Mitversicherung für erwachsene Kinder

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Sliver
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Mitversicherung für erwachsene Kinder

Beitragvon Sliver » 26.08.2010, 14:11

Hallo,
Ich stehe vor folgendem Problem:
Ich bin jetzt 20 Jahre alt und bei einem Vater bis zu meinem 25. Lebensjahr mitversichert (Beihilfe & Allianz). Bisher war es immer so, dass der Arzt nach einem Arztbesuch die Rechnung an unsere Adresse zusandte und sie mein Vater dann für die Kasse bearbeitete.
Da ich jetzt im nächsten Monat ausziehe, wollte ich fragen wie das dann mit der Abrechnung aussieht. Zwecks der Selbstständigkeit wäre es mir sehr wichtig, wenn ich nicht dauernd alle Abrechnung an meinen Vater schicken müsste, sondern mich selber darum kümmern könnte.

Allerdings weiß ich nicht, welche Rechte ich als Mitversicherter habe und ob ich es überhaupt bin, da wie gesagt mein Vater immer die Abrechnungen macht, ich musste beim Arzt einfach nur die Kassen angeben, mehr nicht. Ich habe dann von einer Bekannten erfahren, dass man eigentlich so eine Ausweiskarte besitzen sollte, welche ich nicht habe.
Als ich meine Mutter auf die Problematik ansprach, meinte sie felsenfest, dass nur mein Vater als Hauptversicherte die Abrechnungen verwalten kann, ich also bis zum meinem 25. Lebensjahr alle Arztrechnungen an meinen Vater schicken müsste, was mir auch aufgrund privater Gründe keine angenehme Vorstellung ist.


Vielleicht weiß ja jemand Rat.
Danke.

Sliver
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Beitragvon Sliver » 27.08.2010, 13:43

irgendjemand?

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 27.08.2010, 16:31

Hallo,
bevor man die Möglichkeiten für dein Problem erörtert wäre erstmal zu klären, ob du denn weiter Anspruch auf Beihilfe hast. Du bist selbstständig ? Beziehst du noch Kindergeld ? Wie hoch ist der jährliche Gewinn ?
Sollte der Anspruch wegfallen, kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung auf einen Volltarif umstellen und selber Versicherungsnehmer werden. Alternativ könntest du (je nach Gesundheitszustand) auch andere Tarife / Gesellschaften in Erwägung ziehen. Sollte weiter ein Beihilfeanspruch bestehen. Sehe ich keine realistische Möglichkeit schon alleine wegen der Abrechnung DU/Beihilfe.
Aaaaber, du bist Selbstzahler. Du kannst den Arzt auch selber zahlen und reichst nicht ein.
Gruß
Philipp

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Beitragvon Sliver » 27.08.2010, 17:12

Hallo Phil,
Ich bin angehender Student (ab 1. Oktober) und beziehe ab diesem Monat wieder Kindergeld, gehe daneben einem Nebenjob auf 400 €-Basis nach.
Als volljähriger Mitversicherter müsste ich doch das Recht haben, meine Arztangelegenheiten selbstständig zu bearbeiten, meinetwegen auch durch den Wechsel in eine gesetzliche Kasse, nur haben diese privaten Kassen, in denen ich momentan bin, schon Vorteile, die ich so schnell in keiner gesetzlichen finden werde.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 27.08.2010, 17:39

Hallo,
mit Beginn des Studiums wirst du Versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflich kannst du dich innerhalb von 3 Monaten befreien lassen. Du hattest geschrieben, dass du selbstständig bist ?
Mutmaßlich wäre die Mitgliedschaft in der GKV günstiger und würde deine Anforderungen bzgl. der Abrechnung besser erfüllen. Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass das Leistungsniveau ein anderes ist. Nacht zwangsläufig schlechter. (Je nach Tarif/Gesellschaft)
Was für dich Vorteile bringt solltest du mit einem Berater klären. Du kannst sicherlich die Rechnung selber weiterleiten, trotzdem wird bedingt durch die doppelte Abrechnung wohl kaum eine Möglichkeit bestehen das dein Vater kein Einblich in Diagnosen bekommt.

