Übergangslösung zum Verbleib in der PKV

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jeangenie
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Übergangslösung zum Verbleib in der PKV

Beitragvon jeangenie » 20.07.2009, 11:25

Hallo, ich bin neu hier und hätte auch gleich eine Frage.
Es wäre wirklich klasse wenn die jemand beantworten könnte!
Ich bin für alle Hinweise und Zielfördernden Lösungsansätze dankbar.


Situation:
Aufnahme einer Beschäftigung am 01.04.2008 nach vorangegangenem Arbeitgeber-wechsel (bis zum 30.03.2008 bestand Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt liegt bei vorausschauender Betrachtung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2007. Das tatsächliche regelmäßige Jahresar-beitsentgelt hat in den der Beschäftigung vorangegangenen drei Kalenderjahren (2007, 2006 und 2005) die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen.

Frage
Muß unter diesen Voraussetzungen zwingend sofort der Wechsel in die GKV erfolgen? Oder gibt es für solche Fälle eine Übergangsfrist, da ja auch die praktische Möglichkeit einer Nichtübernahme (Beschäftiger ist in der Probezeit) möglich ist, und sich daher die Rahmenbedingungen wieder ändern könnten?
Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit weiter in der PKV bleiben zu können, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt bei vorausschauender Betrachtung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt?
Wenn ja wie lange, und was ist diesbezüglich dann zu unternehmen?

Ich hoffe die Frage und Situation deutlich beschrieben zu haben (bin in Rechtsdingen gar nicht bewandert :roll:
wenn etwas unklar ist, bitte einfach nachfragen!

schonmal herzlichen Dank fürs lesen und eventuelle beantworten! :)

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 20.07.2009, 12:16

Hallo,

wenn ich es richtig gelesen habe wird eine neue Tätigkeit aufgenommen, die
krankenversicherungspflichtig ist. Da führt grundsätzlich kein Weg an der GKV-Versicherung vorbei.

selbst wenn man innerhalb der Prbezeit die Tätigkeit wieder aufgibt und danach eine neue Tätigkeit oberhalb der Versicherungspflichtgrenze aufnimmt - die GKV. ist da Pflicht.

Gruß

Czauderna

jeangenie
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Beitragvon jeangenie » 20.07.2009, 14:41

Vielen Dank für die schnell Antwort!

Finde es Wahnsinn wie willkürlich der Gestzgeber hier bei der Hand ist...im konkreten Fall wird seit 1990 in die PKV eingezahlt, die angesammelten Rückstellungen (für eine Beitragsdeckelung im Alter) gehen so alle verloren :shock: das kann doch nicht richtig sein...

Dipling
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Beitragvon Dipling » 20.07.2009, 15:49

Da wir mittlerweile 2009 haben, verstehe ich die Zeitangaben nicht ganz.

Wenn die Tätigkeit und damit die Versicherungspflicht innerhalb der Probezeit endet, besteht die Möglichkeit und ggf. sogar die Pflicht, sich wieder privat zu versichern. Die alte PKV muss den Vertrag in unveränderter Form inklusive der Altersrückstellungen weiterführen, wenn die Rückkehr in die PKV in weniger als 12 Monaten erfolgt.
Darüber hinaus bleibt nur die kostenpflichtige große Anwartschaft.

An der 3-Jahresfrist führen nur wenige Wege vorbei - etwa entsprechende Zeiten als gutverdienender Beamter oder als Arbeitnehmer im Ausland und einem Gehalt über der Jahresentgeltgrenze. Oder grundsätzlich ab einem Alter von 55 Jahren, unabhängig vom Gehalt.

jeangenie
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Beitragvon jeangenie » 20.07.2009, 16:40

Dipling hat geschrieben:Da wir mittlerweile 2009 haben, verstehe ich die Zeitangaben nicht ganz.


ich auch nicht, richtig ist natürlich 2009 :oops: sorry da war ich wohl etwas zerstreut (ich stelle die Fragen hier für jemand anderen, vieleicht kam der zahlendreher daher :-k )

Dipling hat geschrieben:Wenn die Tätigkeit und damit die Versicherungspflicht innerhalb der Probezeit endet, besteht die Möglichkeit und ggf. sogar die Pflicht, sich wieder privat zu versichern. Die alte PKV muss den Vertrag in unveränderter Form inklusive der Altersrückstellungen weiterführen, wenn die Rückkehr in die PKV in weniger als 12 Monaten erfolgt..


ok danke für die info!

Dipling hat geschrieben:Darüber hinaus bleibt nur die kostenpflichtige große Anwartschaft..

aha, das gebe ich mal so weiter

Dipling hat geschrieben:An der 3-Jahresfrist führen nur wenige Wege vorbei - etwa entsprechende Zeiten als gutverdienender Beamter oder als Arbeitnehmer im Ausland und einem Gehalt über der Jahresentgeltgrenze. Oder grundsätzlich ab einem Alter von 55 Jahren, unabhängig vom Gehalt.


ok, keines der o.g. Dinge ist der Fall...

...trotzdem vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

jeangenie
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Beitragvon jeangenie » 24.07.2009, 20:39

ich hätte noch eine Frage... :)

Dürfen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auf das Bruttojahereseinkommen angerechnet werden?

wäre klasse wenn das auch jemand beantworten könnte...

vielen Dank


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