Private Pflegepflichtversicherung bei GKV - Baistarif?

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Qarsten
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Private Pflegepflichtversicherung bei GKV - Baistarif?

Beitragvon Qarsten » 14.06.2010, 12:26

Hallo zusammen,

möchte mal eine Frage an die Experten stellen: Meine Versicherungspflicht in der GKV endet demnächst, ich beabsichtige jedoch, mich dann freiwillig weiterzuversichern (ich werde selbständig).

Wenn ich richtig informiert bin, kann ich in dieser Situation auch in die private Pflegepflichtversicherung wechseln. SO wie ich es verstehe, besteht ja auch in der allgemeinen privaten Pflegepflichtversicherung Kontrahierungszwang (oder gibt es dort wie bei der Krankenversicherung einen Basistarif?)
Aufgrund von Vorerkrankungen würde ich aber gerne wissen, ob hier Risikozuschläge erhoben werden und ob diese "gedeckelt" sind.

Vielen Dank und herzliche Grüße,

Qarsten.

RHW
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Beitragvon RHW » 14.06.2010, 19:30

Hallo,
beim Wechsel von der Versicherungspflicht in der GKV in eine freiwillige Versicherung kann man sich innerhalb von 3 Monaten von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen.
Die Befreiung gilt, so lange die freiwillige GKV besteht, d.h. bei Eintritt von Versicherungspflicht in der GKV ist man wieder bei der gesetzlichen Krankenkasse in der KV und PV versichert. Die Antragsfrist beträgt 3 Monate nach Ende der Versicherungspflicht.
Diese Regelung wird in der Praxis von sehr, sehr wenigen Versicherten genutzt.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__22.html

Zu den weiteren Fragen könnte ich nur mutmaßen (aber das lasse ich lieber) :D

Gruß
RHW

Qarsten
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Beitragvon Qarsten » 14.06.2010, 22:37

Danke für Deine/Ihre Antwort und den Verweis auf SGB XI. Dort findet sich auch die Lösung in § 110:
Wenn der VN im Basistarif versichert ist, findet "keine Staffelung der Prämien nach Geschlecht und Gesundheitszustand der Versicherten" statt. Sofern der VN jedoch - wie von mir geplant - nicht in den Basistarif wechselt, sondern sich "neu" privat pflegepflichtversichert, kann durchaus ein Risikozuschlag erhoben werden. Dieser ist nach 5 Jahren auf den Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt.

Bzgl. dass es so wenige machen: Wäre die private Pflegepflichtversicherung nicht für einen Selbständigen auf Dauer günstiger?

RHW
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Beitragvon RHW » 15.06.2010, 05:06

"Bzgl. dass es so wenige machen: Wäre die private Pflegepflichtversicherung nicht für einen Selbständigen auf Dauer günstiger?"

Wenn die Einnahmen als Selbständiger immer über 3750 Euro bleiben und es keinen nichtberufstätigen Ehegatten geben wird: JA

Wenn die Einnahmen auch zeitweise deutlich geringer sein können oder ggf. ein nichtberufstätiger Ehegatte möglich ist: dann kann es auch anders sein (Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige in der SPV beträgt für Mitglied und nichtberufstätiger Ehegatte 25 Euro).
Ein Wechsel von der PPV in die SPV ist während der Selbständigkeit nicht möglich.


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