Gruß

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Beitragvon Sliver » 27.08.2010, 19:33

achso, nein, ich meinte mit Selbstständigkeit eine Verantwortlichkeit für mich selbst. Vollständig finanziell unabhängig von meinen Eltern zu leben hat für mich höchste Priorität; diese Mitversicherung in den Kassen hätte ich gerade noch akzeptieren können, wenn ich meine Unterlagen dazu selbstständig hätte bearbeiten können, was nach deinen Äußerungen nicht der Fall zu sein scheint.

Generell bin ich momentan auf eine Kostenübernahme eher spezieller Behandlungen angewiesen und ich habe gelesen, dass dort die gesetzlichen Kassen sehr sehr widerspenstig sind. Beispielsweise bin ich gerade in einer logopädischen Behandlung wegen Stimmproblemen, die ich mir vor einigen Monaten zugezogen habe. Die Rechnung wurde von der privaten Kasse meines Vaters mit dem Vorlegen des ärztlichen Gutachtens sofort übernommen..ich weiß nicht wie sich in diesem Fall eine Gesetzliche verhalten hätte.
Des Weiteren habe ich für dieses Jahr einen größeren medizinischen Eingriff vor, der von dieser privaten mit dem entsprechendem Gutachten sicherlich zum größten Teil übernommen worden wäre und genau an dieser Stelle soll mein Vater eben keinen Zugriff auf die Daten haben.

Sind diese beiden medzinischen Punkte abgehandelt, würden sich meine Ansprüche an eine Krankenkasse wieder erheblich verringern und ich hätte nichts weiter als die jährlichen Kontrollbesuche bei Zahn- oder Augenarzt. Das ist der Hauptgrund, warum ich mich bisher noch nicht nach einer gesetzlichen Kasse umgesehen habe, die Vorzüge in Sachen freie Arzt-/Klinikwahl und Kostenübernahme auch bei spezielleren Sachen sind die Hauptargumente für einen Verbleib bei der PKV.

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Beitragvon RHW » 29.08.2010, 09:49

Hallo,

die Beihilfevorschriftzen können je nach Bundesland bzw. Arbeitgeber unterschiedlich sein. Am besten telefonisch bei der Beihilfestelle erkundigen: Gibt es Ausnahmen, so dass Angehörige selber Beihilfe beantragen können? (meine Vermutung wahrscheinlich nein)
Welche Altersgrenze gilt während bzw. nach dem Studium? Welche Einkommensgrenze ist maßgebend?

Mit Beginn des Studiums wird man versicherungspflichtig in der GKV. Nur wenn man bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellt (Frist: 3 Monate nach Studienbeginn), kann man in der PKV bleiben. Die gesetzliche Krankenkasse stellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Hochschule aus.

Die Entscheidung GKV oder PKV während des Studiums hat gravierende Auswirkungen:

- während des Studiums kann man nicht der GKV beitreten (auch nicht als Familienangehöriger über den Ehegatten oder die Eltern, wenn diese der GKV beitreten; auch nicht als Halbwaisenrentner)

- die Befreiung gilt auch, wenn in der PKV Altersgrenzen für den Studententarif überschritten werden (in der GKV: 14. Fachsemester bzw. 30. Lebensjahr; Beitrag danach aktuell 140 Euro monatlich)

- die Befreiung gilt auch, wenn der Beihilfeanspruch über die Eltern entfällt (25. Geburtstag oder zu hohes Einkommen)

- ein Beitritt zur GKV ist nicht möglich, wenn/weil man selber Familie bekommt (auch während des Studiums kann man Vater werden oder heiraten)

Eine Rückkehr in die GKV ist nach dem Studium als Arbeitsloser, Selbständiger oder Beamter/Beamtenanwärter nicht möglich. Wenn man als Angestellter nach dem Studium mehr als 400 Euro verdient (und ggf. zukünftig weniger als 4162 Euro), ist eine Rückkehr in die GKV möglich.

Die Entscheidung GKV oder PKV ist nicht einfach.

Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

Auf der Homepage des PKV-Ombudsmann sind im Tätigkeitsbericht die häufigsten Beschwerdegründe von PKV-Versicherten aufgeführt.

