Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Ein polnischer Staatsbürger wird zum 01.05.2010 ein Gewerbe in Deutschland anmelden. (Dies ist auch ohne in Deutschland gemeldet zu sein möglich).
Die Wohnung, die er hier in Deutschland beziehen wird, ist erst am 01.07.2010 bezugsfertig. Zu diesem Zeitpunkt wird er auch erst seinen Wohnsitz in Deutschland anmelden.
Nun die Frage:
Besteht die Krankenversicherungspflicht für ihn erst ab dem 01.07.2010 oder bereits ab dem Zeitpunkt seiner Gewerbeanmeldung?
Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser kniffeligen Frage helfen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
PKV-Makler
Krankenversicherungspflicht für Ausländer in Deutschland
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Hallo Vergil09owl,
in Polen ist er ganz normal gesezlich versichert.
Ich habe mittlerweile dazu auch eine Aussage von einem Maklerberteuer erhalten. Er sagte mir, dass die Versicherungspflicht nur gilt, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat.
Die Annahme eines Antrages ohne deutschen Wohnsitz wäre eh nicht möglich.
Seht Ihr das genauso?
Gruß
PKV-Makler
in Polen ist er ganz normal gesezlich versichert.
Ich habe mittlerweile dazu auch eine Aussage von einem Maklerberteuer erhalten. Er sagte mir, dass die Versicherungspflicht nur gilt, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat.
Die Annahme eines Antrages ohne deutschen Wohnsitz wäre eh nicht möglich.
Seht Ihr das genauso?
Gruß
PKV-Makler
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Weiterhin dürfte interessant sein, dass der EU-Bürger nicht in der PKV versicherungspflichtig ist. Jenes ergibt sich nämlich nach § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG. Denn hiernach besteht keine Pflicht zur Versicherung in der PKV, wenn man in der GKV versicherungspflichtig ist.
Da der EU-Bürger zuletzt in Polen gesetzlich versichert war, zählt er zum Personenkreis nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V und wird von der Kralle erwischt. Die polnische gesetzliche Versicherung ist einer deutschen gesetzlichen Versicherung gleichgesetzt.
Na klar, die PKV kann ihn nehmen, wenn sie will, aber sie muss ihn nicht nehmen.
Da der EU-Bürger zuletzt in Polen gesetzlich versichert war, zählt er zum Personenkreis nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V und wird von der Kralle erwischt. Die polnische gesetzliche Versicherung ist einer deutschen gesetzlichen Versicherung gleichgesetzt.
Na klar, die PKV kann ihn nehmen, wenn sie will, aber sie muss ihn nicht nehmen.
- H0PPELMANN
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Hilfe!!!
Mein Freund hat hier in Deutschland ein Gewerbe, ist aber seit seiner Scheidung 2008 nicht mehr krankenversichert.... Jetzt, seit dem 1.1.2009 gild ja die Pflicht, krankenversichert zu sein.... Was kann er denn jetzt machen, er wird nächstes Jahr 50!!!
Angeblich haben Bekannte von ihm ihre Krankenversicherungen in Polen und zahlen ziemlich wenig dafür.... Ist das möglich, eine so günstige Krankenversicherung abzuschließen, die auch in Deutschland greift und dann auch im Gewerbe akzeptiert wird?!
Gut verdienen tut er nämlich nicht wirklich

Angeblich haben Bekannte von ihm ihre Krankenversicherungen in Polen und zahlen ziemlich wenig dafür.... Ist das möglich, eine so günstige Krankenversicherung abzuschließen, die auch in Deutschland greift und dann auch im Gewerbe akzeptiert wird?!
Gut verdienen tut er nämlich nicht wirklich
- H0PPELMANN
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Hallo,
in der EU gibt es eine feststehende Regel, dass Arbeitnehmer immer dem Versicherungsrecht des Staates unterliegen, in dem sie tatsächlich arbeiten. Dies gilt nach meinem Kenntnisstand genau so für Selbständige.
Er sollte sich schnellstmöglich mit einer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Versicherung klären. Hilfreich sind ein Nachweis über das Ende der polnischen Versicherung und eine Bestätigung des deutschen Einwohnermeldeamtes. Die Beitragsschulden werden von Monat zu Monat immer größer!
Gruß
RHW
in der EU gibt es eine feststehende Regel, dass Arbeitnehmer immer dem Versicherungsrecht des Staates unterliegen, in dem sie tatsächlich arbeiten. Dies gilt nach meinem Kenntnisstand genau so für Selbständige.
Er sollte sich schnellstmöglich mit einer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Versicherung klären. Hilfreich sind ein Nachweis über das Ende der polnischen Versicherung und eine Bestätigung des deutschen Einwohnermeldeamtes. Die Beitragsschulden werden von Monat zu Monat immer größer!
Gruß
RHW
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