Frage zur Anwartschaft (AOK)

Gesundheitsreform, Bürgerversicherung, Kopfpauschale, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

primio
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 03.11.2007, 10:57

Frage zur Anwartschaft (AOK)

Beitragvon primio » 03.11.2007, 11:25

Ich bin freiwillig bei der AOK Baden-Wuerttemberg versichert. Bin aber 3/4 des Jahres im Ausland, freiberuflich. Bin in D mit Zweitwohnsitz gemeldet.

Bisher ging das mit einer Anwartschaft recht problemlos und einigermassen guenstig: ca. 40 EUR pro Monat ohne Leistung und um die 560 EUR nach Wiederanmeldung fuer die 3 Monate in Deutschland.

Ich habe die Einreise und Ausreise per Kopien z.B. des Flugtickets nachgewiesen, danach wurde jeweils wieder umgestellt.

Jetzt folgendes: Ich bin seit Ende Sept. wieder im Ausland. Heute knapp 40 Tage nach der Ausreise kommt die Info von der AOK, dass wegen Satzungsaenderung zukuenftig keine Anwartschaft mehr moeglich ist!

Konsequenz: pro Monat volle 560 EUR ohne Leistung!!!, wegen der verspaeteten Info nochmals + 2 Monate voller Beitrag ohne Kuendigungschance.

Frage: 1. Welche gesetzl. Kassen bieten noch Anwartschaften an?
2. Wenn ich bei der AOK kuendige (bin laenger als 18 Monate dabei),
muss ich dann zwingend eine neue KK vorweisen koennen? Mir schwebt vor, dass ich mich in D voerst nicht mehr versichere.

Bitte um Info, vielleicht weiss jmd was.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Re: Frage zur Anwartschaft (AOK)

Beitragvon DKV-Service-Center » 03.11.2007, 21:07

Hallo primio,

Ich würde einmal die AOK fragen ob Sie mich auch ohne Anwartschaft, wieder aufnehmen muessen ?
Gruß

primio
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 03.11.2007, 10:57

Beitragvon primio » 04.11.2007, 02:40

Danke mal, werde ab Montag ohnehin mit der AOK sprechen muessen.

Habe mittlerweile auch ein bisschen im board gelesen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss mich die gesetzl. KK ohnehin wieder aufnehmen, wenn ich zuvor im Ausland war. Die Frage ist ja, ob sie mich gehen (kuendigen) lassen. Das mit dem Wohnsitz und gewoehlichem Aufenthalt konnte ich noch nicht klaeren.

Begruendet ein Zweitwohnsitz eine KK-Pflicht? Falls jmd was weiss, bitte um Info.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.11.2007, 12:48

Hm, die Versicherungspflicht (bspw. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) setzt voraus, dass Du den sog. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Meines Erachtens hast Du diesen im Ausland, da Du dort aufgrund des 9-monatigen Aufenthaltes dich überwiegend aufhälst. Auch ein Zweitwohnsitz ändert meines Erachtens nicht´s daran.

Während des 3 monatigen Aufenthaltes in Deutschland - der ja offensichtlich von Anfang an nur vorübergehend ist - begründest Du meines Erachtens keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sodass die Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht eintreten dürfte!!!

moskau
Beiträge: 4
Registriert: 07.12.2007, 15:27

Beitragvon moskau » 07.12.2007, 15:44

Ich lebe ebenfalls im Ausland - seit vielen Jahren. Ich habe eine Anwartschaft auf GKV bei der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK). Diese Kasse ist für jeden zugänglich.

Krankenversichert habe ich mich im Ausland über die Allianz.

Mein Kommentar:
1. Man kann gar keinen Zweitwohnsitz in Deutschland haben und den Hauptwohnsitz im Ausland.

2. Die Anwartschaft ist insbesondere für ehemals in Deutschland versicherte Personen gedacht, die sich vorübergehend im Ausland befinden.

3. In Abhängigkeit des Landes, wo man sich aufhält, darf u.U. die AOK gar keine Vollversicherung anbieten. Das hängt von den Rahmenabkommen zwischen den Ländern ab.

http://www.mdr.de/ratgeber/job_karriere ... 63911.html


Zurück zu „Gesundheitspolitik“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste