Familienversichert - Wechsel von PKV zur GKV

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kaasg63
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Familienversichert - Wechsel von PKV zur GKV

Beitragvon kaasg63 » 01.03.2010, 16:14

Hallo! Ich bin Beamter mit Beihilfeberechtigung und in einer PKV versichert. Gleiches gilt für meine Frau und die Kinder, die bei mir mitversichert sind. Da meine Frau nun ab heute in ein Angestelltenarbeitsverhältnis eingetreten ist und ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liege, muss sich meine Frau mit den Kindern bei einer GKV versichern. Eigentlich möchte ich das nicht - es geht wohl wegen der Beihilfe nicht anders.

Jetzt mein Problem Nr 1: Bei meinem Sohn (12 J.) soll eine kieferorthopädische Behandlung (Kieferregulierung durch feste Spange) erfolgen. Der KFO-Behandlungsplan wurde bei meiner PKV eingereicht und als genehmigt zurück geschickt. Die Anfertigung und Anbringung der festen Spange steht noch aus und soll in Kürze erfolgen. Frage: Wer zahlt die Kosten für diese Behandlung? Meine PKV oder die neue GKV?

Problem Nr. 2: Welche Kündigungsfristen bestehen bei einem solchen Wechsel von PKV zur GKV bei den Mitversicherten wie geschildert? Muss ich meiner Versicherung das Angestelltenarbeitsverhältnis meiner Frau mitteilen (sofort oder im Rahmen einer Frist)? Muss sich meine Frau sofort oder auch im Rahmen einer Frist bei einer GKV melden und versichern?

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Re: Familienversichert - Wechsel von PKV zur GKV

Beitragvon Czauderna » 01.03.2010, 16:30

kaasg63 hat geschrieben:Hallo! Ich bin Beamter mit Beihilfeberechtigung und in einer PKV versichert. Gleiches gilt für meine Frau und die Kinder, die bei mir mitversichert sind. Da meine Frau nun ab heute in ein Angestelltenarbeitsverhältnis eingetreten ist und ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liege, muss sich meine Frau mit den Kindern bei einer GKV versichern. Eigentlich möchte ich das nicht - es geht wohl wegen der Beihilfe nicht anders.

Jetzt mein Problem Nr 1: Bei meinem Sohn (12 J.) soll eine kieferorthopädische Behandlung (Kieferregulierung durch feste Spange) erfolgen. Der KFO-Behandlungsplan wurde bei meiner PKV eingereicht und als genehmigt zurück geschickt. Die Anfertigung und Anbringung der festen Spange steht noch aus und soll in Kürze erfolgen. Frage: Wer zahlt die Kosten für diese Behandlung? Meine PKV oder die neue GKV?
Wenn Du deinen Sohn in der PKV lässt zahlt die auch die bereits Kfo-Behandlung - wenn er kostenfrei in die GKV wechselt dann muss die GKV auch grundsätzlich die KFo-Behandlung zahlen aber da kommt es dann auf den PLan an und natürlich hat die GKV auch andere Sätze wie die PKV.

Problem Nr. 2: Welche Kündigungsfristen bestehen bei einem solchen Wechsel von PKV zur GKV bei den Mitversicherten wie geschildert? Muss ich meiner Versicherung das Angestelltenarbeitsverhältnis meiner Frau mitteilen (sofort oder im Rahmen einer Frist)? Muss sich meine Frau sofort oder auch im Rahmen einer Frist bei einer GKV melden und versichern?

Was die PKV angeht, da kann ich nix sagen - was die GKV betrifft, so meldet der Arbeitgeber deine Ehefrau bei der Kasse ihrer Wahl an und damit Beginnt auch die Mitgliedschaft. Der Arbeitgeber meldet die Arbeitnehmerin sofort an (14 Tage). Empfehlen würde ich aber, sich selbst im Vorfeld um eine Kasse zu kümmer
n und die Mitgliedschaft zum Beschäftigungsbeginn beantragen
.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 02.03.2010, 18:11

Nun denn,

Problem Nr. 2: Welche Kündigungsfristen bestehen bei einem solchen Wechsel von PKV zur GKV bei den Mitversicherten wie geschildert? Muss ich meiner Versicherung das Angestelltenarbeitsverhältnis meiner Frau mitteilen (sofort oder im Rahmen einer Frist)? Muss sich meine Frau sofort oder auch im Rahmen einer Frist bei einer GKV melden und versichern?


Ist überhaupt kein Problem.

Die Holde muss einen Meldebogen zur Familienversicherung bei der GKV einreichen. Danach eine kurze Bestätigung über das Bestehen der Familienversicherung.

Bei einem Eintritt in die kostenlose Familienversicherung der GKV kann man die priv. Kv. außerordentlich kündigen. Jenes ergibt sich aus § 205 Abs. 2 VVG. Das außerordentliche Kündiungsrecht geht rückwirkend max. 3 Monate nach dem Eintritt in die Familienversicherung.

kaasg63
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Beitragvon kaasg63 » 02.03.2010, 22:41

Schon einmal Danke! D.h. im Umkehrschluss, dass sich meine Frau/Kinder mehr oder weniger sofort bei der GKV zu versichern hatben und meine PKV die zuvor eingezogen Beiträge rückwirkend zurück zahlen oder mit meinen Beiträgen verrechnen muss? Habe ich das so richtig verstanden? :?:

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Beitragvon Rossi » 02.03.2010, 22:44

Jooh, so sieht es aus.

Du bekommst die Beiträge von der PKV ab dem Beginn der Familienversicherung (Aufnahme Beschäftigung der Holden) von der PKV zurück. Allerdings musst Du es innerhalb von 3 Monaten der PKV mitteilen.


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