Vorsatz oder Fahrlaessigkeit?

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goldkehlchen
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Vorsatz oder Fahrlaessigkeit?

Beitragvon goldkehlchen » 08.08.2010, 16:29

Ich studiere zur Zeit im Ausland und bin ueber eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt. Die Versicherung zahlt fuer fahrlaessige Verletzungen aber keine vorsaetzlichen.

Gestern wurde ich im Emergency Room fuer einen S.e.x.unfall behandelt. Offizielle Diagnose: "foreign vaginal body". Das Objekt in Frage wurde bewusst in die fragwuerdige Position gebracht, allerdings nicht mit der Erwartung, Verletzungen hervorzufuehren.

Wie stehen meine Chancen, dass die Versicherung diese Rechnung uebernimmt?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 08.08.2010, 17:09

Aua, klingt nach einem wenig angenehmen Arztbesuch. Gut möglich, dass es eine grobe Fahrlässigkeit darstellt. War es ein Objekt, welches von der Funktion her an diesen Ort gehört oder eine Objekt, dass von der ursprünglichen Eignung eher einem anderen Zweck diente? Als Beispiel die berühmte Colaflasche könnte durchaus aus als grob fahrlässig angesehen werden.

Letztendlich entscheidet aber die Leistungsabteilung Ihres Versicherers.

Knackwurst
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Beitragvon Knackwurst » 08.08.2010, 21:19

Der Begriff der Vorsatzes umfasst in diesem Fall den absoluten Vorsatz ("Wissen und Wollen des schädigenden Tuns") und den bedingten Vorsatz ("billigende Inkaufnahme").

Mit anderen Worten: Du musst zumindest mit dem Schaden (Verbleiben des Gegenstandes) gerechnet und die Handlung trotzdem vorgenommen haben ("und wenn schon...").

Um den BGH sinngemäß zu zitieren: "Selbst bodenloser Leichtsinn erfüllt noch nicht den Tatbestand des Vorsatzes..."

Ich sehe für den Versicherer keine Chance, wenn nur vorsätzliche Handlungen ausgeschlossen sind. Die vermutlich vorliegende grobe FL ist dann versichert.

Der Versicherer ist beweispflichtig, wenn er sich auf einen Ausschluß berufen will.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 08.08.2010, 22:23

Ich habs überlesen, dass für Fahrlässigkeit gezahlt wird!

Ich stimme dem Vorrederen zu, es wird wohl kein Vorsatz gewesen sein.


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