EILT: wg. Anstellung Wechsel PKV->GKV, laufende Behandlun

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Antwort: Wegen der Kündigung der PKV

Beitragvon GS » 08.04.2010, 13:03

Wegen der Kündigung der PKV: Im Falle der Sonderkündigung wegen der Versicherungspflicht kann ich die Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung abschliessen.
Steht das so in den Versicherungsbedingungen oder ist es ein freiwilliges Angebot? In beiden Fällen kommt es auch auf den zetlichen Aspekt der Regelungen an.

Gilt das auch für den Fall, dass ich erst mehr als 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht kündige (§205 Abs.2 VVG)?
Genau diese Frage kann nur der beantworten, der die Regelung im vorigen Abschnitt vollumfänglich kennt und auch versteht. Ohne diese Kenntnis befürchte ich: nein. Ließe sich aber klären in einem erneuten Gespräch mit Deiner PKV.

Dazu 2 Fragen aus purer Neugier:
1) Was haben die dazu gesagt, dass Du nun doch "schieben"kannst im Sinne des § 205 (2) letzter Satz?
2) Warum lassen sie sich einen Wurm nach dem anderen aus der Nase ziehen - in einem so wesentlichen Fall wie dem deinen?

Gruß von
Gerhard

thomas_b
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 12
Registriert: 07.04.2010, 12:59

Re: Antwort: Wegen der Kündigung der PKV

Beitragvon thomas_b » 08.04.2010, 14:19

GS hat geschrieben:Steht das so in den Versicherungsbedingungen oder ist es ein freiwilliges Angebot?

Zu Risikozuschlägen hab ich nichts gefunden, nur zum Thema Wartezeiten: http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Allgemeine_Bedingungen/BKV1.pdf :

Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder
aus einem anderen Vertrag über eine Krankheitskostenvollversicherung
ausgeschieden sind, wird die nachweislich dort ununterbrochen
zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet.
Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Monate
nach Beendigung der Vorversicherung beantragt wurde und der
Versicherungsschutz in Abweichung von § 2 Abs. 1 im unmittelbaren
Anschluss beginnen soll.


Dazu 2 Fragen aus purer Neugier:
1) Was haben die dazu gesagt, dass Du nun doch "schieben"kannst im Sinne des § 205 (2) letzter Satz?

Zuerst meinte der Berater, das wäre diskussionsfähig, aber dann war er auch der Meinung, dass das so richtig ist. Er will in der Zentrale nachfragen und sich nochmal melden.

2) Warum lassen sie sich einen Wurm nach dem anderen aus der Nase ziehen - in einem so wesentlichen Fall wie dem deinen?

Weil die - wie der AG und die GKV - völlig überfordert sind mit dieser Situation. Die Debeka hätte mich schon bei meinem ersten Anruf ("Ich war selbstständig, gehe jetzt ein Angestelltenverhältnis ein, brauche ich da eine Bescheinigung?") auf die Versicherungspflicht hinweisen können (müssen?). Stattdessen kam nur ein: "Klar, schicken wir ihnen zu"

Gruß,
Tom

thomas_b
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 12
Registriert: 07.04.2010, 12:59

ein analoger Fall...

Beitragvon thomas_b » 09.04.2010, 10:23

.. ein Bekannter von mir war letztes Jahr in der gleichen Situation:
Er war >10 Jahre selbstständig und in der PKV, dann hat er eine Festanstellung angetreten (02/2009).
Die Personalabteilung wollte nur den Nachweis, dass er die letzten 3 Jahre privat versichert war und damit war der Fall erledigt, er blieb in der PKV.

Kann das korrekt sein?

Gruß,
Tom

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Antwort: Wegen der Kündigung der PKV

Beitragvon GS » 09.04.2010, 11:49

Hallo Tom,

die Wartezeitregelung war hier nicht relevant, sondern die Frage, unter welchen Umständen du von der Voll- in die Zusatzversicherung wechseln kannst. In deinem Interesse läge
1) Die Vollversicherung zum Ende des Monats zu kündigen,. in dem die Behandlung abgeschlossen ist bzw. in dem zuletzt nennenswerte Rechnungen anfallen (Behandlungsdatum gilt, nicht Rechnungsdatum),2) dass du zum gleichen Zeitpunkt, an dem die Vollversicherung dann endet, in die Zusatzversicherung wechseln kannst, und zwar ohne Risikprüfung, neue Wartezeiten und unter Mitnahme von Alterungsrückstellungen.

Punkt 1) ist schon geklärt und auch von der Debeka akzeptiert. Punkt 2) ist noch völlig offen, hängt u.a. davon ab, ob es eine Tarifbedingung zu § 1 Absatz 6 der Allg. Versicherungsbedingungen zu Deiner Krankheitskostenversicherung gibt (dort nachlesen) , und wenn ja, wie diese formuliert ist. Es hilft nichts, neue Kontaktaufnahme ist notwendig.

Und zu Deinem Bekannten und seinem Arbeitgeber:
Da tickt eine Zeitbombe, und zwar ziemlich laut. Dem Arbeitgeber wird sie in Form von Regressforderungen der GKV um die Ohren fliegen, und der Arbeitnehmer muss zusehen, wie er möglichst unbeschadet aus der Sache rauskommt. Dass die Sache selbst rauskommt, ist keine "ob"-Frage, sondern allenfalls eine "wann"-Frage, nämlich die nächste Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Darüber stolpern die Prüfer unter Garantie.

Es hilft leider auch nichts, wenn das vom Arbeitgeber gut gemeint war.

