Max. Kostenübernahme der PKV Beiträge bei Arbeitslosigkeit

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Max. Kostenübernahme der PKV Beiträge bei Arbeitslosigkeit

Beitragvon GERD66 » 27.03.2009, 17:23

Hallo Experten,
weiss jemand wieviel die Agentur für Arbeit maximal übernimmt von den monatlichen PKV Beiträgen (normale KV Beiträge + Pflegevers., Krankentagegeldvers.) ?

Ist es von Relevanz, wenn man Einzelbettzimmer und Chefarztbehandlung abgeschlossen hat?

Vorab schon mal vielen Dank für Eure Hilfe. Gerd. :roll:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.03.2009, 18:01

Meinst Du jetzt das ALG I, ich denke mal ja.

Upsela, das ist aber eine komplizierte Berechnung.

Du würdest max. soviel bekommen, wie die Agentur für Dich an Beiträge an die GKV zu zahlen hätte.

Dafür musst Du erst einmal wissen, wie hoch das Bemessungsentgelt für das ALG I ist. Jenes ist der Betrag, der für die Berechnung des ALG I zu Grunde gelegt wird.

Ein kleines Beispiel:

Bemessungsentgelt 3.600,00 Euro monatlich

davon 80 % = 2.880,00 Euro beitragspflichtige Einnahme für KV/PV (max. jedoch 3.675,00 Euro)

2.880,00 Euro * 15,5 % Kv = 446,40 Euro
2.880,00 Euro * 1,95 % Pv = 56,16 Euro

Jene Beiträge würdest Du max. als Beitragszuschuss bekommen. Liegt der Beitrag für die PKV drunter, gibt es weniger.



Die rechtliche Grundlage findest Du in § 207 a SGB III und § 232 a SGB V.

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Beitragvon GERD66 » 28.03.2009, 10:19

Hallo Rossi,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ja ALG1 ist richtig.

Viele Grüße u. ein schönes WE. Gerd.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.03.2009, 10:54

Ach ja, Voraussetzung für den Beitragszuschuss ist, dass die priv. Kv. mindestens die Leistungen abdeckt, wie in der GKV.

In der Praxis läuft es so, dass die Agentur Dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zunächst anmeldet; dort hast Du dann innerhalb von 3 Monaten die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung von der GKV zu stellen.

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Beitragvon GERD66 » 28.03.2009, 13:21

Hallo Rossi,
stimmt, deshalb muss bei der PKV auch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen sein damit diese der gesetzlichen gleichgestellt ist. Bei diesen ständig ändernden Krankengesetzen kann man in der Tat schon "krank" werden!.

Werde versuchen die Anmeldung schon vorab bei der PKV durchzusetzen mit den entsprechenden Nachweisen. Die PKV muss glaube ich eine Bescheinigung der GKV ausschreiben, damit diese dann eine Bescheinigung für das AA ausstellen kann damit ich mich privat vesichern kann. Allerdings muss das AA schon im Voraus die Höhe des ALG1 berechnen, damit die Krankentagegeld Versicherungshöhe genau bestimmt werden kann. So ein Mist aber auch!

Viele Grüße, Gerd.


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