Hallo,
mit der Suchfunktion habe ich herausgefunden, dass meine Frau nach dem Ende der Elternzeit sich entweder in der gesetzlichen freiwillig versichern kann (z.B. wie bisher in der HEK) oder aber in die PKV wechseln könnte, da sie zunächst nicht arbeiten wird und ich mit den Kindern in der PKV bin.
Welche Nachteile hätte ein Wechsel in die PKV, wenn meine Frau doch wieder beginnen sollte zu arbeiten?
Welche Vorteile hätte eine PKV ggü. der freiw. GKV?
Wie hoch wäre etwa der Beitrag bei der PKV mit ihren 40 Jahren und keinen nennenswerten Vorbelastungen?
Vielen Dank im Voraus
-VC
Versicherung nach Elternzeit?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
der Wechsel von der GKV sollte genau überlegt werden:
1) aktuelle Beiträge in der GKV: abhängig vom Einkommen des PKV-Ehegatten: für KV + PV mindestens 138 Euro, maximal 305 Euro (berechnet von der halben Beitragsbemessungsgrenze). Maßgebend ist das halbe Einkommen des PKV-Ehegatten (abzüglich Freibeträge für die Kinder), sogenannte Ehe
Absatz 5: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
2) Wenn ein PKV-Versicherter vor dem 55. Geburtstag eine Beschäftigung über 400 Euro aufnimmt, besteht wieder Versicherungspflicht in der GKV (Das ist die aktuelle Regelung. Es gibt keine Garantie, dass diese Regelung in 10 Jahren noch genauso besteht. Man bekommt auch keinen Brief, wenn das Gesetz geändert wird.
)
Absatz 3a: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Ein Nachteil ist das Risiko, eine Beschäftigung über 400 Euro zu finden. Es gibt einige Millionen in Deutschland, die sind der Meinung, dass das nicht so einfach ist. Es hängt aber bestimmt auch von der Person, dem Beruf und der Region ab. Der Beginn einer selbständigen Tätigkeit ist keine Möglichkeit in die GKV zurückzukehren.
3) Welche Versicherung und welche Einnahmen bestehen bei Scheidung? Was ist, wenn ein Ehegatte verstirbt? Die PKV ist immer einkommensunabhängig, die GKV grds. einkommensabhängig.
4) Bei den Leistungen sollte man z.B. die Punkte Hilfsmittel. Kuren, Haushaltshilfe (hier gibt es auch in der GKV große Unterschiede), Psychotherapie, Mutterschaftsgeld vergleichen
GKV-Hilfsmittelverzeichnis: http://www.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Evtl. interessante Links:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Zu einzelnen PKV-Tarifen kann ich nichts sagen, da mir da der Überblick fehlt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
der Wechsel von der GKV sollte genau überlegt werden:
1) aktuelle Beiträge in der GKV: abhängig vom Einkommen des PKV-Ehegatten: für KV + PV mindestens 138 Euro, maximal 305 Euro (berechnet von der halben Beitragsbemessungsgrenze). Maßgebend ist das halbe Einkommen des PKV-Ehegatten (abzüglich Freibeträge für die Kinder), sogenannte Ehe
Absatz 5: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
2) Wenn ein PKV-Versicherter vor dem 55. Geburtstag eine Beschäftigung über 400 Euro aufnimmt, besteht wieder Versicherungspflicht in der GKV (Das ist die aktuelle Regelung. Es gibt keine Garantie, dass diese Regelung in 10 Jahren noch genauso besteht. Man bekommt auch keinen Brief, wenn das Gesetz geändert wird.

Absatz 3a: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Ein Nachteil ist das Risiko, eine Beschäftigung über 400 Euro zu finden. Es gibt einige Millionen in Deutschland, die sind der Meinung, dass das nicht so einfach ist. Es hängt aber bestimmt auch von der Person, dem Beruf und der Region ab. Der Beginn einer selbständigen Tätigkeit ist keine Möglichkeit in die GKV zurückzukehren.
3) Welche Versicherung und welche Einnahmen bestehen bei Scheidung? Was ist, wenn ein Ehegatte verstirbt? Die PKV ist immer einkommensunabhängig, die GKV grds. einkommensabhängig.
