Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Und zwar bin ich seit 01.02.09 selbstständig und Versicherungslos. Vorher war ich gesetzlich versichert.
Nun bin ab 01.04.09 bei einer PKV.
Mein Makler sagt mir, dass ich nun die Beiträge aus dem Februar und dem März nachzahlen muss, da sich eine Änderung im Gesetz ergeben hat.
Ich würde nun gerne wissen ob es irgendeine Möglichkeit gibt dieser Nachzahlung auszuweichen, oder habe ich da keine Chance?
Vielen Dank schonmal für Antworten.
LG
A.
Beiträge nachzahlen??
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Nee, Rüdiger, dat sieht der Rossi anders.
Eine Nachzahlungspflicht bzw. ein Strafzuschlag in der PKV ist definitiv nicht zu zahlen. Du weisst doch, der Rossi ist ein Köddelanspitzer.
Da Armin74 zuletzt in der GKV versichert war, ist er bis zum 31.03.2009 dort leider Gottes versicherungspflichtig und muss dort die Beiträge nachlöhnen.
Ab dem 01.04.2009 ist er nicht mehr in der GKV versicherungspflichtig, da er durch die priv. Kv. eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat.
Er muss nur dann den Strafzuschlag in der priv. Kv. löhnen, wenn er dort verpflichtet ist, eine priv. Krankenversicherung abzuschliessen und zu unterhalten. Und genau diese Verpflichtung hat er nicht. Er kann natürlich eine priv. Kv. absschliessen, muss es aber nicht. Und genau deswegen löhnt er dort auch keinen Strafzuschlag. Denn der Strafzuschlag ist nur dann zu zahlen, wenn man seine Verpflichtung zum Abschluss einer priv. Kv. später anzeigt. Diese hat er nämlich nicht, da er versicherungspflichtig in der GKV war und somit über § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 (versicherungspflichtig in der GKV) herausgekickt wird.
Ich weiss, das Thema Krankenversicherung ist mehr als irreführend!!!
Eine Nachzahlungspflicht bzw. ein Strafzuschlag in der PKV ist definitiv nicht zu zahlen. Du weisst doch, der Rossi ist ein Köddelanspitzer.
Da Armin74 zuletzt in der GKV versichert war, ist er bis zum 31.03.2009 dort leider Gottes versicherungspflichtig und muss dort die Beiträge nachlöhnen.
Ab dem 01.04.2009 ist er nicht mehr in der GKV versicherungspflichtig, da er durch die priv. Kv. eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat.
Er muss nur dann den Strafzuschlag in der priv. Kv. löhnen, wenn er dort verpflichtet ist, eine priv. Krankenversicherung abzuschliessen und zu unterhalten. Und genau diese Verpflichtung hat er nicht. Er kann natürlich eine priv. Kv. absschliessen, muss es aber nicht. Und genau deswegen löhnt er dort auch keinen Strafzuschlag. Denn der Strafzuschlag ist nur dann zu zahlen, wenn man seine Verpflichtung zum Abschluss einer priv. Kv. später anzeigt. Diese hat er nämlich nicht, da er versicherungspflichtig in der GKV war und somit über § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 (versicherungspflichtig in der GKV) herausgekickt wird.
Ich weiss, das Thema Krankenversicherung ist mehr als irreführend!!!
Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Dies ist in der Tat verwirrend, weil mein Makler steif und fest behauptete, ich müsste in der PKV nun nachlöhnen. Der GKV müsste ich dann nur noch eine Bescheinigung schicken, damit sie weiss dass ich nun PKV bin.
Habe schon von der GKV ein Schreiben bekommen, indem sie mich zur Zahlung auffordern.
Mich wundert nur warum mein Versicherungsmakler dies nicht weiss?
LG
A.
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Dies ist in der Tat verwirrend, weil mein Makler steif und fest behauptete, ich müsste in der PKV nun nachlöhnen. Der GKV müsste ich dann nur noch eine Bescheinigung schicken, damit sie weiss dass ich nun PKV bin.
Habe schon von der GKV ein Schreiben bekommen, indem sie mich zur Zahlung auffordern.
Mich wundert nur warum mein Versicherungsmakler dies nicht weiss?
LG
A.
Mich wundert da nicht so viel ...
Jedenfalls glasklar, bei PKV ab dem 1. April lief vorher die gesetzliche Versicherung automatisch weiter. Wenn die Krankenkasse davon weiß (kaum zu vermeiden, schließlich kommt man nur noch mit Nachweis einer Nachversicherung raus), wird sie die Beiträge für Februar und März nachfordern. Ein Zuschlag bei der PKV fällt aber deswegen nicht an.
Jedenfalls glasklar, bei PKV ab dem 1. April lief vorher die gesetzliche Versicherung automatisch weiter. Wenn die Krankenkasse davon weiß (kaum zu vermeiden, schließlich kommt man nur noch mit Nachweis einer Nachversicherung raus), wird sie die Beiträge für Februar und März nachfordern. Ein Zuschlag bei der PKV fällt aber deswegen nicht an.
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