Ggf. gibt es auch die Möglichkeit die GKV mit einer Zusatzversicherung der PKV zu kombinieren (bei Umwandlung der bestehenden PKV ggf. ohne Wartezeit).

In der GKV kann man auch die Kostenerstattung nach § 13 Absatz 2 SGB V wählen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__13.html
Bei der Kostenerstattung auf jeden Fall vorher mit der Beihilfestelle und de gesetzlichen Krankenkasse die Einzelheiten besprechen.

Bei der Entscheidung GKV/PKV sind ausführliche Gespräche mit der PKV (bzw. Versicherungsmakler) und der GKV sehr sinnvoll.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß
RHW

Sliver
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Beitragvon Sliver » 29.08.2010, 15:59

RHW, danke für diese informative Antwort. Ich werde mich gleich durch die Verlinkungen durcharbeiten.
Aber vorher wollte ich nochmal kurz zusammenfassen, ob ich es richtig verstanden habe:
- sollte ich mich jetzt für einen weiteren Verbleib in der PKV entscheiden und einen Befreiungsantrag stellen, so kann ich während des Studiums (also auch noch nach meinem 25. Lebensjahr, wo die Mitversicherung in der PKV abläuft) nicht in der GKV versichert werden..ist das so richtig?
- das heißt, ich stehe kassenlos da? Habe ich dann kein Anrecht auf eine Krankenversicherung wie jeder Bürger in diesem Land?

Generell: ich stelle im Grunde keine besonderen Leistungsansprüche an eine Krankenkasse, bis eben auf die zwei genannten, die ich dieses Jahr erledigen lassen wollte. Ich habe gelesen, dass die GKV grundsätzlich nur Behandlungen erstattet, die "medzinisch notwendig oder wirtschaftlich" sind, das heißt, dass ich beispielsweise die Logopädiestunden niemals von der GKV hätte bezahlt bekommen, trotz der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens?

Mir ist nicht klar wie sehr sich die GKV bei solchen Sachen querlegt..oder werden sie bei den entsprechenden ärztlichen Gutachten liberaler und erstatten die Kosten? Gibt es unterschiedliche GKV Anbieter mit unterschiedlichen Schwerpunkten?

RHW
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Beitragvon RHW » 29.08.2010, 20:21

Hallo,

Aber vorher wollte ich nochmal kurz zusammenfassen, ob ich es richtig verstanden habe:
- sollte ich mich jetzt für einen weiteren Verbleib in der PKV entscheiden und einen Befreiungsantrag stellen, so kann ich während des Studiums (also auch noch nach meinem 25. Lebensjahr, wo die Mitversicherung in der PKV abläuft) nicht in der GKV versichert werden..ist das so richtig?


Ja, das ist richtig!

- das heißt, ich stehe kassenlos da? Habe ich dann kein Anrecht auf eine Krankenversicherung wie jeder Bürger in diesem Land?


Das ist nicht (ganz) richtig: Es gibt keine Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (auch nicht über den möglichen Ehegatten) zu versichern. Die bestehende prozentuale Versicherung in der PKV ist dann innerhalb bestimmter Fristen auf eine 100%-Versicherung umzustellen. Wenn man den Prozentsatz der Beihilfe weiß (z.B. 80%), dann kann man den prozentualen Anteil der Restkostenversicherung einfach ausrechnen und dann abschätzen, wie teuer eine 100%-Versicherung wird.

Generell: ich stelle im Grunde keine besonderen Leistungsansprüche an eine Krankenkasse, bis eben auf die zwei genannten, die ich dieses Jahr erledigen lassen wollte. Ich habe gelesen, dass die GKV grundsätzlich nur Behandlungen erstattet, die "medzinisch notwendig oder wirtschaftlich" sind, das heißt, dass ich beispielsweise die Logopädiestunden niemals von der GKV hätte bezahlt bekommen, trotz der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens?


Der Arzt entscheidet im Rahmen der Behandlung, welche Verordnungen wirtschaftlich und notwendig sind. Wenn das erfüllt ist, stellt er ein Kassenrezept aus und die Kasse bezahlt es direkt. Man zahlt nur die Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung und 10% der Kosten.
Bei der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit orientiert sich der Arzt an den Heilmittelrichtlinien:
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-65/ ... -12-21.pdf

Logopädie speziell: Seite 16-18


Mir ist nicht klar wie sehr sich die GKV bei solchen Sachen querlegt..oder werden sie bei den entsprechenden ärztlichen Gutachten liberaler und erstatten die Kosten?