4) Bei den Leistungen sollte man z.B. die Punkte Hilfsmittel. Kuren, Haushaltshilfe (hier gibt es auch in der GKV große Unterschiede), Psychotherapie, Mutterschaftsgeld vergleichen
GKV-Hilfsmittelverzeichnis: http://www.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Evtl. interessante Links:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Zu einzelnen PKV-Tarifen kann ich nichts sagen, da mir da der Überblick fehlt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
-
- Postrank7
- Beiträge: 486
- Registriert: 15.03.2010, 12:40
- Kontaktdaten:
Hallo RHW,
es ist sicher legitim, dass Sie hier "Ihr Lager" vertreten und bei Ihren Argumenten und Verweisen auf Gesetzestexte stimme ich Ihnen auch zu.
Der Wechsel von GKV zu PKV muss sehr gut überlegt werden und darf sich nicht an 3 bis 4 oberflächlichen Fragen oder "ist ja billiger" festmachen.
Allerdings die Verweise auf FocusMoney (die Fachliteratur zum Thema) oder das Pamphlet des BDV halte ich nicht für besonders hilfreich.
Beispielhaft hier Kritik an nur drei fachlichen Aussagen der BDV-Broschüre:
1. Seite 7. "Dem BdV sind Fälle bekannt, in denen die Prämie eines PKV-Versicherten in 33 Jahren von ursprünglich 166,86 Euro (= 326,26 DM) auf heute mehr als 750 Euro gestiegen ist."
Der Höchstbeitrag in der GKV betrug vor 33 Jahren je nach Kasse ca. 134.- €. Er ist bis heute auf ca. 650.- € gestiegen (je nachdem ob mit / ohne Zusatzbeitrag + Kindern). Über Leistungen des betrachteten PKV-Tarifen wird nichts gesagt. Hier sind die möglichen Unterschiede so groß wie zwischen Fiat Panda und Audi 8. Bei dem Beispiel ist anzunehmen, dass das Leistungspaket deutlich über dem Leistungen der GKV liegt - eher Audi A8
2. Seite 9. "Dabei wird die Anfangsprämie niedrig gehalten, steigt aber später rapide an."
Dieses Ammenmärchen hält sich offenbar unausrottbar. Richtig ist: PKV ist (zumindest teilweise) kapitalgedeckt. Preisanstieg kommt in erster Linie durch steigende Gesundheitkosten zu Stande. Diese betreffen beide Systeme. GKV reagiert darauf mit Beitragssteigerungen (wie die o.a. Zahlen zeigen: nicht zu knapp sondern eher vergleichbar mit der PKV) und darüber hinaus und trotz ähnlicher Preissteigerung mit Leistungskürzungen.
3. Seite 15. "Auch die GKV ist von solchen Kostensteigerungen betroffen, verteilt die dafür erforderlichen Aufwendungen aber solidarisch auf ihre Versicherten. Anders die privaten Krankenversicherungen: Sie holen den Mehraufwand durch Prämienerhöhungen rein."
Das ist angesichts der o.a. Zahlen reine Polemik
Gruß
Roland Gutsch
P.S.: wenigsten zitieren Sie nicht mehr den "STERN"-Artikel von anno Tobak.
es ist sicher legitim, dass Sie hier "Ihr Lager" vertreten und bei Ihren Argumenten und Verweisen auf Gesetzestexte stimme ich Ihnen auch zu.
Der Wechsel von GKV zu PKV muss sehr gut überlegt werden und darf sich nicht an 3 bis 4 oberflächlichen Fragen oder "ist ja billiger" festmachen.
Allerdings die Verweise auf FocusMoney (die Fachliteratur zum Thema) oder das Pamphlet des BDV halte ich nicht für besonders hilfreich.
Beispielhaft hier Kritik an nur drei fachlichen Aussagen der BDV-Broschüre:
1. Seite 7. "Dem BdV sind Fälle bekannt, in denen die Prämie eines PKV-Versicherten in 33 Jahren von ursprünglich 166,86 Euro (= 326,26 DM) auf heute mehr als 750 Euro gestiegen ist."
