Wechsel in Basistarif/Verzögerungstaktik
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hi, die GOÄ-Sätze im Basistarif wurden ab 01.04.2010 gesenkt auf
1,2 fach,
1,0 fach (Abschnitte A,E,O) und
0,9 fach (Abschnitt M, GOÄ-Ziffer 437)
GOZ: 2,0fach.
Im Standardtarif gibts wieder andere (höhere) Sätze.
Und wenn jetzt noch mal jemand schreibt, die GKV bezahlt den 1,0fachen Satz, hat von der Abrechnung der PKV und der GKV keine Ahnung. Diese beiden Systeme sind einfach nicht ineinander umrechenbar.
Bei meiner Versicherung gibts für unsere Basis-Tarifler für den Arzt übrigens noch einen speziellen Ausweis, in dem diese Leistungen nochmal aufgeführt sind und den sie dann beim Arzt vorzeigen sollten.
Wird dem Arzt nämlich weder vor noch nach Behandlungsbeginn mitgeteilt, dass man im Basistarif versichert ist, ist der Arzt berechtigt, sein Honorar abweichend von den Bestimmungen des Basistarifs zu berechnen und eine entsprechende Vergütung zu fordern, die Ihr Versicherer Ihnen nicht erstatten wird. Also das nicht vergessen.
Ciao, Bernhard.
1,2 fach,
1,0 fach (Abschnitte A,E,O) und
0,9 fach (Abschnitt M, GOÄ-Ziffer 437)
GOZ: 2,0fach.
Im Standardtarif gibts wieder andere (höhere) Sätze.
Und wenn jetzt noch mal jemand schreibt, die GKV bezahlt den 1,0fachen Satz, hat von der Abrechnung der PKV und der GKV keine Ahnung. Diese beiden Systeme sind einfach nicht ineinander umrechenbar.
Bei meiner Versicherung gibts für unsere Basis-Tarifler für den Arzt übrigens noch einen speziellen Ausweis, in dem diese Leistungen nochmal aufgeführt sind und den sie dann beim Arzt vorzeigen sollten.
Wird dem Arzt nämlich weder vor noch nach Behandlungsbeginn mitgeteilt, dass man im Basistarif versichert ist, ist der Arzt berechtigt, sein Honorar abweichend von den Bestimmungen des Basistarifs zu berechnen und eine entsprechende Vergütung zu fordern, die Ihr Versicherer Ihnen nicht erstatten wird. Also das nicht vergessen.
Ciao, Bernhard.
wechsel in Basistarif/Verzögerungstaktik
Aha, und was heißt das jetzt "nicht umrechenbar". Sind die Basistarif-Versicherten schlechter gestellt als die GKV-Versicherten oder nicht? Kriegt der Arzt nun mehr für den gesetzlich Versicherten oder wie?
Re: wechsel in Basistarif/Verzögerungstaktik
Rolien hat geschrieben:Aha, und was heißt das jetzt "nicht umrechenbar". Sind die Basistarif-Versicherten schlechter gestellt als die GKV-Versicherten oder nicht? Kriegt der Arzt nun mehr für den gesetzlich Versicherten oder wie?
Der Vorteil für den Arzt ist zumindest, dass er keine Pauschalen erhält, sondern immerhin pro Behandlung bezahlt wird. Außerdem muss er sich nicht an Budgets halten - alles in Allem also meiner Meinung nach etwas besser als GKV, wobei man halt immer erst die Abrechnungsweise im Basistarif erklären muss.
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Re: wechsel in Basistarif/Verzögerungstaktik
Rolien hat geschrieben:Aha, und was heißt das jetzt "nicht umrechenbar". Sind die Basistarif-Versicherten schlechter gestellt als die GKV-Versicherten oder nicht? Kriegt der Arzt nun mehr für den gesetzlich Versicherten oder wie?
Für GKV-Versicherte gilt die GOÄ nicht, dort gibt es ein anderes Abrechnungssystem (Einheitlichen Bewertungsmaßstäbe), diese sind nicht direkt vergleichbar.
Zu Roliens Fragen:
Gesundheitsfragen/ Risikoprüfung: ist zulässig, vgl. § 203 Abs. 1 Satz 3 VVG.
Procedere zur Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit: § 12 Abs. 1c Sätze 4 bis 6 VAG: der Sozialversicherungsträger beteiligt sich auf Antrag an den Kosten der Krankenversicherung im Basistarif bei bestehender Hilfebedürftigkeit. Das heißt im Umkehrschluß: es muß der Basistarif abgeschlossen sein, es muß ein Antrag gestellt werden, es muß Hilfebedürftigkeit vom Amt festgestellt werden. Erst dann trägt das Amt die Kosten. Ohne die Voraussetzungen wird das Amt die Kosten nicht tragen. Dann wird das Amt auch die Bestätigung ausstellen, danach kann man diese bei der PKV einreichen. Ohne Vorlage der Bestätigung, halbiert die PKV den Beitrag erstmal nicht.
Halbierung des Beitrags im Basistarif: § 12 Abs. 1c Satz 4 2.HS VAG. Wenn man Satz 4 und 6 zusammenliest, ergibt sich daraus, daß der Beitrag während der Dauer der Hilfebedürftigkeit zu halbieren ist. Also nicht erst nach Antrag oder Vorlage der Bestätigung vom Amt oder anderen formalen Schritten. Daraus folgt, daß ggf. rückwirkend der geminderte Beitrag gilt, auch wenn man die Bestätigung vom Amt erst später bekommt. Am Beispiel erläutert: Hilfebedürftigkeit vom Amt am 25.08.2010 festgestellt für die Zeit ab 1.04.2010. Vorlage der Bestätigung bei der PKV am 2.09.2010. Hälftiger Beitrag gilt ab 1.04.2010 weil "Dauer" so vom Amt festgestellt wurde.
Noch weitere Fragen?
Procedere zur Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit: § 12 Abs. 1c Sätze 4 bis 6 VAG: der Sozialversicherungsträger beteiligt sich auf Antrag an den Kosten der Krankenversicherung im Basistarif bei bestehender Hilfebedürftigkeit. Das heißt im Umkehrschluß: es muß der Basistarif abgeschlossen sein, es muß ein Antrag gestellt werden, es muß Hilfebedürftigkeit vom Amt festgestellt werden. Erst dann trägt das Amt die Kosten. Ohne die Voraussetzungen wird das Amt die Kosten nicht tragen. Dann wird das Amt auch die Bestätigung ausstellen, danach kann man diese bei der PKV einreichen. Ohne Vorlage der Bestätigung, halbiert die PKV den Beitrag erstmal nicht.
Halbierung des Beitrags im Basistarif: § 12 Abs. 1c Satz 4 2.HS VAG. Wenn man Satz 4 und 6 zusammenliest, ergibt sich daraus, daß der Beitrag während der Dauer der Hilfebedürftigkeit zu halbieren ist. Also nicht erst nach Antrag oder Vorlage der Bestätigung vom Amt oder anderen formalen Schritten. Daraus folgt, daß ggf. rückwirkend der geminderte Beitrag gilt, auch wenn man die Bestätigung vom Amt erst später bekommt. Am Beispiel erläutert: Hilfebedürftigkeit vom Amt am 25.08.2010 festgestellt für die Zeit ab 1.04.2010. Vorlage der Bestätigung bei der PKV am 2.09.2010. Hälftiger Beitrag gilt ab 1.04.2010 weil "Dauer" so vom Amt festgestellt wurde.
Noch weitere Fragen?
zu Roliens Fragen
Danke Heike für die Erläuterungen. Mein SB sagte mir, dass er überhaupt nicht wisse, wie beim Wechsel in den Basistarif zu verfahren sei. Er wollte sich kundig machen. Ich hab doch einige Bedenken, dass das nun reibungslos über die Bühne geht. Vielleicht muss ich ihm das auch mal erklären (haha). Also wenn ich das nun richtig verstanden hab, muss ich erst für die Höhe des vollen Beitrags den Vertrag unterzeichnen, geh mit dem abgeschlossenen Vertrag zum Amt, darauf stellen die mir eine Bescheinigung aus, ich schick die zur PKV und die müssen halbieren. Rückwirkend muss der inzwischen zuviel gezahlte Beitrag dann erstattet werden oder seh ich das falsch? Die werden doch erstmal fleißig den vollen Beitrag abbuchen. Das wird ja nicht nahtlos vonstatten gehen. Das is mir alles gar nicht geheuer. Ich seh mich schon beim Anwalt sitzen... 