Am besten den behandelnden Arzt fragen, welche Leistungen er auf Kassenrezept verordnen würde.

Eine nachträgliche Erstattung eines Privatrezeptes ist nur möglich, wenn der Tarif "Kostenerstattung" bei der gesetzlichen Krankenkasse gewählt wurde (Wahl für mindestens ein Jahr).


Gibt es unterschiedliche GKV Anbieter mit unterschiedlichen Schwerpunkten?


Dafür gibt es keine einfache Antwort. Offizielle Schwerpunkte gibt es nicht. Es gibt aber bei manchen Krankenkassen viele Sonderregelungen bei den Leistungen (teilweise in der Satzung beschrieben), andere Kassen haben kaum welche. Auch bei den Einzelheiten zum "Kostenerstattungstarif" kann es deutliche Unterschiede geben. Insbesondere die Frage, ob und ggf. wie viele Heilmittel-Anwendungen in diesem Tarif maximal erstattet werden, ist hier wichtig.

Bei Krankenvergleichen gezielt auf Mehrleistungen bei Heilmitteln, ambulanter/stationärer OP achten. Oder den Arzt befragen, ob der Eingriff eine Routine-OP ist. Ggf. überlegen, ob für einen Eingriff im Krankenhaus ggf. zusätzlich Chefarzt und/oder Ein-/Zwei-Bett-Zimmer versichert werden soll (ggf. Zusatzversicherung zur GKV).


Übrigens: in der PKV gibt es im vereinbarten Vertrag meistens einen Verweis auf den § 5 Absatz 2 der Musterbedingungen:

(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß,
so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.


Wenn die "gewünschte" Leistung nicht bezahlt wird, ist das ungünstig - egal, ob GKV oder PKV. Nur wenn ich es erst nach der Behandlung erfahre, finde ich es unangenehmer.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß
RHW

Sliver
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Beitragvon Sliver » 29.08.2010, 22:02

Der Arzt entscheidet im Rahmen der Behandlung, welche Verordnungen wirtschaftlich und notwendig sind. Wenn das erfüllt ist, stellt er ein Kassenrezept aus und die Kasse bezahlt es direkt.

das heißt für mich, sollte ich mich in einer GKV versichern lassen: Ich wähle mir einen von der GKV akzeptierten Allgemeinmediziner als Hausarzt aus und immer, wenn irgendwelche Arztbesuche oder Behandlungen anstehen, überweist er mich an einen dafür zuständigen Arzt und sichert mir durch das Kassenrezept an die GKV die Kostenübernahme der Behandlung zu?

Was geschieht in solchen Spezialfällen wie die Sache mit der Logopädie. Ich musste damals extra zu einem "Phoniater", ein spezialisierter HNO-Arzt (denn ein Hausarzt kann mir da ja nicht viel weiterhelfen). Würde diese Arztrechnung und die anschließende Logopädiebehandlung auch von der GKV übernommen werden, auch wenn dieser Arzt nicht in unmittelbarer Nähe war?
Aus der Heilmittelverordnung werde ich nicht ganz schlau..beziehen sich diese Ausführungen auf "medzinisch notwendig"?

Generell störe ich mich an solchen Formulierungen, dass GKV Versicherte nur die nächst gelegenen Ärzte zur Behandlung aufsuchen können. Was ist, wenn ein Spezialist erfoderlich ist, der 100 km entfernt ist? Hat man als GKV Versicherter überhaupt ein Anrecht auf Spezialisten, sofern medizinisch notwendig?

Ich fand den BdV Text, den Sie mir verlinkt haben, sehr hilfreich. Dort stand beispielsweise hinsichtlich der Arztwahl, dass GKV Versicherte Zugriff auf alle Vertragsärzte haben. Sind Vertragsärzte generell all diejenigen, die keine Privatklinik führen?

