DKV Beitragsrückstand BSK-Tarif Ost, jetzt wechseln?

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scorpionbema
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DKV Beitragsrückstand BSK-Tarif Ost, jetzt wechseln?

Beitragvon scorpionbema » 17.03.2009, 11:57

Hallo zusammen,
ich bin seit sieben Jahren bei der DKV, habe einen BSK Gruppentarif für Versicherte in den neuen Bundesländern und zahle zusammen mit meiner Tochter insgesamt 472 Euro (inkl. PV).
Seit gut einem dreiviertel Jahr bin ich immer mal wieder - längstens für zwei Monate - mit den Beiträgen im Rückstand, habe aber nach spätestens zwei Monaten immer ausgeglichen. Die DKV weigert sich jetzt, eine Zahnarztrechnung (450 Euro) zu erstatten mit dem Hinweis, dass im Behandlungszeitraum Beitragsrückstand bestand. Ich habe um Verrechnung der Rechnung mit dem Beitragsrückstand gebeten - bis jetzt null Chance.
Vor diesem Hintergrund überlege ich, in einer andere PKV zu wechseln. Ein Angebot der AXA EL Bonus-N, 541-N, PVN, TV 42/75 Euro liegt vor (30 Euro billiger für mich und meine Tochter). Nur kann ich beim besten Willen nicht erkennen, was im Vergleich zu meinem DKV-Tarif da besser sein soll?
Kann mir jemand einen objektiven Rat geben?

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Beitragvon Experte_24 » 17.03.2009, 12:30

Der Makler der es angeboten hat :-)

Hey der Tarif hat statt dem Regelhöchstsatz (2,3) den Höchstsatz (3,5), der Zahntarif ist ein Klopper (keine Zahnstaffel und 80%) etc.

Dafür hast Du keine ambulante Psycho, keine ambulanten Transporte, keine Privatartztbehandlung im KH, musst erst zum Hausarzt, usw.

Frag den Makler, wenn der die Unterschiede nicht kennt, geh woanders hin.

dij
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Re: DKV Beitragsrückstand BSK-Tarif Ost, jetzt wechseln?

Beitragvon dij » 17.03.2009, 13:12

scorpionbema hat geschrieben:Seit gut einem dreiviertel Jahr bin ich immer mal wieder - längstens für zwei Monate - mit den Beiträgen im Rückstand, habe aber nach spätestens zwei Monaten immer ausgeglichen. Die DKV weigert sich jetzt, eine Zahnarztrechnung (450 Euro) zu erstatten mit dem Hinweis, dass im Behandlungszeitraum Beitragsrückstand bestand. Ich habe um Verrechnung der Rechnung mit dem Beitragsrückstand gebeten - bis jetzt null Chance.
Vor diesem Hintergrund überlege ich, in einer andere PKV zu wechseln.


Das ist nicht unbedingt der geeignete Anlaß. Ein anderer Versicherer hätte kaum anders gehandelt und würde auch nicht verrechnen, weil er nach § 39 VVG a.F. leistungsfrei war. Inzwischen ist die Rechtslage durch § 193 Abs. 6 VVG etwas anders, aber natürlich bei allen Versicherern gleichermaßen. – Wie lange besteht die Versicherung schon? Wenn nennenswerte Alterungsrückstellungen vorhanden sind, spräche das gegen einen Wechsel zu einem anderen Versicherer, ggf. käme ein Tarifwechsel beim jetzigen in Betracht.

Bei der Fristsetzung muß der Versicherer übrigens auch auf die Rechtsfolgen hingewiesen haben. Wenn es nicht ganz akut war, war es keine gute Idee, in dem Zeitraum zum Zahnarzt zu gehen.

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Beitragvon scorpionbema » 17.03.2009, 13:43

...zumindest hat mich die DKV NICHT darauf hingewiesen, dass sie dann für die betreffende Zeit keine Leistungen abrechnet. Ich habe erstmal Widerspruch in Köln eingelegt.

Ich bin seit zehn Jahren bei der DKV; hab allerdings keine Ahnung, wie hoch meine Altersrückstellung derzeit ist (kann man das erfragen?). Außer Zahnarzt (Vorsorge und mal eine kleinere Reparatur einer bestehenden Brücke) und Erkältungsbehandlungen rechne ich seit Jahren keine Leistungen ab.

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Beitragvon Rossi » 17.03.2009, 18:29

Du hast schon gewonnen. Denn das Verfahren zu dem sog. Ruhen ist bis ins kleinste Detail vorgeschrieben.

Zunächst einmal mußt Du mit mehr als 2 Monatsbeiträge in Rückstand sein.

Dann hat die private Kv zu mahnen, mit dem Hinweis, falls der Rückstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung ausgeglichen wird, das sog. Ruhen eintritt.

Sofern nach Ablauf der 14 Tagen noch mehr als 1 Monat rückständig ist,
hat der Versicherer das Ruhen festzustellen. Das Ruhen tritt 3 Tage nach dem Zugang der Mitteilung an.

Ist hier wohl alles nicht so gelaufen, sodass definitv das Ruhen derzeit nicht eintritt.

