Beitragvon Rossi » 27.03.2009, 18:01
Meinst Du jetzt das ALG I, ich denke mal ja.
Upsela, das ist aber eine komplizierte Berechnung.
Du würdest max. soviel bekommen, wie die Agentur für Dich an Beiträge an die GKV zu zahlen hätte.
Dafür musst Du erst einmal wissen, wie hoch das Bemessungsentgelt für das ALG I ist. Jenes ist der Betrag, der für die Berechnung des ALG I zu Grunde gelegt wird.
Ein kleines Beispiel:
Bemessungsentgelt 3.600,00 Euro monatlich
davon 80 % = 2.880,00 Euro beitragspflichtige Einnahme für KV/PV (max. jedoch 3.675,00 Euro)
2.880,00 Euro * 15,5 % Kv = 446,40 Euro
2.880,00 Euro * 1,95 % Pv = 56,16 Euro
Jene Beiträge würdest Du max. als Beitragszuschuss bekommen. Liegt der Beitrag für die PKV drunter, gibt es weniger.
Die rechtliche Grundlage findest Du in § 207 a SGB III und § 232 a SGB V.