Dieser Punkt interessiert mich auch:
Eine gute Alternative zur PKV ist die GKV, ergänzt mit einer
Krankenhaus-Zusatzversicherung. So bekommen Kassenpatienten zum
Beispiel einen „Komfortschutz“ im Krankenhaus mit Unterbringung im
Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung

Sie hatten so etwas Ähnliches in Ihrer Antwort auch kurz erwähnt..kann ich solch eine Zusatzversicherung auch schon als Student abschließen ohne ein größeres Einkommen zu haben (außer 400 € Job)?
Ich bräuchte diese Zusatzklausel im Moment zumindest nur einmal für einen größeren medzinischen Eingriff im Krankenhaus..das wäre aber eher eine einmalige Sache.

Um Sie nicht weiter unnötig mit Fragen zu belästigen, an welche Ämter kann ich mich für meine Fragen wenden und wo finde ich eine Übersicht über alle für mich verfügbaren GKVs? Kann ich mich an die BdV-Leute wenden?

RHW
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Beitragvon RHW » 30.08.2010, 06:54

Hallo Sliver,

Zitat:
Der Arzt entscheidet im Rahmen der Behandlung, welche Verordnungen wirtschaftlich und notwendig sind. Wenn das erfüllt ist, stellt er ein Kassenrezept aus und die Kasse bezahlt es direkt.

das heißt für mich, sollte ich mich in einer GKV versichern lassen: Ich wähle mir einen von der GKV akzeptierten Allgemeinmediziner als Hausarzt aus und immer, wenn irgendwelche Arztbesuche oder Behandlungen anstehen, überweist er mich an einen dafür zuständigen Arzt und sichert mir durch das Kassenrezept an die GKV die Kostenübernahme der Behandlung zu?


In der GKV gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Ich gehe zur Behandlung zum Hausarzt (und zahle 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal). Wenn der Hausarzt die Behandlung eines Spezialisten für erforderlich hält, stellt er eine Überweisung für den Spezialisten aus. Dort entfällt dann die Praxisgebühr. Die Ärzte rechnen beide direkt mit der Versicherung (bzw. Kassenärztlichen Vereinigung) ab: der Hausarzt über die Versichertenkarte und der Facharzt über die Überweisung.
Teilweise werden von Ärzten auch Zusatzleistungen angeboten, die nicht notwendig sind: hierfür ist immer die vorherige Unterschrift des Patienten erforderlich. Hier kann eine Nachfrage bei der Krankenkasse hilfreich sein, aus welchen Gründen die Krankenkassen das als nicht notwendig ansehen.

2) Ich gehe direkt zum Facharzt und zahle dort 10 Euro Praxisgebühr.
Der Facharzt kann auch eine Überweisung zum Hausarzt ausstellen. Alles andere wie bei 1).



Was geschieht in solchen Spezialfällen wie die Sache mit der Logopädie. Ich musste damals extra zu einem "Phoniater", ein spezialisierter HNO-Arzt (denn ein Hausarzt kann mir da ja nicht viel weiterhelfen). Würde diese Arztrechnung und die anschließende Logopädiebehandlung auch von der GKV übernommen werden, auch wenn dieser Arzt nicht in unmittelbarer Nähe war?


Wenn der Hausarzt oder HNO-Arzt eine Überweisung ausstellt, werden die Kosten für die Behandlung bei einem zugelassenen Phoniater übernommen:
http://www.kbv.de/arztsuche/178.html#map
Zugelassene Phoniater sind anscheinend sehr selten. Ggf. ist aber auch die Fachkenntnis eines HNO-Arztes ausreichend.


http://www.kbv.de/patienteninformation/24895.html

Die Entfernung spielt nur bei einer möglichen Erstattung der Fahrkosten eine Rolle (und in seltenen Fällen bei stationärer Behandlung).

Aus der Heilmittelverordnung werde ich nicht ganz schlau..beziehen sich diese Ausführungen auf "medzinisch notwendig"?


Die Heilmittel-Richtlinien sind für den Arzt verbindlich, wenn er prüft, welche Heilmittel notwendig sind.

