Hallo,
ich schreibe im Moment meine Diplomarbeit im Studienschwerpunkt Krankenhausmanagement und habe eine Frage bezüglich der Abrechnung einer Reha-Maßnahme:
Ist es möglich für eine Rehaklinik mit der PKV eine Pauschale für die Unterkunft/Kompfortleistung zu vereinbaren (also die reine Unterbrinung) und die physiotherapeutischen Leistungen, die während dieser Reha erbracht werden über eine Verordnung durch den Arzt (kann dies auch der Chefarzt der Klinik sein?) abzurechnen?
Denn der Behandlungsvertrag entsteht ja eigentlich zwischen den Patienten und der Reha-Klinik? Der Patient reicht die Rechnung dann bei der PKV ein oder?
Wenn dies möglich ist, wo kann man das rechtsverbindlich nachlesen (Gesetzesgrundlage)?
Vielen Dank schon einmal im Voraus
Reha - physio. Leistungen per Verordnung vs. Unterkunft
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Hallo nutcase,
Wenn dies möglich ist, wo kann man das rechtsverbindlich nachlesen (Gesetzesgrundlage)?
Gesetze gibt es da nicht
aber sogenannte Musterbedingungen.
PKV und Reha ist aber im prinzip ein ungleiches Paar.
Eine Reha ist im Regelfall Sache der Rentenversicherung,
Bei der PKV in vielen Fällen nicht versichert, es gibt aber Zusatzbausteine
bei denen mann das einbauen kann. Etwas anders verhält es sich mit einer Anschlussheilbehandlung. (Anfrage beim Versicherer)
Gruß
Wenn dies möglich ist, wo kann man das rechtsverbindlich nachlesen (Gesetzesgrundlage)?
Gesetze gibt es da nicht

PKV und Reha ist aber im prinzip ein ungleiches Paar.
Eine Reha ist im Regelfall Sache der Rentenversicherung,
Bei der PKV in vielen Fällen nicht versichert, es gibt aber Zusatzbausteine
bei denen mann das einbauen kann. Etwas anders verhält es sich mit einer Anschlussheilbehandlung. (Anfrage beim Versicherer)
Gruß
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