Was kann ihm denn schlimmstenfalls passieren? Wenn ich das richtig sehe ist der AG in der Pflicht, die Versicherungspflicht zu prüfen.
Wenn der AN jetzt brav seine PKV weiterzahlt, Leistungen in Anspruch nimmt und ihm das nach 2,3 Jahren "um die Ohren fliegt", was kann da passieren? Meiner Meinung nach muss der AG die Beiträge zur GKV nachentrichten,
... in der Pflicht. Aber er könnte versucht sein, den Arbeitnehmer in irgendeiner Art zu beteiligen, und wenn der nicht mitspielt, in anderer Art zu be
nachteiligen ...
... aber der AN kann unter Hinweis auf die Versicherungspflicht zum Monatsende kündigen, oder?
ja, siehe Anfang des Strangs § 205 (2) letzter Satz VVG
Andererseits wurde mir von anderer Stelle (Vers.Makler), allerdings ohne "Quellenangabe" erzählt, ich müsste meine PKV umgehend von der Versicherungspflicht und meinem Wunsch, GKV und PKV eine Zeit parallel laufen zu lassen unterrichten. Ist da was dran?
Ja, wichtiger Hinweis. Die Quelle ist in den "
Obliegenheiten" des Versicherungsnehmers zu finden, schau in Deinen Bedingungen in die entsprechenden §§. Immerhin besteht eine Doppelversicherung. Also jetzt Hinweis an die PKV, aber mit der klaren Vorgabe, dass dies im Hinblick auf die Tarife XYZ (die Tarife einsetzen, auf die es Dir ankommt) keinesfalls schon als Kündigung zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht zu verstehen sei. Den Unternehmen ist natürlich klar, dass kein Kunde die Kündigung nur deshalb hinauszögert, weil er als Zeichen seiner Zufriedenheit noch 2 bis x Monatsbeiträge spendieren möchte ...
Und noch eine Frage Winken
Im VVG steht ja drin, dass ich nach Ablauf von 3 Monaten nicht mehr zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen kann sondern zum Ende des Monats, in dem ich das der PKV mitteile. Jetzt mal mit Zahlen:
Aufnahme der Beschäftigung (=Vers.Pflicht) 20.04.2010. Kann ich dann am 21.7.2010 (also nach 3 Monaten) zum 31.7.2010 kündigen?
Ja, am besten aber mit (ggf. nochmaligem) Beleg des Eintritts der Versicherungspflicht am 20.4.
Gruß von
Gerhard