Der Höchstbeitrag in der GKV betrug vor 33 Jahren je nach Kasse ca. 134.- €. Er ist bis heute auf ca. 650.- € gestiegen (je nachdem ob mit / ohne Zusatzbeitrag + Kindern). Über Leistungen des betrachteten PKV-Tarifen wird nichts gesagt. Hier sind die möglichen Unterschiede so groß wie zwischen Fiat Panda und Audi 8. Bei dem Beispiel ist anzunehmen, dass das Leistungspaket deutlich über dem Leistungen der GKV liegt - eher Audi A8
2. Seite 9. "Dabei wird die Anfangsprämie niedrig gehalten, steigt aber später rapide an."
Dieses Ammenmärchen hält sich offenbar unausrottbar. Richtig ist: PKV ist (zumindest teilweise) kapitalgedeckt. Preisanstieg kommt in erster Linie durch steigende Gesundheitkosten zu Stande. Diese betreffen beide Systeme. GKV reagiert darauf mit Beitragssteigerungen (wie die o.a. Zahlen zeigen: nicht zu knapp sondern eher vergleichbar mit der PKV) und darüber hinaus und trotz ähnlicher Preissteigerung mit Leistungskürzungen.
3. Seite 15. "Auch die GKV ist von solchen Kostensteigerungen betroffen, verteilt die dafür erforderlichen Aufwendungen aber solidarisch auf ihre Versicherten. Anders die privaten Krankenversicherungen: Sie holen den Mehraufwand durch Prämienerhöhungen rein."
Das ist angesichts der o.a. Zahlen reine Polemik
Gruß
Roland Gutsch
P.S.: wenigsten zitieren Sie nicht mehr den "STERN"-Artikel von anno Tobak.

-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
RHW hat geschrieben:Ein Nachteil ist das Risiko, eine Beschäftigung über 400 Euro zu finden. Es gibt einige Millionen in Deutschland, die sind der Meinung, dass das nicht so einfach ist. Es hängt aber bestimmt auch von der Person, dem Beruf und der Region ab. Der Beginn einer selbständigen Tätigkeit ist keine Möglichkeit in die GKV zurückzukehren.
Person X hilft Nachbarn/Bekannten Y für 450€ im Haushalt, schwups ist X in der GKV-pflicht und Y bekommt 20% dieser haushaltsnahe Dienstleistung über die Einkommensteuer wieder. Jeder bei der GKV kennt den Trick, also nicht hier übertreiben!
Wer offen und ehrlich berät muss dem TE sagen, dass aufgrund dieser Angaben definitiv keine Empfehlung pro/contra GKV getroffen werden kann.
Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten,
irgendwie dachte ich es mir, dass es nicht so einfach zu entscheiden sei.
Grundsätzlich hätte ich nichts dagegen, dass meine Frau in der PKV bleibt, meine Überlegung war jedoch, ob sie mit einem ähnlich hohen Beitrag evtl. die Aussicht auf bessere Leistungen hätte. Meine PKV wird uns ein Angebot dazu schicken.
Angenommen, ich verdiene 6000,- EUR/Monat, wir haben zwei Kinder. Ist dann der GKV-Beitrag 14,3 % von 3000,- EUR, d.h. ca. 430,- EUR??? Liegt das Maximum wirklich bei 305 EUR?
Warum Nachteil?
Meine Frau möchte ja in Zukunft arbeiten, und würde dabei mit ziemlicher Sicherheit >400,- EUR und <Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Dann müsste sie eben (leider) wieder in die GKV, aber dann hat sie immerhin über einige Zeit die besseren Leistungen gehabt.
Was ist an meinen Überlegungen falsch?
Was sollte ich - neben dem, was bereits oben beschrieben würde - bedenken?
Danke nochmals
-VC
irgendwie dachte ich es mir, dass es nicht so einfach zu entscheiden sei.
Grundsätzlich hätte ich nichts dagegen, dass meine Frau in der PKV bleibt, meine Überlegung war jedoch, ob sie mit einem ähnlich hohen Beitrag evtl. die Aussicht auf bessere Leistungen hätte. Meine PKV wird uns ein Angebot dazu schicken.
aktuelle Beiträge in der GKV: abhängig vom Einkommen des PKV-Ehegatten: für KV + PV mindestens 138 Euro, maximal 305 Euro
Angenommen, ich verdiene 6000,- EUR/Monat, wir haben zwei Kinder. Ist dann der GKV-Beitrag 14,3 % von 3000,- EUR, d.h. ca. 430,- EUR??? Liegt das Maximum wirklich bei 305 EUR?
Ein Nachteil ist das Risiko, eine Beschäftigung über 400 Euro zu finden.
Warum Nachteil?
