Nach 14 Jahren Selbständigkeit mit privater Krankenversicherung bin ich seit 01.08.2009 wieder in Festanstellung mit einem Gehalt über der Bemessungsgrenze für eine Privatkrankenversicherung.
Das Steuerbüro von meinem AG behauptet nun, dass ich aufgrund der Anstellung wieder in die gesetzliche Krankenkasse, mit höheren Beiträgen und wesentlich geringeren Leistungen, wechseln muss (angeblich seit 2007 gesetzlich so geregelt)!

Kann mir jemand eine fachkundige Auskunft geben, ob das zutrifft?