Versicherungspflicht in der PKV und Rückkehr / Strafe

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andre9927
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Versicherungspflicht in der PKV und Rückkehr / Strafe

Beitragvon andre9927 » 12.03.2010, 11:23

Guten Tag Zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungspflicht, Rückkehr in die private KV sowie allgemeine Vorgehensweise.
Sachverhalt: nach dem ich bis 03.2005 gesetzlich versichert war, habe ich mich in der Zeit von 04.2005 bis 11.2006 privat versichert. Da ich in finanzieller Schwierigkeit geriet und den Beitrag nicht zahlen konnte, wurde mir die Versicherung gekündigt. Ich habe seit 12.2006 bis heute (03.2010) keine Versicherung.
Nun habe ich erfahren, dass es seit 1.2009 generell eine Versicherungspflicht für alle ehemalige Privatversicherungsnehmer gibt und man Strafe für die 'versicherungslose' Zeit bezahlen muss.
Da ich über die Beitragsbemessungsgrenze bin, muss ich mich wahrscheinlich weiterhin privat versichern. Die Zeit in der ich ohne Versicherung bin bis jetzt habe ich keine Arztbehandlungen nehmen müssen.
Können Sie mir bitte bei der Frage helfen, bei wem ich mich am besten wenden kann und ob ich Strafe zahlen muss für die Zeit ohne Versicherung. Und wenn ja wie hoch fällt die Strafe aus und für welchen Zeitraum? Muss ich für den Zeitraum von 12.2006 bis heute oder für den Zeitraum von 1.2009 bis heute Strafe zahlen? Wenn ich mich jetzt neu versichere, privat, muß ich den Basistarif nehmen oder kann ich einen beliebigen Tarif nehmen, abhängig vom Einstiegsalter und Gesundheitszustand?
Vielen vielen dank vorab für Ihre Hilfe
Andre
P.S Ich wohne in Berlin und kennt jemand von Ihnen die AUV, kann ich mich an diese Agentur beim Auswählen einer neuen PKV wenden?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 12.03.2010, 11:52

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt für Selbständige keine Rolle.

Für Februar-Mai 2009 ist je ein Monatsbeitrag Zuschlag fällig, ab Juni nur 1/6 eines Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat. Macht bis jetzt ca. 6 Monatsbeiträge Zuschlag, fällig bei Beginn eines neues Vertrages.

Die PKV und der Tarif können frei gewählt werden. Über den Zugang in die Normaltarife kann jede PKV abhängig von Alter, Ergebnis der sicherlich nötigen ärztlichen Untersuchung und Bonität frei entscheiden.
Der Basistarif ist aufgrund der sehr hohen Kosten möglichst zu vermeiden.

Eine andere Alternative ist der Wechsel in die GKV durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Strafen sind dabei nicht vorgesehen.

andre9927
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Versicherungspflicht in der PKV und Rückkehr / Strafe

Beitragvon andre9927 » 13.03.2010, 15:52

Hallo Dipling,
vielen Dank für Ihre Antwort erstmal. Ich habe z.Z. eine normale Arbeitsstelle und bin über die Bemessungsgrenze. Daher denke ich, dass es für mich nicht möglich ist eine GKV beizutreten.
Ich denke die Beiträge für die Zeit ab Februar 2009 bis heute muß ich auf jedenfalls bezahlen.
Meine Frage hierzu ist: von welchem Grundbetrag aus werden diese Beiträge berechnet? Von dem Beitrag des neuen Vertrages, den ich jetzt abschliesse ?
Und kann ich grundsätzlich den normalen Tarif wählen und ich bin hier nicht gezwungen den Basistarif anzunehmen?
Ich habe bis jetzt 2 Agenturen im Netz gefunden, die sich auf Krankenversicherung spezialisieren, AUV und Dallmann?
Hat jemand von Ihnen Erfahrung mit diesen Unternehmen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

Dipling
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Beitragvon Dipling » 13.03.2010, 17:13

Der Strafzuschlag wird vom Beitrag des neuen Vertrages berechnet. Das ist ein Grund mehr, den teuren Basistarif zu vermeiden.

Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung entsteht bis auf wenige Ausnahmefälle Versicherungspflicht in der GKV. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherungspflichtgrenze (2010: 49950 EUR p.a.) überschritten wird. Deshalb überrascht es mich, das der Arbeitgeber keine Anmeldung vorgenommen hat, denn dazu ist er verpflichtet.

Agenturen und PKV-Vermittler gibt es fast wie Sand am Meer.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.03.2010, 19:23

Hallo Andre,
der Hokzweg ist groß breit und dunkel :-)
wie Dippling bereits sagte bist du Kraft Gesetz in einer GKV. Dein AG hat Mist gebaut möglicherweise
keine KV Beiträge an die GKV abgeführt, Das muss nachgeholt werden. PKV kommt nicht in Frage .
Gruß


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