Nach Beendigung SGB XII-Leistungsbezug und damit Abmeldung § 264 erfolgte die Anzeige zur Pflichtversicherung bei PKV, weil durch frühere Selbständigkeit dortige Zuordnung . Da die Krankenversicherung in der PKV vor mehr als 11 Jahren endete, liegen der PKV - und dem Antragsteller- keine Unterlagen mehr vor (Hinweis auf Aufbewahrungsfristen). Die PKV lehnt Aufnahme ab, weil die Mitgliedschaft nicht mehr nachgewiesen werden kann. Damit wäre der Betroffene einer Person gleichzustellen, die noch nie in Deutschland krankenversichert war und eine Versicherungsplicht in der GKV läge vor.
Die GKV lehnt Pflichtversicherung unter Hinweis auf frühere PKV ab.
Antrag jetzt nach Füntem Kapitel SGB XII, da keinerlei Möglichkeit zur Kv und dringend ärztliche Versorgung erforderlich.
Wer hat einen Tipp? Leistungen nach SGB XII sollen grds. nicht gewährt werden, weil Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vorliegen müsste und damit natürlich vorrangig wäre.
Pflichtversicherung in PKV oder GKV?
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