GKV pflichtvers., demn. Verbeamtung: Bis wann Wechsel PKV?

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ohdehbeh
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GKV pflichtvers., demn. Verbeamtung: Bis wann Wechsel PKV?

Beitragvon ohdehbeh » 17.01.2010, 12:36

Hallo zusammen,

ich werde demnächst (relativ kurzfristig) verbeamtet, bin derzeit GKV pflichtversichert (mit 3 familienversicherten Angehörigen).

Den PKV-/Beilhilfethemenkomplex möchte ich so gut wie möglich selbst überblicken können, daher interessiert mich die Frage, welche Fristen für mich entstehen

Mit dem Tage der Verbeamtung endet meine GKV-Pflichtversicherung (korrekt?), d.h., ich kann ohne Frist kündigen und in eine PKV wechseln (korrekt?).

Da ja eine Versicherungspflicht besteht, bin ich vermutlich automatisch freiwillig versichert bei meiner alten GKV.

Müsste ich bis zum Tage der Verbeamtung bereits eine PKV gefunden haben oder verliere ich dann die Möglichkeit der fristlosen Kündigung der GKV? Falls nein, welche Fristen bestehen da?

(Wo kann man das ggf. nachlesen?)

Vielen Dank für eure Auskünfte!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.01.2010, 13:53

Aha :-) Beamter das hätte ich eher wissen sollen :-)
Dann sieht die Welt ja ganz anders aus :-)
Zuerst würde ich mir die Beihilferichtlinien des entsprechenden Bundeslandes besorgen.
Im Regelfall erhalten Sie mit 2 Kindern 70 % Beihilfe die Kinder Selbst 80 % die Ehefrau ebenfals 70%, ja die würde ich auch mitnehmen :-)
Gruß
Ps.
SGB V § 9 Freiwillige Versicherung entscheidend für die GKV

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Beitragvon ohdehbeh » 17.01.2010, 19:26

Hintergrund der Frage war: Bis wann müsste ich mich entschieden haben, ob bzw. welche PKV ich nehme?

Ich hatte befürchtet, das bereits zum Tag der Verbeamtung, also dem Ende der Versicherungspflicht, getan haben zu müssen.

Wenn ich Abs. 2 des § 9 SGB V richtig deute, habe ich jedoch 3 Monate Zeit.

Aber wie gestaltet sich das praktisch? Ich werde verbeamtet und meine KV bekommt eine Mitteilung, dass mein Angestelltenverhältnis nicht mehr existiert.

Da ja eine Versicherungspflicht besteht, nehme ich an, meine alte (G)KV versichert mich stillschweigend weiter? Da das jedoch der Fall ist: Kann ich dann immer noch fristlos kündigen oder muss ich dann 18 Monate warten?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.01.2010, 20:27

Hi,
möchten Sie wie geschildert in die PKV sollten Sie das Zeitnah machen das keine Lücke entsteht.
Zeitnah heißt 14 Tage besser ist bereits frühe damit gesundheitlich nichts schief gehen kann.
Die 3 Monate gelten für die GKV.
Ich nehme an das bereits ein vorläufiger Termin für die verbeamtung besteht
schließen Sie die Restkostenversicherung ab und sollte sich der Termin verschieben können Sie auch die PKV verschieben, ( Beginnverlegung)
Gruß


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