Diese Klamotte ist natürlich völliges Neuland bei der PKV, vermutlich ist es bei Deiner PKV noch nicht angekommen.

Mach doch mal einen Ausdruck von § 193 Abs. 6 VVG, faxe diesen der PKV und bestehe auf die sofortige Erstattung.

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Beitragvon Philipp Mättig » 17.03.2009, 18:47

Dein Tipp ,Rossi, mag gut sein, nur wäre vorher zu klären, wann der Behandlungszeitraum war.

Gruß
Philipp

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Re: DKV Beitragsrückstand BSK-Tarif Ost, jetzt wechseln?

Beitragvon DKV-Service-Center » 17.03.2009, 19:54

Hallo scorpionbema,

[quote]ich bin seit sieben Jahren bei der DKV,[/quote]
[quote]Ich bin seit zehn Jahren bei der DKV[/quote]

spielt für die Berechnung schon eine Rolle.


[quote]Seit gut einem dreiviertel Jahr bin ich immer mal wieder - längstens für zwei Monate - mit den Beiträgen im Rückstand, habe aber nach spätestens zwei Monaten immer ausgeglichen.[/quote]

Also sagen wir einmal seit Juli 2008 (Altes Recht@Rossi)
es erfolgten in diesem Zeitraum Mahnungen? davon gehe ich aus! Darin erfolgt in jedem Fall der Hinweis Achtung Ihr Versicherungsschutz ist in Gefahr! Auf der sicheren Seite sind Sie nur wenn Sie an einem Monats ersten, den Rückstand und den laufenden Monat bezahlt haben und nur dann bekommen Sie ein Schreiben das Sie wieder Versicherungsschutz haben.
[quote]Die DKV weigert sich jetzt, eine Zahnarztrechnung (450 Euro) zu erstatten mit dem Hinweis, dass im Behandlungszeitraum Beitragsrückstand bestand.[/quote]
Mit Recht in Bezug auf das Versicherungsvertragsgesetz.
VVG § 38 Absatz 2
(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

[quote]Ich habe um Verrechnung der Rechnung mit dem Beitragsrückstand gebeten - bis jetzt null Chance. [/quote]
Hierfür besteht keine rechtliche Grundlage, einzigste Möglichkeit wäre Kulanz, diese befürworte ich jedoch nicht.
[quote]Vor diesem Hintergrund überlege ich, in einer andere PKV zu wechseln. Ein Angebot der AXA EL Bonus-N, 541-N, PVN, TV 42/75 Euro liegt vor (30 Euro billiger für mich und meine Tochter). [/quote]
Nach dem Motto Reisende soll man nicht aufhalten, könnte ich sagen ja Bitte aber ganz so böse bin ich doch nicht :-)
Den Tarif von der AXA können Sie nicht mit dem der DKV vergleichen,
Ein Wechsel wäre ein noch größerer Fehler.
Bezüglich der Anrechnungsbeiträge brauchen Sie sich keine Sorgen machen, da Sie in diesem Fall ersteinmal in den Basistarif, der AXA wechseln müssten und dort 18 Monate verbleiben und dafür mit Kind ca.
700Euro zahlen , mal 18 Monate also kein guter Weg.
Gruß
Suchen Sie sich einen anständigen Betreuer, der Ihnen hilft und wenn es sein muss auch mal auf die Füße tritt, so würde ich zum Beispiel zumindestens den Beitrag für Ihr Kind kassieren.
Bitte nehmen Sie mir die klaren Worte nicht krum!

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Beitragvon Rossi » 17.03.2009, 20:48

Dein Tipp ,Rossi, mag gut sein, nur wäre vorher zu klären, wann der Behandlungszeitraum war.


Öhm, verstehe jetzt nicht.

Der Kunde befindet sich derzeit definitiv nicht in der sog. Ruhensphase, weil die priv. nicht im Ansatz das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren eingehalten hat. Ergo zur Zeit kein Ruhen.

Das Ruhen tritt erst 3 Tage nach dem Zugang des Ruhenbescheides ein und danach ruht alles, vorher nicht. Ansonsten wäre das gesamte vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verfahren vollkommen überflüssig. Man bräuchte keine Mahnung, keinen ausdrücklichen Hinweis über die Rechtsfolgen; kein Ruhensbescheid, wenn alles sofort bei 2 Monaten Rückstand ruht.

Im Bereich der GKV gibt es diese Vorschrift schon seit dem 01.04.2007, da ist es kein Problem, zudem gibt es jene Vorschrift im Bereich der Künstlersozialversicherung schon seit Jahrzenten, dort war es auch so. Warum jetzt nicht im Bereich der PKV, wenn der Wortlaut gleich ist?!?

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Beitragvon dij » 17.03.2009, 23:19

Rossi hat geschrieben:Öhm, verstehe jetzt nicht.

Der Kunde befindet sich derzeit definitiv nicht in der sog. Ruhensphase


Nja, um jetzt geht es ja nicht, sondern um den Zeitraum, als die Behandlung beim Zahnarzt stattgefunden hat. Wenn die Zahlungsschwierigkeiten seit „gut einem dreiviertel Jahr“ bestehen, kann das sehr gut noch zur Geltung des alten Versicherungsvertragsrechts gewesen sein.