zu Roliens Fragen
Wie ich es mir bereits gedacht habe. Der SB hat mir heute meine Hilfebedürftigkeit bescheinigt, ohne dass er den Vertrag über den Basistarif gesehen hat. Die haben mir ja auch wie erwähnt bereits den Standardtarif gewährt ohne Probleme. Die Summe ist höher als der hälftige Basistarif. Warum sollten sie mir den hälftigen Basistarif nicht zahlen? Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? bzw. ist das ein spezieller Vordruck oder dergleichen (die Bescheinigung vom Amt) für die PKV. Ich kann ja jetzt nicht andauernd dem SB vom Arbeitsamt auf die Sprünge helfen. Aber die wissen ja scheinbar nicht Bescheid.
Antwort an Rolien
Hallo, Du hast jetzt also den Antrag für den Basistarif und die Bescheinigung vom Amt über Deine Hilfebedürftigkeit. Ich würde Dir empfehlen, auf dem Antrag zu vermerken, daß Du von Anfang an den halben Beitrag zahlen möchtest wegen Hilfebedürftigkeit, den Antrag unterschreibst und den Nachweis beiheftest. Dann ab damit zur PKV, sonst bekommst du nie Deine Krankenversicherung.
Antwort an Rolien
Genau das hab ich inzwischen gemacht. Ich bin jetzt gespannt auf die Reaktion. Ich halt euch auf dem Laufenden
Hallo Rolien
Und wie sieht es aus mit Deiner Krankenversicherung bei der Allianz? 

