benachtigung der GKV über statuswechsel noch nicht erhalten

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helmchen
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benachtigung der GKV über statuswechsel noch nicht erhalten

Beitragvon helmchen » 17.01.2010, 12:33

Hi,

nachdem ich in den letzten Tagen eine Menge Infos hier im Forum gelesen zum Thema PKV Vollversicherung gelesen habe, habe ich jetzt eine konkrete Frage:

Mein Lohnabrechnungstelle meines Arbeitgebers hat mich zwischen Tagen (am 29.12.) darüber informiert, das ich mit Ablauf vom Dezember 2009 nicht mehr pflichtversichert bin (weil 3 Jahre über JAEG). Auch stand in dem Schreiben, das mich meine GKV noch darüber gesondert informieren werde, und ich diesem dann ggf. widersprechen kann; wenn ich mich z.B. PKV versichern will, was ich auch machen will.

Jetzt haben wir den 17. Januar und ich erwarte in den nächsten 3-4 Tagen von meiner PKV die Police. Auch das Wirksamwerden rückwirkend zum 1.1. ist für die kein Problem.

Nun habe ich aber bis heute noch nichts von meiner GKV (die TK) gehört. Ich habe auch schon 3 mal da angerufen .-. , bis aber auf einen Antragsbogen(!!!) für die freiwillige Versicherung nichts schriftliches über den Statuswechsel enthalten.

Ist das normal?

Kann ich auch prophylaktisch der Freiwilligen Versicherung in der GKV widersprechen? Bzw., ab wann gelten die 14 Tage Widerspruchsfrist???

Ich will ja nur verhindern, das ich Privat versichert bin, und die GKV auch noch ihr Geld will...

Gruss,
Peter

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Beitragvon Czauderna » 17.01.2010, 13:35

Hallo,
nee, so funktioniert das nicht. Der Arbeitgeber meldet dich aus der PFlichtversicherung bei der KRankenkasse ab. Damit endet auch dem Grunde genommen nach die Mitgliedschaft in der Kasse als Versicherungspflichtiger.
Klar, du hast die Möglichkeit sich innerhalb von drei MOnaten nach Ende der Versicherungspflicht eine freiwillige Versicherung bei deiner alten Kasse zu begründen aber es passiert nix, wenn Du dies nicht tust.
Die Kasse darf ohne deine Einverständnis keine Umwandlung von Pflicht- in freiwillig versichert vornehmen.
Wenn die PKV keinen Nachweis von dir über die Vorversicherung haben will dann bist Du dort ab 01.01.2010 versichert und gut ist es.
Ich empfehle dir trotzdem der Kasse kurz schriftlich mitzuteilen dass Du ab dem 01.01.2010 in die PKV wechseln wirst - das macht allen Beteiligten die Sache einfacher.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.01.2010, 13:48

Hallo Peter
Die Kasse hat ja schon reagiert in dem Sie den
Antrag für freiwillig Versicherte zugesandt hat,
wenn dieser nicht unterschrieben wird endet die Pflichtmitgliedschaft. Ich schließe mich meinen Vorredner aber an, dass ich Die Kasse informieren würde , dass ich mich ab 1.1. privat versichert habe
gleichzeitig würde ich den Nachweis über Versicherungszeiten anfordern.
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.01.2010, 14:55

Nun denn, ein Blick ins Gesetz dient der Erleichterung zur Rechtsfindung.

Die Kasse darf ohne deine Einverständnis keine Umwandlung von Pflicht- in freiwillig versichert vornehmen.


Öhm, da sagt das Gesetz aber etwas anderes:

§ 190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

(3) Die Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 4 erlischt, endet zu dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Zeitpunkt nur, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.



Also, es kommt wohl entscheidend auf den Hinweis der Kasse an. Danach hat man dann 14 Tage Zeit der freiw. Kv. zu widersprechen.

Gretchenfrage ist nunmehr, ob die Übersendung des Beitrittsbogen, dieser Hinweispflicht genügt.

Ich würde der Kasse jetzt sofort mitteilen, dass Du zu einer priv. Kv. wechselt und somit gem. § 190 Abs. 3 SGB V der automatischen freiw. Kv. widersprichst.

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Beitragvon helmchen » 17.01.2010, 16:41

Hi,

danke euch allen für die schnelle Antwort.

@Rossi:

Der Beitrittsbogen ist zum datiert zum 14. Januar. Auch wenn ich das aus meiner Sicht nicht als Hinweis im Sinne von §190, Absatz 3 sehe, werde ich das Mal als Stichtag für das weitere Vorgehen sehen.

Also warte ich jetzt noch die 2-3 Tage ab, bis die PKV mir die Police zugeschickt hat.

Dann schicke ich der GKV einen netten Brief und fordere dabei auch unter anderem den Nachweis der Versicherungszeiten an.

Gruss,
Peter

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.01.2010, 18:06

Was spricht dagegen, wenn Du sofort widersprichst? Dann ist die Automatik der freiw. Kv. ausgeschaltet.

Dann kann es nur noch über die Beitrittsanzeige zur freiw. Kv. erfolgen und hierfür hast Du insgesamt 3 Monate Zeit.


Es dürte auch nix passieren. Wenn die priv. Kv. - aus welchen Gründen auch immer - nicht zustande kommt, dann greift auch noch die Kralle (Pflichtversicherung der Nichtversicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).


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