Es wäre wirklich klasse wenn die jemand beantworten könnte!
Ich bin für alle Hinweise und Zielfördernden Lösungsansätze dankbar.
Situation:
Aufnahme einer Beschäftigung am 01.04.2008 nach vorangegangenem Arbeitgeber-wechsel (bis zum 30.03.2008 bestand Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt liegt bei vorausschauender Betrachtung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2007. Das tatsächliche regelmäßige Jahresar-beitsentgelt hat in den der Beschäftigung vorangegangenen drei Kalenderjahren (2007, 2006 und 2005) die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen.
Frage
Muß unter diesen Voraussetzungen zwingend sofort der Wechsel in die GKV erfolgen? Oder gibt es für solche Fälle eine Übergangsfrist, da ja auch die praktische Möglichkeit einer Nichtübernahme (Beschäftiger ist in der Probezeit) möglich ist, und sich daher die Rahmenbedingungen wieder ändern könnten?
Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit weiter in der PKV bleiben zu können, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt bei vorausschauender Betrachtung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt?
Wenn ja wie lange, und was ist diesbezüglich dann zu unternehmen?
Ich hoffe die Frage und Situation deutlich beschrieben zu haben (bin in Rechtsdingen gar nicht bewandert

wenn etwas unklar ist, bitte einfach nachfragen!
schonmal herzlichen Dank fürs lesen und eventuelle beantworten!
