PKV's verpflichtet zu Pflichtleistungen nach dem SGB????

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applecom1de
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PKV's verpflichtet zu Pflichtleistungen nach dem SGB????

Beitragvon applecom1de » 28.05.2010, 20:42

Hallo Gemeinde!
Bin neu hier im Forum, muss mich also für etwaige Unbedarftheiten schon im Vorraus entschuldigen .-.
Zu meiner Frage:

Ich bin bei der DeBeKa versichert. Kürzlich wurde bei mir eine starke Pollenallergie festgestellt, die mein Immunsystem stark schwächt und innerhalb von max. 10 Jahren, so die Aussagen mehrerer Ärzte, sicher zu Asthma führen wird.
Eine Allergenvermeidung ist (neben der Hyposensibilisierung als Ursachenbekämpfung) die einzige Möglichkeit, diese Folgeerkrankung, welche natürlich mit erheblichen Folgekosten v.a. für die Versicherung verbunden ist, zu vermeiden.

Auf Nachfrage bei der DeBeKa teilte man mir mit, dass eine Kostenübernahme für die mir verschriebene Allergiebettwäsche auch nicht anteilig möglich ist, da diese nicht im Leistungskatalog der DeBeKa aufgelistet sei.

Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, dass selbst gesetzliche Versicherungen dazu verpflichtet(!) sind, die Kosten für Allergikerbettwäsche zu übernehmen. Das folgt aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), Buch 5, § 23, Abs. 1 Nr. 1:
Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,
eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen.

Diese Norm wurde ausgefüllt durch ein Urteil des Sozialgerichts Berlin, in dem die Übernahme der Kosten für Allergikerbettwäsche für verpflichtend erklärt wurde (Urteil Az: S 75 KR 367/92).

Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Müssen nicht private KV auch verpflichtet sein, gesetzlich festgelegte MINDESTleistungen nach dem SOZIALgesetzbuch zu übernehmen, wenn gesetzliche Kassen das sind?


Bin für jede Antwort, jeden Verweis, oder Überlegung dankbar!

Liebe Grüße aus München, Moritz

sozifa
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Beitragvon sozifa » 28.05.2010, 20:48

kurze Frage kurze Antwort:

Nein Die PKVs richten sich nciht nach dem SGB wie die gesetzlichen Krankenkassen. Sie richten sich nach dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

edit: dieser beitrag gehört auch eher ins PKV Forum ;)

aber herzlich willkommen im Forum=)

Lord Dragon
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Beitragvon Lord Dragon » 28.05.2010, 21:07

PKV muss nur das Leisten, was im Vertrag steht.
Deswegen Vergleicht man ja auch die Leistungen bei privaten Versicherungen, bevor man ein Vertrag abschließt.

applecom1de
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Beitragvon applecom1de » 28.05.2010, 21:18

Sorry fürs "Fehlposting"...

Danke für die schnellen Antworten, insbesondere an Sozifa; hab bevor ich die private Nachricht geschickt habe, noch nicht gesehen, dass du auch hier gepostet hast.

Wenn ich also weder vertragliche noch gesetzliche Ansprüche habe, denkt ihr, es macht Sinn, trotzdem bei der DeBeKa ein bisschen "Druck" zu machen oder auf Kulanz zu pochen?
Bin schon ein bisschen enttäuscht, schließlich zahle ich gutes Geld und bekomme diesbezüglich weniger Leistung als bei gesetzlichen.
Insbesondere wenn die Leistung in einer gesundheitsversorglichen MINDESTVersorgung nach dem Sozialgesetz bestünde, ist eine Nichtleistung für mich nicht nachvollziehbar.
Wo bleiben hier die Grenzen der Privatautonomie?

Danke nochmal!

sozifa
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Beitragvon sozifa » 28.05.2010, 21:21

Naja die sind auf der sicheren Seite. mit Druck wirst du da nciht sehr weit kommen zumahl die Kündigungsfristen in der PKV ziemlcih lange sind.

Ist halt alles vertraglich geregelt. Das einzige was man tun kann ist sich eine neue PKV zu suchen die das abdeckt - oder (ich weiß nciht was für Sie mehr sinn macht) sich bei einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichern, dann bekommen Sie mindestens Leistungen nach SGB. Eine Kündigung deiner jetzigen PKV ist aber erst zum 31.12. möglich (du müsstest dann bis zum 30.09. kündigen)

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Beitragvon ratte1 » 28.05.2010, 22:03

applecom1de hat geschrieben:Bin schon ein bisschen enttäuscht, schließlich zahle ich gutes Geld und bekomme diesbezüglich weniger Leistung als bei gesetzlichen.
Insbesondere wenn die Leistung in einer gesundheitsversorglichen MINDESTVersorgung nach dem Sozialgesetz bestünde, ist eine Nichtleistung für mich nicht nachvollziehbar.

Sorry, aber hier scheint ein riesiges Missverständnis bestehen. Die Leistungen sind keine MINDESTLEISTUNGEN. Vielmehr sind es die Leistungen, die der Gesetzgeber für notwendig erachtet. Die Leistungen der PKV sind- wie von den anderen User schon dargestellt- im jeweiligen Vertrag geregelt. Das sind gegenüber der gesetzlichen KK zum Teil andere, zum Teil darüber hinausgehende aber zum Teil eben auch nicht vorhandene Leistungen.

MfG
ratte1

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 29.05.2010, 00:52

sozifa, die alte kündigen und der neuen erzählen, dass fette behandlungen und weitere kosten anstehen! vor dem vertag stehen da noch ein paar gut gemeinte gesundheitsfragen.
kulanz kann man anfragen und bestens begründen (vielleicht kann da ein arzt was nettes zu schreiben), jedoch werden immer seltener kulanzleistungen gezahlt. ist ja auch eigentlich kein basar!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 29.05.2010, 08:26

applecom1de hat geschrieben:
Wenn ich also weder vertragliche noch gesetzliche Ansprüche habe, denkt ihr, es macht Sinn, trotzdem bei der DeBeKa ein bisschen "Druck" zu machen oder auf Kulanz zu pochen?

Wenden Sie sich an den Versicherungsvermittler, er soll sich darum kümmern. Große Hoffnungen mache ich Ihnen aber nicht, zumal es ab 100€ schon Allergiebettwäschesets gibt, das sollte zu verschmerzen sein.



Wo bleiben hier die Grenzen der Privatautonomie?


Bei aller Liebe, Sie sind den Vertrag doch freiwillig eingegangen, sparen möglicherweise ordentlich Geld gegenüber der GKV und haben nun in diesem einen Punkt mal Pech gehabt, weil sie sich vorher nicht informiert haben.

hulrich
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Beitragvon hulrich » 29.05.2010, 14:03

Wie soll soll die Bettwäsche denn kosten? Ich schätze mal so 100 bis 200 Euro. Was solls?!

RHW
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Beitragvon RHW » 29.05.2010, 14:32

Hallo,
vielleicht ein Tipp am Rande (ist nicht böse gemeint!!):
Wenn man sich die Leistungen bei Hilfsmitteln im PKV-Tarif genau ansieht,
ist man vielleicht beim nächsten Mal vor bösen Überraschungen geschützt (u.U. geht es dann auch um eine teurere Leistung).

Zum Vergleich vielleicht hilfreich:
GKV-Hilfsmittel:
"Suche über Hilfsmittelgruppen" http://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS; ... A58462FB25

Gruß
RHW


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