Hallo,
bin geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH mit 50 % Anteilen.
Privat versichert.
Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Versicherungsstatus = nicht versicherungspflichtig
Ziel: auf jeden Fall in die GKV wechseln.
Nun möchte ich vor dem 55. ten Lebensjahr evt. zurück in die GKV um im Alter/Rente die Pflicht KV Beiträge regelmäßig bezahlen zu können.
Denn bleibe ich in der Privaten werde ich mit großer Wahrscheinlichkeit 600-800,- eur im Monat bezahlen müssen ( kann man ja ein wenig überschlagen wenn man die Erhöhungen hochrechnet). Das kann ich nicht bezahlen.
Wie kann der Wechsel in meinem Fall am Besten gehen ?
Welche Details sind wichtig ?
Spätestens wann und wie lange muß ich wie und was machen ?
Kann einer helfen?
grüße
Wie kommt man den am besten wieder in die GKV ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wie kommt man den am besten wieder in die GKV ?
krankhaft hat geschrieben:Hallo,
bin geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH mit 50 % Anteilen.
Privat versichert.
Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Versicherungsstatus = nicht versicherungspflichtig
Ziel: auf jeden Fall in die GKV wechseln.
Nun möchte ich vor dem 55. ten Lebensjahr evt. zurück in die GKV um im Alter/Rente die Pflicht KV Beiträge regelmäßig bezahlen zu können.
Denn bleibe ich in der Privaten werde ich mit großer Wahrscheinlichkeit 600-800,- eur im Monat bezahlen müssen ( kann man ja ein wenig überschlagen wenn man die Erhöhungen hochrechnet). Das kann ich nicht bezahlen.
Wie kann der Wechsel in meinem Fall am Besten gehen ?
Welche Details sind wichtig ?
Spätestens wann und wie lange muß ich wie und was machen ?
Kann einer helfen?
grüße
Spontan fällt mir ein: Verkaufen Sie die Anteile an der GmbH, dann werden Sie versicherungspflichtig.
Re: Wie kommt man den am besten wieder in die GKV ?
hulrich hat geschrieben:krankhaft hat geschrieben:Hallo,
bin geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH mit 50 % Anteilen.
Privat versichert.
Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Versicherungsstatus = nicht versicherungspflichtig
Ziel: auf jeden Fall in die GKV wechseln.
Nun möchte ich vor dem 55. ten Lebensjahr evt. zurück in die GKV um im Alter/Rente die Pflicht KV Beiträge regelmäßig bezahlen zu können.
Denn bleibe ich in der Privaten werde ich mit großer Wahrscheinlichkeit 600-800,- eur im Monat bezahlen müssen ( kann man ja ein wenig überschlagen wenn man die Erhöhungen hochrechnet). Das kann ich nicht bezahlen.
Wie kann der Wechsel in meinem Fall am Besten gehen ?
Welche Details sind wichtig ?
Spätestens wann und wie lange muß ich wie und was machen ?
Kann einer helfen?
grüße
Spontan fällt mir ein: Verkaufen Sie die Anteile an der GmbH, dann werden Sie versicherungspflichtig.
Hallo,
das kann so sein, muss es aber nicht - ich kann mich an einen Fall erinnern, da wurde im Gerichtsverfahren der Geschäftsführer einer Gmbh. als Selbständiger eingestuft obwohl er keinerlei Anteile an der GmbH. selbst hatte. Seine Stellung und seine Handlungsfreiheit innerhalb der GmbH. war aber so dominant und seine Erfolgsprämie so gewaltig dass damals (ist allerdings schon paar Jährchen her) das Gericht auf Selbständigkeit entschied.
Grundsätzlich ist es aber in diesem Falle so, wenn die Stimmverhältnisse entsprechendangepasst werden und ein ordentlicher Arbeitsvertrag mit der GmbH. abgeschlossen wird, dann kann dies zu Krankenversicherungspflicht als Geselschafter-geschäftsführer führen.
Mein Rat - sich mal konkret mit Steuerberater und einer Krankenkasse in Verbindung setzen - das geht ganz legal zu händeln.
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Da sie mehr als 50 % haben bleiben sie was Sie sind selbst.. also nicht versicherungspflichtig, siehe Rundscheiben v. 13.04.2010, mehr als 25 % Anteil an der Gembh, unter 25 % und keine Prokura im Sinne des HGB und kein Direktionsrecht nach § 103 GeWo könnten denn ein versicherungspflichtiges Arbeitsvverhältnis als Gmbh Geschäftsführer schließen lassen.
Das weitere wird denn den der KK festgestellt, auf Antrag : Statusfestellung, die zuständige Kk ist die Krankenlkasse bei der ggf RV und ALV Beiträge abgeführt werden.
Weiter sit wichtig das Ihr Einkommen unter der JAE Grenz liegt, da sie sonst im sinne von § 6 versicherungsfrei sind und somit die Vorraussetzungen zur Versicherungspflicht nicht vorliegen
Alle weitere
Anfragen richten sie bitte denn an die zuständige KK
Desweiteren erfolgt denn auch ggf eine Prüfung des Rentenversicherungsträgers, wenn diese nicht schon erfolgt ist.
Viel Glück
Das weitere wird denn den der KK festgestellt, auf Antrag : Statusfestellung, die zuständige Kk ist die Krankenlkasse bei der ggf RV und ALV Beiträge abgeführt werden.
Weiter sit wichtig das Ihr Einkommen unter der JAE Grenz liegt, da sie sonst im sinne von § 6 versicherungsfrei sind und somit die Vorraussetzungen zur Versicherungspflicht nicht vorliegen
Alle weitere
Anfragen richten sie bitte denn an die zuständige KK
Desweiteren erfolgt denn auch ggf eine Prüfung des Rentenversicherungsträgers, wenn diese nicht schon erfolgt ist.
Viel Glück
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- Postrank7
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gegebenenfalls macht es auch Sinn, sich - bevor Sie die Anfrage bei einer KK allein stellen - die Unterstützung eines Fachmannes (in Sachen Sozialversicherungsbefreiung) zu holen. Die Materie ist im Detail sehr komplex und es ist möglicher Weise nicht damit getan, Ihre Anteile zu veräußern. Häufig kennen sich auch Steuerberater o.ä. nicht gut genug damit aus.
@ hulrich: Seien Sie bitte vorsichtiger mit falschen oder halb-richtigen Empfehlungen bzw. "Spontan-Einfällen". Fragende könnten Sie für einen Fachmann halten, der Sie m.E. nicht sind!
Freundliche Grüße (an den Thread-Eröffner "krankhaft")
RG
@ hulrich: Seien Sie bitte vorsichtiger mit falschen oder halb-richtigen Empfehlungen bzw. "Spontan-Einfällen". Fragende könnten Sie für einen Fachmann halten, der Sie m.E. nicht sind!
Freundliche Grüße (an den Thread-Eröffner "krankhaft")
RG
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- Postrank7
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