Gruß von
Gerhard

thomas_b
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 12
Registriert: 07.04.2010, 12:59

Re: Antwort: Wegen der Kündigung der PKV

Beitragvon thomas_b » 12.04.2010, 19:11

Hallo Gerhard,

GS hat geschrieben:Und zu Deinem Bekannten und seinem Arbeitgeber:
Da tickt eine Zeitbombe, und zwar ziemlich laut. Dem Arbeitgeber wird sie in Form von Regressforderungen der GKV um die Ohren fliegen, und der Arbeitnehmer muss zusehen, wie er möglichst unbeschadet aus der Sache rauskommt.


Was kann ihm denn schlimmstenfalls passieren? Wenn ich das richtig sehe ist der AG in der Pflicht, die Versicherungspflicht zu prüfen.
Wenn der AN jetzt brav seine PKV weiterzahlt, Leistungen in Anspruch nimmt und ihm das nach 2,3 Jahren "um die Ohren fliegt", was kann da passieren?
Meiner Meinung nach muss der AG die Beiträge zur GKV nachentrichten, aber der AN kann unter Hinweis auf die Versicherungspflicht zum Monatsende kündigen, oder?

Andererseits wurde mir von anderer Stelle (Vers.Makler), allerdings ohne "Quellenangabe" erzählt, ich müsste meine PKV umgehend von der Versicherungspflicht und meinem Wunsch, GKV und PKV eine Zeit parallel laufen zu lassen unterrichten. Ist da was dran?

Und noch eine Frage ;-)
Im VVG steht ja drin, dass ich nach Ablauf von 3 Monaten nicht mehr zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen kann sondern zum Ende des Monats, in dem ich das der PKV mitteile. Jetzt mal mit Zahlen:
Aufnahme der Beschäftigung (=Vers.Pflicht) 20.04.2010. Kann ich dann am 21.7.2010 (also nach 3 Monaten) zum 31.7.2010 kündigen?

Gruß,

Tom

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Klar, gegenüber der GKV ist der Arbeitgeber ...

Beitragvon GS » 12.04.2010, 20:10

Was kann ihm denn schlimmstenfalls passieren? Wenn ich das richtig sehe ist der AG in der Pflicht, die Versicherungspflicht zu prüfen.
Wenn der AN jetzt brav seine PKV weiterzahlt, Leistungen in Anspruch nimmt und ihm das nach 2,3 Jahren "um die Ohren fliegt", was kann da passieren? Meiner Meinung nach muss der AG die Beiträge zur GKV nachentrichten,
... in der Pflicht. Aber er könnte versucht sein, den Arbeitnehmer in irgendeiner Art zu beteiligen, und wenn der nicht mitspielt, in anderer Art zu benachteiligen ...
... aber der AN kann unter Hinweis auf die Versicherungspflicht zum Monatsende kündigen, oder?
ja, siehe Anfang des Strangs § 205 (2) letzter Satz VVG

Andererseits wurde mir von anderer Stelle (Vers.Makler), allerdings ohne "Quellenangabe" erzählt, ich müsste meine PKV umgehend von der Versicherungspflicht und meinem Wunsch, GKV und PKV eine Zeit parallel laufen zu lassen unterrichten. Ist da was dran?
Ja, wichtiger Hinweis. Die Quelle ist in den "Obliegenheiten" des Versicherungsnehmers zu finden, schau in Deinen Bedingungen in die entsprechenden §§. Immerhin besteht eine Doppelversicherung. Also jetzt Hinweis an die PKV, aber mit der klaren Vorgabe, dass dies im Hinblick auf die Tarife XYZ (die Tarife einsetzen, auf die es Dir ankommt) keinesfalls schon als Kündigung zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht zu verstehen sei. Den Unternehmen ist natürlich klar, dass kein Kunde die Kündigung nur deshalb hinauszögert, weil er als Zeichen seiner Zufriedenheit noch 2 bis x Monatsbeiträge spendieren möchte ...

Und noch eine Frage Winken
Im VVG steht ja drin, dass ich nach Ablauf von 3 Monaten nicht mehr zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen kann sondern zum Ende des Monats, in dem ich das der PKV mitteile. Jetzt mal mit Zahlen:
Aufnahme der Beschäftigung (=Vers.Pflicht) 20.04.2010. Kann ich dann am 21.7.2010 (also nach 3 Monaten) zum 31.7.2010 kündigen?
Ja, am besten aber mit (ggf. nochmaligem) Beleg des Eintritts der Versicherungspflicht am 20.4.

Gruß von
Gerhard

thomas_b
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 12
Registriert: 07.04.2010, 12:59

Re: Klar, gegenüber der GKV ist der Arbeitgeber ...

Beitragvon thomas_b » 13.04.2010, 00:06

GS hat geschrieben:
Andererseits wurde mir von anderer Stelle (Vers.Makler), allerdings ohne "Quellenangabe" erzählt, ich müsste meine PKV umgehend von der Versicherungspflicht und meinem Wunsch, GKV und PKV eine Zeit parallel laufen zu lassen unterrichten. Ist da was dran?
Ja, wichtiger Hinweis. Die Quelle ist in den "Obliegenheiten" des Versicherungsnehmers zu finden, schau in Deinen Bedingungen in die entsprechenden §§.


Alles klar, gefunden, danke. Aber wann erfahre ich denn, ob ich der Versicherungspflicht unterliege, d.h. wer teilt mir das mit? (Abgesehen davon, dass ich mich jetzt über die Rechtslage schlau gemacht habe)

Ich werde meinem zukünftigen AG am 1. Arbeitstag die Bescheinigung meiner PKV übergeben, und dann?

Gruß,

Tom


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste