Hallo,
ich hab hier schon einiges gelesen, jedoch noch nicht mein fall gefunden.
Ich bin derzeitig Selbstständig und bei der Hanse Merkur Privat Versichert.
Nun möchte ich die Selbstständigkeit aufgeben und Studieren.
Wie ist das nun? Bin ich dann wieder in der GKV oder muss ich in der PV bleiben?
Was ist wenn nur die Selbstständigkeit aufgebe?
Ich bin 30 und seit etwa 5 Jahren in der PV. Könnte auch noch darunter liegen, weis ich nicht so genau.
Weis jemand Rat?
mfg refi
PKV zur Zeit und dann?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wie
Gehe doch mal zum Standesamt und lasse Dir eine Geburtsurkunde zeigen!
Nun mal im ernst.
Die Versicherungspflicht als Student und somit der Zugang zur Solidarmgeinschaft ist grundsätzlich von einer Altersgrenze abhängig. Diese beträgt derzeit 30 Jahre.
Diese Grenze hast Du vermutlich nach Einsicht der Geburtsurkunde überschritten.
D.h., zunächst ist kein Weg in die Solidargemeinschaft offen!
Es gibt allerdings Ausnahmetatbestände
..
oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
Fazit, wir brauchen mir Input!
Ich bin 30 ....Könnte auch noch darunter liegen,
Gehe doch mal zum Standesamt und lasse Dir eine Geburtsurkunde zeigen!

Nun mal im ernst.
Die Versicherungspflicht als Student und somit der Zugang zur Solidarmgeinschaft ist grundsätzlich von einer Altersgrenze abhängig. Diese beträgt derzeit 30 Jahre.
Diese Grenze hast Du vermutlich nach Einsicht der Geburtsurkunde überschritten.
D.h., zunächst ist kein Weg in die Solidargemeinschaft offen!
Es gibt allerdings Ausnahmetatbestände
..
oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
Fazit, wir brauchen mir Input!
Hi,
mit "Könnte auch noch darunter liegen" bezog sich auf die 5 Jahre in PV. Nicht auf mein alter.
Was genau an weiteren input benötigst du?
Ein Studium wäre für mich mein zweiter Bildungsweg.
Und wenn man Student ist, ist man dann in der GKV?
Was machen Studenten die älter sind als 30? Wo sind diese Versichert?
mfg refi
mit "Könnte auch noch darunter liegen" bezog sich auf die 5 Jahre in PV. Nicht auf mein alter.
Was genau an weiteren input benötigst du?
Ein Studium wäre für mich mein zweiter Bildungsweg.
Und wenn man Student ist, ist man dann in der GKV?
Was machen Studenten die älter sind als 30? Wo sind diese Versichert?
mfg refi
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Hallo,
für Studenten, die nicht der studentischen Versicherungspflicht unterliegen, gibt es folgende Varianten:
- wenn man vorher bereits in der PKV versichert war, bleibt man in der PKV
- wenn man vorher bereits in der GKV versichert war, bleibt man in der GKV (hat aber die Möglichkeit in die PKV zu wechseln)
Der Wechsel von der GKV in die PKV ist meistens eine Einbahnstraße (mit wenigen Ausnahmen).
Gruß
RHW
für Studenten, die nicht der studentischen Versicherungspflicht unterliegen, gibt es folgende Varianten:
- wenn man vorher bereits in der PKV versichert war, bleibt man in der PKV
- wenn man vorher bereits in der GKV versichert war, bleibt man in der GKV (hat aber die Möglichkeit in die PKV zu wechseln)
Der Wechsel von der GKV in die PKV ist meistens eine Einbahnstraße (mit wenigen Ausnahmen).
Gruß
RHW
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