Brauche Hlfe -Wechsel in die GKV notwendig?

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lastminute
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Brauche Hlfe -Wechsel in die GKV notwendig?

Beitragvon lastminute » 06.08.2010, 12:33

Hi,

ich hab´mal e Frage an die die sich auskennen:

Meine Situation:

Zeitlebens in der PKV.
Wegen der Fehlinformation eines Arbeitgebers im Jahr 2000/2001 bei der GKV mit Anwartschaft bei der PKV.

Seit wenigstens 2003 bei Überschreitung der JEG bei der PKV.

Im Jahr 2009 und 2010 jeweils nur 6 Monate arbeitstätig und damit unter der JEG. Ich habe mich aber nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet.

Jetzt wieder angestellt mit Gehalt über der JEG.

Der Arbeitgeber hat mich ohne Rücksprache mit mir bei der GKV angemeldet und sagt ich müsse für 3 Jahre in die GKV, weil ich 2009 und 2010 unter der JEG lag.

Ich plane jetzt Widerspruch bei der GKV einzulegen..

Mit welchen § und sonstigen Gründen kann ich argumentieren?

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte

Gruß lastminute

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 06.08.2010, 12:41

Weshalb wollen Sie Widerspruch einlegen, ich versteh da scheinbar was nicht.

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Beitragvon lastminute » 06.08.2010, 12:43

Ich möchte nicht in die GKv sondern in der PKV bleiben

Gegen die Eingruppierung in die GKv möchte ich Widerspruch einlegen[quote="Cassiesmann"]Weshalb wollen Sie Widerspruch einlegen, ich versteh da scheinbar was nicht.[/quote]

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 06.08.2010, 13:13

Das Ganze ist aber eben kein Wunschkonzert und die Regelungen des SGBV sind recht eindeutig:

§6 Abs. 4 SGB V
"(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. "

Sie haben die JAEG eben nicht 3 Jahre in Folge überschritten.

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Beitragvon lastminute » 06.08.2010, 13:24

Es scheint aber ja ein neues Gesetz auf dem Weg zu sein, das unter anderem besagt, dass man nicht mehr 3 Jahre warten muss

Außerdem scheint es Einzelfallentscheidungen der GKV zu geben.

Hätte ich mich entweder arbeitslos gemeldet oder die Pause wegen des Pflegens von Angehörigen offiziell gemacht, wäre ich weiter bei der PKV.

So einfach lasse ich mich - nach jahrzehtelanger Mitgliedschaft in der PKV - nicht "abspeisen" und in die GKV "abschieben"

Und wenn ich 10 Jahre älter wäre, würde die GKV mich gar nicht mehr nehmen

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 06.08.2010, 13:41

Es gibt zum aktuellen Zeitpunkt kein anderes Gesetz und Sie haben keine Person gepflegt. Wir können Ihnen auch keine Rechtsquelle nennen, da es schlicht und einfach keine gibt und die "Abschiebung in die GKV rechtens ist. Und mal ganz Ehrlich, es ist kein Weltuntergang für 3 Jahre in die GKV zu wechseln.

Sie können gerne Widerspruch einlegen, aber es werden Ihnen die Argumente fehlen. Trotzdem viel Erfolg!

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Beitragvon lastminute » 06.08.2010, 14:50

Woher wissen Sie dass ich keinen Angehörigen gepflegt habe?

Ich habe dies nur nicht offiziell "angemeldet" --


[quote="Cassiesmann"]Es gibt zum aktuellen Zeitpunkt kein anderes Gesetz und Sie haben keine Person gepflegt. Wir können Ihnen auch keine Rechtsquelle nennen, da es schlicht und einfach keine gibt und die "Abschiebung in die GKV rechtens ist. Und mal ganz Ehrlich, es ist kein Weltuntergang für 3 Jahre in die GKV zu wechseln.

Sie können gerne Widerspruch einlegen, aber es werden Ihnen die Argumente fehlen. Trotzdem viel Erfolg![/quote]

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Beitragvon Cassiesmann » 06.08.2010, 15:01

lastminute hat geschrieben:Woher wissen Sie dass ich keinen Angehörigen gepflegt habe?

Ich habe dies nur nicht offiziell "angemeldet" --



Viel Erfolg, es ist nur schade um die Zeit und ums Papier.


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