzu mit
ElMexican0 schreibt:
Darum dreht sich die akademische Diskussion um die potentielle Klage. Es ist höchstwahrscheinlich falsch, dass der STN nicht aus unisex heraus angesteuert werden kann. Sehr viel spricht dafür und nur sehr wenig, wie der Unwille der PKVUs, steht dem entgegen. Aber einer muss klagen und sowas kann dauern.

Und kann natürlich auch kosten – auch das Prozesskostenrisiko hat ElMexican0 zuvor nicht vergessen zu erwähnen.
Vielleicht traut sich ja doch einer und hat dabei womöglich auch Erfolg. Einen langen Atem wird er wohl brauchen.

Gruß
von GS

RolandPKV
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Re: Nichts Neues zum PKV-Standardtarif?

Beitragvon RolandPKV » 19.10.2021, 15:59

Falls jemand klagen wollte, wen müsste er verklagen?

GS
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Re: Nichts Neues zum PKV-Standardtarif?

Beitragvon GS » 25.11.2021, 23:05

Nächstliegender Klagegegner dürfte der eigene Versicherer sein. Nolens volens "obliegt" es ja diesem, ihm den individuellen Wechsel in den STN zu verwehren.

Fast hätte ich es übersehen: Es gibt doch noch etwas Neues zum Standardtarif:

Irgend ein Wissender hat neulich - ich suche noch nach der Quelle - die aus meiner Sicht steile These aufgestellt (hier in Kurzform): "PKV-Versicherte profitieren von den steigenden Steuerzuschüssen an die GKV".

Im Kleinergedruckten des Beitrags lief es dann darauf hinaus, dass durch die mit den Zuschüssen erwirkte Stabilität des sog. Durchschnittsbeitragssatzes auch der Höchstbeitrag für die STN-Versicherten nicht steigt. Abgesehen davon, dass das nur stimmt, wenn auch die Bemesssungsgrenze nicht steigt, was zufälligerweise 2022 der Fall ist, fielen dabei zwei Kleinigkeiten unter den Tisch:
1) Die wenigsten STN-Versicherten liegen am Höchstbeitrag; die meisten liegen m.o.w. deutlich darunter.
2) Es gibt auch noch andere PKV-Versicherte als die im Standard- und im Basistarif.

Zu 2) mache ich daher - aber nicht mehr heute - ein neues Fass in diesem Unterforum "Gesundheitspolitik" auf, unter der o.g. These, aber mit Fragezeichen.


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