Reaktivierung der Krankentagegeldanwartschaft

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chefpimp24
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Reaktivierung der Krankentagegeldanwartschaft

Beitragvon chefpimp24 » 06.05.2009, 00:30

Hallo liebes Forum,
ich habe folgendes Problem: Ich war ursprünglich bei der Vereinten pKv als Arzt zusammen mit meiner Frau gruppenversichert. Die Vereinte wurde später von der Allianz geschluckt. Im Im Jahr 1988 -noch zu Zeiten der Vereinten- wurde ich arbeitslos. Habe dann meine Krankenhaustagegeldver. beitragsfrei stellen lassen und bis heute für eine Anwartschaft ohen neue Gesundheitsfragen fortlaufend Beiträge gezahlt. Am 01.04.2008 konnte ich dann wieder eine neue Stelle antreten. Am 22.04.2009 wollte ich meine KH-Tagegeld dann wieder aktivieren. Jetzt sagt mir die Allianz, das hätte ich spätestens 2 Monate nach Wiederbeginn der Beschäftigung anmelden müssen. Ich müsse einen neuen Antrag mit Gesundheitsfragen ausfüllen. Nach meiner Internetrecherche haben das zwar viele PKVs in ihren Bedingungen zur KH-Tagegeld Anwartschaft verankert. Jedoch habe ich werder in meinen damaligen Bedingungen der Vereinten, noch in den Bedingungen der Allianz einen entsprechenen Hinwes gefunden.

1.Weiß jemand ob das eine zwingende gesetzliche Regelung darstellt, oder muß die Versicherung darauf hinweisen?

2. Oder habe ich das aus den Versicherungsbedingungen der Allianz nur aus rechtlicher Unkenntnis nicht entnehmen können.

Schon mal 1000 x Dank für die Unterstützung

Steve

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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.05.2009, 08:33

Hallo Steve.
wer Recht hat muss einen ausgeben, in diesem Fall
ist es die Allianz :-)
Sie können es nachlesen auf dem Formular wo Sie die Anwartschaft beantragt haben. dort ist unteranderem der Grund der Anwartschaft vermerkt. Wenn dieser Grund entfällt haben Sie in der Regel 8 Wochen Zeit dieses zu melden.
Gruß


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