Generell störe ich mich an solchen Formulierungen, dass GKV Versicherte nur die nächst gelegenen Ärzte zur Behandlung aufsuchen können. Was ist, wenn ein Spezialist erfoderlich ist, der 100 km entfernt ist? Hat man als GKV Versicherter überhaupt ein Anrecht auf Spezialisten, sofern medizinisch notwendig?


Wenn der behandelnde Arzt einen Spezialisten hinzuziehen möchte, stellt er eine Überweisung für die jeweilige Fachrichtung aus. Einen Namen oder Ort gibt er nicht. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt eine Überweisung ausstellt und der Spezialist eine Kassenzulassung hat.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__76.html
Bisher habe ich noch nie von einem Fall gehört, dass einem Versichereten nach Absatz 2 die Mehrkosten berechnet werden.
Bei einer stationären Behandlung (oder ambulanten OP) ist das denkbar, auch auch (sehr) selten (ggf. wenn die Behandlung in einem anderen Bundesland erfolgt).
Am besten bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die in Frage kommt, persönlich erkundigen, welche Regelungen dort praktiziert werden.


Ich fand den BdV Text, den Sie mir verlinkt haben, sehr hilfreich. Dort stand beispielsweise hinsichtlich der Arztwahl, dass GKV Versicherte Zugriff auf alle Vertragsärzte haben. Sind Vertragsärzte generell all diejenigen, die keine Privatklinik führen?


Vertragsärzte sind Ärzte mit einer eigenen Arztpraxis, die die Berechtigung haben, direkt über die Versichertenkarte abzurechnen. Sie sind in der regel am Schild "alle Kassen" zu erkennen. Von den Krankenhausärzten haben nur sehr wenige eine Kassenzulasung (meist für sehr spezielle Leistungen): sogenannte ermächtigte Ärzte. Im Krankenhaus können sich GKV-Versicherte sonst nur stationär, im Notfall oder bei einer ambulanten OP behandeln lassen.
Arztsuche: s.o.

Dieser Punkt interessiert mich auch:
Zitat:
Eine gute Alternative zur PKV ist die GKV, ergänzt mit einer
Krankenhaus-Zusatzversicherung. So bekommen Kassenpatienten zum
Beispiel einen „Komfortschutz“ im Krankenhaus mit Unterbringung im
Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung

Sie hatten so etwas Ähnliches in Ihrer Antwort auch kurz erwähnt..kann ich solch eine Zusatzversicherung auch schon als Student abschließen ohne ein größeres Einkommen zu haben (außer 400 € Job)?
Ich bräuchte diese Zusatzklausel im Moment zumindest nur einmal für einen größeren medzinischen Eingriff im Krankenhaus..das wäre aber eher eine einmalige Sache.


Auch Studenten können eine Zusatzversicherung abschließen. Praktisch wird es aber vermutlich wenig Sinn machen, wenn ein Eingriff bereits absehbar ist (Grundsatz: "Keine Privatversicherung versichert ein bereits brennendes Haus"). Die entscheidende Frage ist dann eher, ob es für die Zeit nach dem Eingriff auch gewünscht wird.

Um Sie nicht weiter unnötig mit Fragen zu belästigen, an welche Ämter kann ich mich für meine Fragen wenden und wo finde ich eine Übersicht über alle für mich verfügbaren GKVs? Kann ich mich an die BdV-Leute wenden?


Das sind keine unnötigen Fragen und auch keine Belästigung!

Ämter gibt es dafür keine. Die Verbraucherzentrale berät auch zu den Fragen "GKV oder PKV?" bzw. "Wie wähle ich eine gesetzliche Krankenkasse?". Sonst einfach mal 2 oder 3 Krankenkassen aufsuchen und beraten lassen (viele haben auch ausführliches Infomaterial, besonders wenn man bisher PKV-versichert war). Und dann ganz in Ruhe überlegen und ggf. nochmal hier im Forum melden.

Alle 163 gesetzlichen Krankenkassen:
http://www.gkv-spitzenverband.de/ITSGKr ... ste.gkvnet
(viele sind aber nur in bestimmten Bundesländern wählbar)

Bezüglich der aktuellen Leistungen am besten auch die behandelnden Ärzte befragen ("Was wäre, wenn ich gesetzlich versichert wäre?")

Gruß
RHW


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