Hallo,
angenommen, ich wechsel ab 2010 in der PKV in einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung. Dann zahle ich ja erstmal niedrigere Beiträge, die ich in gewissem Umfang steuerlich geltend machen kann. Im Gegenzug bezahl ich dann aber auch die Selbstbeteiligung aus eigener Tasche. Wie verhält es sich mit dem SB zwecks steuerlicher Berücksichtigung?
Bürgerentlastungsgesetz und Selbstbehalt
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Ich habe Infos hier online gestellt: Bürgerentlastungsgesetz
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