Der Antrag auf Umstellung liegt da jetzt seit dem 25.06. Ich hab vor zwei Tagen angerufen und die Dame von der Vertragsabteilung meinte, es hätte sich viel angestaut, aber sie würde mein Anliegen mit dem Vermerk "dringend" weitergeben
Ich hatte die Umstellung zum 1.08. beantragt. Nun bezahl ich ja erstmal munter meine 326 Euro weiter und hab zusätzlich die 20% Zuzahlungen. Außerdem bezahlt mir das Amt nach erneutem Bewilligungsbescheid ab 1.09. nur noch 284 Euro anstatt die 326. Weiß nicht recht, wie ich mich verhalten soll, wenn die Allianz das jetzt weiter rauszögert. Soll ich jetzt zum 1.09. die Einzugsermächtigung stornieren und nur 284 Euro überweisen oder wie? Hat hier ja auch schon mal jemand vorgeschlagen. Wurde der Beitrag nicht auch inzwischen erhöht? muss dann ja im Einklang mit dem gesetzlichen Beitrag erfolgt sein. Mei, is das alles kompliziert 


Hallo Rolien
ich glaube, 326 EUR ist schon der halbe Beitrag. Ist ja mit Pflegeversicherung? Oder wie setzt sich der zusammen? Auf jeden fall liegt der normale Höchstbeitrag zum Basistarif bei knapp 600 EUR, nach Halbierung also knapp 300 EUR. Wo der Rest herkommt, weiß ich grad nicht.
Ja ist richtig, daß der Beitrag zum 1. Juli "erhöht" wurde. Liegt daran, daß die GKV einen höheren Höchstbeitrag hat und die PKVen nachziehen mußten. (zur Erläuterung: bei der PKV liegt der namentlich auch ein bißchen höher als in der GKV, weil in der GKV Zusatzbeiträge möglich sind und vielfach gezahlt werden müssen. Dies wurde in dem PKV-Beitrag mit reingerechnet.)
Wenn das Amt den Beitrag nicht voll zahlt, solltest Du schauen, ob Du nicht dagegen vorgehst. Ich glaube, es gibt bereits mindestens ein Urteil, daß aussagt, daß Amt muß den halbierten Beitrag des Basistarifs zahlen. Aber Rechtsberatung darf ich nicht machen.
Also ich würde Dir nicht empfehlen, die Einzugsermächtigung zu canceln. Damit wirst Du nichts erreichen.
Ja ist richtig, daß der Beitrag zum 1. Juli "erhöht" wurde. Liegt daran, daß die GKV einen höheren Höchstbeitrag hat und die PKVen nachziehen mußten. (zur Erläuterung: bei der PKV liegt der namentlich auch ein bißchen höher als in der GKV, weil in der GKV Zusatzbeiträge möglich sind und vielfach gezahlt werden müssen. Dies wurde in dem PKV-Beitrag mit reingerechnet.)
Wenn das Amt den Beitrag nicht voll zahlt, solltest Du schauen, ob Du nicht dagegen vorgehst. Ich glaube, es gibt bereits mindestens ein Urteil, daß aussagt, daß Amt muß den halbierten Beitrag des Basistarifs zahlen. Aber Rechtsberatung darf ich nicht machen.
Also ich würde Dir nicht empfehlen, die Einzugsermächtigung zu canceln. Damit wirst Du nichts erreichen.
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- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
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Re: Hallo Rolien
Hallo Heike
"""ich glaube, """
welcher Konfession gehören Sie an ?
Gruß
"""ich glaube, """
welcher Konfession gehören Sie an ?

Gruß
Wechsel in den Basistarif
Die Arge hat mir bisher 326 Euro + Pflegeversicherung gezahlt, weil der SB sich nicht auskannte. Wie ich von anderen Beiträgen in diesem Forum weiß, müssen die andere Tarife (also nicht Basistarif) nur dann zahlen, wenn die niedriger sind als der Basistarif. Demnach hätten sie mich ja zum Wechsel in den Basistarif auffordern müssen, oder eben nur die Summe gezahlt, die dem hälftigen Basistarif entspricht. Und das machen sie ja nun, wobei der inzwischen angestiegen ist, was sie nicht berücksichtigt haben. Aber mein Unmut richtet sich gerade in erster Linie gegen die PKV, weil die die Umstellung verzögern.
Hallo Rolien,
der hälftige Höchstbeitrag im Basistarif ist derzeit 295,02 €.
Unmut... sorry, kann ich nichts für Dich tun. Tut mir leid für Dich.
Hast Du noch Fragen?
Unmut... sorry, kann ich nichts für Dich tun. Tut mir leid für Dich.

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