Wechsel PKV --> GKV

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iabu
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Wechsel PKV --> GKV

Beitragvon iabu » 28.06.2010, 02:15

Hallo Zusammen!

Habe schon Tage hier gelesen, doch bleiben noch fragen für mich offen.

Ich bin 39 und seit 10 Jahren Selbständig und in der PKV. Meine Frau ist GKV. Wir haben drei Kinder die bei ihr beitragsfrei familienversichert sind. Die GKV meiner Frau schickte regelmäßig Fragebögen zur Überprüfung der Familienversicherung. Jetzt bin ich über die Grenze von 49950 € gerutscht und prompt hat die GKV die Kinder "rausgeschmissen" --> freiwillig Versichert für über 400 € im Monat.

Ich plane in naher Zukunft eine Anstellung. (Gehalt etwas über der Beitragsbemessungsgrenze) Fragen:

1. Muß ich nach der neuesten Regelung für drei jahre in die GKV (die Kinder sind dann wieder beitragsfrei familienversichert) ?

2. Kann ich mich befreien lassen und in der PKV bleiben? Was machen dann die Kinder?

3. Kann ich (evtl. nach Befreiung) als Angestellter auch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der PKV bleiben und die Kinder sind beitragsfrei familienversichert bei meiner Frau?

Was würden sie mir raten?

E.Kacmaz
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Re: Wechsel PKV --> GKV

Beitragvon E.Kacmaz » 28.06.2010, 06:26

iabu hat geschrieben:Hallo Zusammen!

Habe schon Tage hier gelesen, doch bleiben noch fragen für mich offen.

Ich bin 39 und seit 10 Jahren Selbständig und in der PKV. Meine Frau ist GKV. Wir haben drei Kinder die bei ihr beitragsfrei familienversichert sind. Die GKV meiner Frau schickte regelmäßig Fragebögen zur Überprüfung der Familienversicherung. Jetzt bin ich über die Grenze von 49950 € gerutscht und prompt hat die GKV die Kinder "rausgeschmissen" --> freiwillig Versichert für über 400 € im Monat.

Ich plane in naher Zukunft eine Anstellung. (Gehalt etwas über der Beitragsbemessungsgrenze) Fragen:

1. Muß ich nach der neuesten Regelung für drei jahre in die GKV (die Kinder sind dann wieder beitragsfrei familienversichert) ?

Ja!

2. Kann ich mich befreien lassen und in der PKV bleiben? Was machen dann die Kinder?

Nein!

3. Kann ich (evtl. nach Befreiung) als Angestellter auch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der PKV bleiben und die Kinder sind beitragsfrei familienversichert bei meiner Frau?

Nein... s.o.

Was würden sie mir raten?

RHW
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Beitragvon RHW » 28.06.2010, 08:40

Hallo,
eine Besonderheit liegt vor, wenn die Selbstständigkeit neben der AN-Tätigkeit bestehen bleibt.

Bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit tritt keine Versicherungspflicht ein:
§ 5 Absazt 5 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html

Entscheidend ist hierbei das Wort "hauptberuflich":
Hierbei werden drei Kriterien geprüft:
- Haupteinnahmequelle aus Selbständigkeit?
- Werden in der Selbständigkeit AN über 400 Euro beschäftigt?
- Wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden?

Solange hiernach eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, tritt keine Versicherungspflicht in der GKV ein. Wenn die selbständige Tätigkeit nur noch nebenberuflich ausgeübt wird, tritt sofort Versicherungspflicht ein.

Gruß
RHW

heinrich
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Beitragvon heinrich » 28.06.2010, 16:02

hallo iabu,


wahrscheinlich hast Du (bzw. Deine Frau) der gesetzlichen Krankenasse den
Einkommensteuerbescheid geschickt. Oder ???


Dazu habe ich eine Frage.

Für welches Jahr war dieser Einkommensteuerbescheid (2007 , 2008 bzw. 2009) ???

Wann wurde dieser Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt erstellt ?

und

mit welchem Tag hat die Krankenkasse denn die Familienversicherung für die Kinder eingestellt ("rausgeschmissen") ??

Danach bekommst Du noch ne Antwort von mir.

iabu
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Beitragvon iabu » 30.06.2010, 00:58

hallo @ heinrich,

du hast Recht, die Kasse hat einen Einkommensteuerbescheid verlangt und den von 2008 bekommen (ein anderer liegt nicht vor) der Bescheid hat das Eingangsdatum 01.April und die Krankenkasse hat kulanter Weise den Beginn der freiwilligen Versicherung auf den 01. Mai gelegt.

Mein Versicherungsmarkler meinte es sei gar kein Problem mit der GKV, ich sei so lange privat versichert, das ich auch in der PKV bleiben kann. Ich finde hier im Netz aber keine belastbaren Anhaltspunkte dafür.

zur Selbständigkeit:
Im Prinzip ist es kein Problem, die Selbständigkeit zu erhalten, jedoch würde der Hauptinhalt meines derzeitigen Jobs in der Anstellung weiter gehen. Das heißt ich sehe kaum Chancen die Selbstaändigleit als Haupeinnahmequelle zu betreiben.

Gruß IABU

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 30.06.2010, 08:07

iabu hat geschrieben:Mein Versicherungsmarkler meinte es sei gar kein Problem mit der GKV, ich sei so lange privat versichert, das ich auch in der PKV bleiben kann.


Diese Aussage ist falsch. Sie müssten 3 Jahre mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Angestellt/Arbeiter bzw. Beamter) oberhalb der JAEG (Pflichtversicherungsgrenze, die BBG ist irrelevant) verdient haben. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist, werden Sie sich für mind 3 Jahre in der GKV versichern müssen.

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 30.06.2010, 09:15

iabu hat geschrieben:hallo @ heinrich,

du hast Recht, die Kasse hat einen Einkommensteuerbescheid verlangt und den von 2008 bekommen (ein anderer liegt nicht vor) der Bescheid hat das Eingangsdatum 01.April und die Krankenkasse hat kulanter Weise den Beginn der freiwilligen Versicherung auf den 01. Mai gelegt.

Mein Versicherungsmarkler meinte es sei gar kein Problem mit der GKV, ich sei so lange privat versichert, das ich auch in der PKV bleiben kann. Ich finde hier im Netz aber keine belastbaren Anhaltspunkte dafür.


zur Selbständigkeit:
Im Prinzip ist es kein Problem, die Selbständigkeit zu erhalten, jedoch würde der Hauptinhalt meines derzeitigen Jobs in der Anstellung weiter gehen. Das heißt ich sehe kaum Chancen die Selbstaändigleit als Haupeinnahmequelle zu betreiben.

Gruß IABU


Guten Morgen,

die von Ihnen gesuchten Anhaltspunkte werden Sie im Internet nicht finden, da es sie schlicht und einfach nicht gibt.
Es könnte sein, dass im neuen Jahr der Gesetzgeber einiges ändert, so dass ein Verbleib in der PKV möglich sein könnte.
Ob dieses wirklich passiert, bleibt abzuwarten.

Fazit: Sie müssen mit denen von Ihnen genannten Rahmendaten in die GKV, sobald Sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beginnen.

Beste Grüße


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