Meine Frau möchte ja in Zukunft arbeiten, und würde dabei mit ziemlicher Sicherheit >400,- EUR und <Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Dann müsste sie eben (leider) wieder in die GKV, aber dann hat sie immerhin über einige Zeit die besseren Leistungen gehabt.
Was ist an meinen Überlegungen falsch?
Was sollte ich - neben dem, was bereits oben beschrieben würde - bedenken?
Danke nochmals
-VC
-
- Postrank7
- Beiträge: 486
- Registriert: 15.03.2010, 12:40
- Kontaktdaten:
Hallo VitaminC,
ich beschränke meine Antwort mal auf den Fall, dass Ihre Frau in die PKV wechseln will. Dann sollten Sie u.a. folgende Tipps beachten:
1. Die Auswahl der Leistungen muss sehr genau erfolgen - das geht nicht mit 3 bis 4 Fragen aus dem Internet (Chefarzt, Zahnersatz, Heilpraktiker, Brille oder ähnlich). Die wirklich wichtigen Leistunge sind andere - so z.B. Heil- und Hilfsmittel, Honorarstattung, Transportkosten, AHB (alles Dinge, die ein gesunder Mensch eher weniger braucht, die aber im Falle des Falles teuer und gesundheitlich wichtig sind)
2. Ihr Versicherer sollte eine Umwandlung in eine Zusatzversicherung und einen Kündigungsverzicht rechtsverbindlich geregelt haben, da Ihre Frau ja irgendwann wieder in die GKV zurückgeht und dann evt Teile ihres guten Versicherungsschutzes beibehalten will. Lassen Sie sich nicht abspeisen mit Ausssagen wie: "Ja das machen wir sowieso immer." - oder ähnlich. Es gibt Versicherer, bei denen haben Sie einen Anspruch (so muss es sein) und andere, die es vielleicht im Moment so machen, aber keine klare Regelung im Vertragswerk haben - (so darf es nicht sein).
Sie kommen nicht umhin, das Kleingedruckte zu studieren!
Nebenbei: in welchem Tarif sind Sie versichert?
Nur der guten Ordnung halber: Dies ist keine Beratung sondern ich äußere nur meine persönliche Meinung.
ich beschränke meine Antwort mal auf den Fall, dass Ihre Frau in die PKV wechseln will. Dann sollten Sie u.a. folgende Tipps beachten:
1. Die Auswahl der Leistungen muss sehr genau erfolgen - das geht nicht mit 3 bis 4 Fragen aus dem Internet (Chefarzt, Zahnersatz, Heilpraktiker, Brille oder ähnlich). Die wirklich wichtigen Leistunge sind andere - so z.B. Heil- und Hilfsmittel, Honorarstattung, Transportkosten, AHB (alles Dinge, die ein gesunder Mensch eher weniger braucht, die aber im Falle des Falles teuer und gesundheitlich wichtig sind)
2. Ihr Versicherer sollte eine Umwandlung in eine Zusatzversicherung und einen Kündigungsverzicht rechtsverbindlich geregelt haben, da Ihre Frau ja irgendwann wieder in die GKV zurückgeht und dann evt Teile ihres guten Versicherungsschutzes beibehalten will. Lassen Sie sich nicht abspeisen mit Ausssagen wie: "Ja das machen wir sowieso immer." - oder ähnlich. Es gibt Versicherer, bei denen haben Sie einen Anspruch (so muss es sein) und andere, die es vielleicht im Moment so machen, aber keine klare Regelung im Vertragswerk haben - (so darf es nicht sein).
Sie kommen nicht umhin, das Kleingedruckte zu studieren!
Nebenbei: in welchem Tarif sind Sie versichert?
Nur der guten Ordnung halber: Dies ist keine Beratung sondern ich äußere nur meine persönliche Meinung.
Hallo VitaminC,
Hier die einzelnen Berechnungsschritte:
1) monatlicher Bruttoverdienst (Urlaubs- Weihnachtsgeld ggf. anteilig addieren+ggf. Miet-/Zinseinnahmen; Werbungskosten können wie im Steuerrecht abgezogen werden) (ggf. werden auch Einnahmen der Ehefrau addiert)
2) Abzug der Freibeträge für 2 Kinder:
851,67 Eur x 2 = 1703,34 Euro
3) 6000 - 1703,34 = 4296,66 Euro
4) Aufteilung auf 2 Personen: 2148,33 Eur
5) Begrenzung auf halbe Beitragsbemessungsgrenze:
3750 : 2 = 1875 Euro
6) Beitragshöhe: 1875 Euro x 14,3% = 304,69 Euro
Grundlage:
letzter Absatz: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Die Berechnung gibt den aktuellen Stand für 2010 wieder.