Und da galt: Kunde zahlt nicht -> Versicherer mahnt mit Fristsetzung und Androhung der Konsequenzen -> Kunde zahlt immer noch nicht -> Versicherer leistungsfrei, Versicherer kann jederzeit kündigen -> Kunde zahlt doch noch binnen eines Monats nach Kündigung -> Versicherung lebt wieder auf. Für die Zeit zwischen Fristablauf und Zahlung zahlt der Versicherer nicht, auch nicht wenn alle Beiträge nachbezahlt sind.

Es sieht mir hier sehr danach aus. Daß die DKV sich vertan und die Formvorschriften bei dieser alten Regelung nicht eingehalten hat, ist nicht auszuschließen, halte ich aber für unwahrscheinlich – für eine endgültige Aussage müßte man die Korrespondenz prüfen.

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Beitragvon Rossi » 18.03.2009, 00:11

Nicht schlecht - dij- aber ab dem 01.01.2009 haben wir eine andere Ausgangslage!

Gibt es im VVG irgendwelche Übergangsvorschriften, die Deine Vorgehensweise begründet oder rechtfertigt.

Ich habe gelesen, aber bislang keine gefunden!!

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Beitragvon dij » 18.03.2009, 08:35

Übergangsvorschriften stehen im Einführungsgesetz zum VVG: „Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall bis zum 31. Dezember 2008 eingetreten, ist insoweit das Gesetz über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden.“ (Art. 1 Abs. 2 VVGEG)

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Beitragvon scorpionbema » 18.03.2009, 14:40

Danke erstmal allen für die sehr umfgangreichen Informationen.
Der Zeitraum meiner Zahnarztbehandlung erstreckte sich vom 27.10 bis 23.12.2008. In diesem Zeitraum war ich mit einem Beitrag im Rückstand. Die DKV hat mich seinerzeit angeschrieben und aufmerksam gemacht, dass ich mich im Rückstand befinde, DEFINITIV aber nicht erklärt, dass im Falle eines weiteren Rückstandes eine Nichtgewährung der Leistung eintreten könne. Anfang Dezember war das Beitragskonto dann wieder ausgeglichen. Falls die Thematik der sog. Ruhephase auch (schon) im alten Jahr Gültigkeit gehabt haben sollte, so hat die DKV dies zu keiner Zeit erwähnt.
Komischerweise hat die DKV eine Zahnarztrechnung meiner Tochter (23.12. Behandlungstag) erstattet; meine Rechnung in der Positionen im Oktober, November und Dezember aufgeführt sind, aber komplett nicht.

@DKV-Service-Center - zum Wechsel: Ganz verstehe ich das mit dem Wechsel in den Basistarif nicht? Der Makler, der mir den neuen AXA-Tarif vermitteln will, hat nichts von einem Basistarif erwähnt. Auch liegt der Gesamtbeitrag für den AXA-Tarif für meine Tochter und mich bei 443 Euro (im Vergleich zu 472 bei der DKV) mit - lt. Meinungen hier im Forum - deutlich besseren Leistungen.??..??

dij
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Beitragvon dij » 18.03.2009, 16:14

scorpionbema hat geschrieben:Auch liegt der Gesamtbeitrag für den AXA-Tarif für meine Tochter und mich bei 443 Euro (im Vergleich zu 472 bei der DKV) mit - lt. Meinungen hier im Forum - deutlich besseren Leistungen.??..??


Das habe ich nicht gelesen – erwähnt wurde etwa Ausschluß von Psychotherapie, das ist ja eine gravierende Einschränkung und ein großes Risiko, gerade mit Kindern.

Abgesehen davon ist ein Wechsel immer mit dem Verlust von Alterungsrückstellungen verbunden, in diesem Fall vermutlich mehrere tausend Euro. Der neue Versicherer kann dieses Geld nicht drucken, deshalb ist er prinzipiell immer entweder teurer oder leistungsschwächer.

scorpionbema hat geschrieben:Die DKV hat mich seinerzeit angeschrieben und aufmerksam gemacht, dass ich mich im Rückstand befinde, DEFINITIV aber nicht erklärt, dass im Falle eines weiteren Rückstandes eine Nichtgewährung der Leistung eintreten könne.


Wenn das stimmen sollte, muß sie zahlen. § 39 Abs. 1 VVG a.F.: „Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen; zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift. Dabei sind die Rechtsfolgen anzugeben, die nach den Absätzen 2, 3 mit dem Ablauf der Frist verbunden sind. Eine Fristbestimmung, die ohne Beachtung dieser Vorschriften erfolgt, ist unwirksam.“ (meine Hervorhebung)

scorpionbema hat geschrieben:Komischerweise hat die DKV eine Zahnarztrechnung meiner Tochter (23.12. Behandlungstag) erstattet; meine Rechnung in der Positionen im Oktober, November und Dezember aufgeführt sind, aber komplett nicht.


Wenn auch die späteren Posten noch zum gleichen Versicherungsfall gehören, ist das wohl korrekt; die Leistung ist für den ganzen Fall ausgeschlossen.


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