Nicht jeder in Deutschland, der eine Arbeit (über 400 Euro!!!) sucht, findet auch Arbeit.
Wenn ich mich recht entsinne, war das ein anderer deutscher Staat in dem es "Garantie" auf Arbeit gab.
Wenn man einen passenden Bekanntenkreis hat, wo man im Haushalt mit über 400 Euro angestellt werden kann (mit entsprechenden regelmäßigen Formalien für den Arbeitgeber), ist das aktuell eine Möglichkeit. Eine "Pseudo-Beschäftigung" auf dem Papier ist natürlich illegal (und führt zu keiner GKV-Versicherung).
Je weiter Planungen in der Zukunft liegen, desto größer wird natürlich auch das Risiko von Gesetzesänderungen. Wenn z.B. die Altersgrenze von 55 auf 45 Jahren gesenkt würde, könnten manche Pläne relativ plötzlich geplatzt sein. (Bei der Einführung der Altersgrenze von 55 Jahren gab es für einige eine böse Überraschung).
Es ist immer eine sehr persönliche Einschätzung, welches Risiko man bereit ist zu tragen.Es gibt eine 100% Garantie für eine spätere Rückkehr in die GKV.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung (wie auch immer sie ausfällt).
Gruß
RHW
Angenommen, ich verdiene 6000,- EUR/Monat, wir haben zwei Kinder. Ist dann der GKV-Beitrag 14,3 % von 3000,- EUR, d.h. ca. 430,- EUR??? Liegt das Maximum wirklich bei 305 EUR?
Hier die einzelnen Berechnungsschritte:
1) monatlicher Bruttoverdienst (Urlaubs- Weihnachtsgeld ggf. anteilig addieren+ggf. Miet-/Zinseinnahmen; Werbungskosten können wie im Steuerrecht abgezogen werden) (ggf. werden auch Einnahmen der Ehefrau addiert)
2) Abzug der Freibeträge für 2 Kinder:
851,67 Eur x 2 = 1703,34 Euro
3) 6000 - 1703,34 = 4296,66 Euro
4) Aufteilung auf 2 Personen: 2148,33 Eur
5) Begrenzung auf halbe Beitragsbemessungsgrenze:
3750 : 2 = 1875 Euro
6) Beitragshöhe: 1875 Euro x 14,3% = 304,69 Euro
Grundlage:
letzter Absatz: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Die Berechnung gibt den aktuellen Stand für 2010 wieder.
Ein Nachteil ist das Risiko, eine Beschäftigung über 400 Euro zu finden.
Warum Nachteil?
Meine Frau möchte ja in Zukunft arbeiten, und würde dabei mit ziemlicher Sicherheit >400,- EUR und <Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Dann müsste sie eben (leider) wieder in die GKV, aber dann hat sie immerhin über einige Zeit die besseren Leistungen gehabt.
Nicht jeder in Deutschland, der eine Arbeit (über 400 Euro!!!) sucht, findet auch Arbeit.
Wenn ich mich recht entsinne, war das ein anderer deutscher Staat in dem es "Garantie" auf Arbeit gab.
Wenn man einen passenden Bekanntenkreis hat, wo man im Haushalt mit über 400 Euro angestellt werden kann (mit entsprechenden regelmäßigen Formalien für den Arbeitgeber), ist das aktuell eine Möglichkeit. Eine "Pseudo-Beschäftigung" auf dem Papier ist natürlich illegal (und führt zu keiner GKV-Versicherung).
Je weiter Planungen in der Zukunft liegen, desto größer wird natürlich auch das Risiko von Gesetzesänderungen. Wenn z.B. die Altersgrenze von 55 auf 45 Jahren gesenkt würde, könnten manche Pläne relativ plötzlich geplatzt sein. (Bei der Einführung der Altersgrenze von 55 Jahren gab es für einige eine böse Überraschung).
Es ist immer eine sehr persönliche Einschätzung, welches Risiko man bereit ist zu tragen.Es gibt eine 100% Garantie für eine spätere Rückkehr in die GKV.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung (wie auch immer sie ausfällt).
Gruß
RHW
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste