Kann privatversichertes Kind zurück in die gesetzliche ???

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abigail
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Kann privatversichertes Kind zurück in die gesetzliche ???

Beitragvon abigail » 09.05.2007, 08:00

Hallo,
mein Sohn 11 Jahre ist seit Juni letzten Jahres privatversichert. Mein Mann hat damals bei Vertragsabschluss nicht angegeben, dass der Junge Heuschnupfen hat. Er hat nicht daran gedacht, weil er in den letzten 3 Jahren keine Beschwerden hatte. (In den Jahren 2001-2004 wurde er deswegen behandelt seither war nichts mehr) Die Versicherung hat sich nun bei dem Kinderarzt Informationen über meinen Sohn geholt und das mit dem Heuschnupfen nachträglich erfahren. Uns wurde auf Anfang Mai deswegen fristlos gekündigt. Nun will die Versicherung den Vertrag zu neuen Bedingungen fortsetzen. Heißt: zusätzlich jeden Monat 44 Euro (wegen Allergien) und Nachzahlung dieser 44 Euro für die vergangene Versicherungslaufzeit (nochmal ca. 500 Euro). Ich muß sagen dass mit der fristlosen Kündigung hat mich schon geschockt - aus Sicht der Versicherung warscheinlich berechtigt - aber eigentlich habe ich keine Lust mehr dort weiter unter Vertrag zu bleiben. Zumal die "Krankheit" für die ich so viel zusätzlich bezahlen soll gar nicht mehr besteht. Ab und zu noch ein Nasenspray für 8 euro.
Nun meine Frage kann ich mit dem Kind zurück in die gesetzliche, oder muss er privat versichert bleiben???
Ich brauche jetzt halt schnell eine neue Versicherung für meinen Sohn.
Bin gespannt auf eure Antworten.
Abigail

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Beitragvon Experte_24 » 09.05.2007, 08:57

Entscheidend ist ob einer (Vater oder Mutter) in der gesetzlichen KV ist). Wie sieht es denn da aus ?
Zuletzt geändert von Experte_24 am 09.05.2007, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.

abigail
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Beitragvon abigail » 09.05.2007, 09:03

Mein Mann ist privat versichert (bei einer anderen Versicherung) ich bin gesetzlich bei der gleichen bei der mein Sohn die vergangenen 10 Jahre war. Bei dieser habe ich nachgefragt und die haben gemeint es geht erst wenn er selber was verdient.

abigail

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Beitragvon Experte_24 » 09.05.2007, 11:37

Ich gehe davon aus, dass Dein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze verdient ? Dann kann das Kind entweder privat versichert werden (d.h. rückwirkende Zahlung des Zuschlags) oder gegen eigenen Beitrag in der GKV versichert werden. Ein Familienversicherung über dich ist leider ausgeschlossen.

Verdient Dein Mann unterhalb der BBG (z.B. als Selbstständiger) dann ist das Kind beitragsfrei bei Dir in der GKV.

Guck mal hier:

viewtopic.php?p=1423&highlight=#1423

abigail
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Beitragvon abigail » 09.05.2007, 11:59

Hallo Experte24
Ja mein Mann liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Das Kind war die Jahre vor der privaten Versicherung freiwillig gesetzlich versichert.
Ich bin in Teilzeit und verdiene daher viel weniger - bei mir mitversichern ging noch nie.
Ich habe jetzt bei zwei gesetzlichen Kassen angefragt ob sie ihn wieder zurücknehmen. Beide haben verneint, mit der Bgründung wenn er einmal privat war (auch Kind) kann man erst in die gesetzliche zurück wenn es selber Geld verdient und somit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt.
Diese Aussage würde ja deiner Antwort wiedersprechen, du schreibst ja, das Kind kann gegen einen eigenen Betrag wieder in der GKV versichert werden.

fwilke
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Beitragvon fwilke » 09.05.2007, 12:20

Hallo abigail,

Dein Sohn kann nicht in der GKV versichert werden, weil er meiner Meinung nach keinen Anspruch auf freiwillige Versicherung hat. Durch den Wechsel in die PKV ist dieser Anspruch erloschen.

Aber es gibt natürlich die Möglichkeit, Deinen Sohn in einer anderen PKV unterzubringen!

Frank Wilke

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Re: Kann privatversichertes Kind zurück in die gesetzliche ?

Beitragvon DKV-Service-Center » 09.05.2007, 19:49

hallo abigail,

es ist nicht schön was da passiert ist aber es ist nicht zu ändern.
In die gesetzliche kommt Ihr Sohn nicht diese Aussage ist richtig.

Sie befinden sich in einer Sittuation in welcher Sie sofort handeln sollten,
nehmen Sie das Angebot der Fortführung an. Mit Zuschlag aber ohne Nachzahlung ( Verhandlungssache nehmen Sie den Vertreter mit ins Boot)
begeben Sie sich in Ruhe auf die Suche nach einer Neuen Versicherung
zum 1.1.08 wo möglicherweise der Zuschlag geringer ausfällt.

zweite Möglichkeit (nicht empfehlenswert). Sie lassen Ihr Kind bis zum 1.07.07 ohne Versicherungsschutz und gehen dann zu diesem Zeitpunkt zu einer beliebig anderen privaten Versicherung und beantragen die Aufnahme wegen Versicherungspflicht zum 1.7.2007 .
Gruß

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Was wäre wenn dein Partner gewisse Zeit weniger verdient

Beitragvon siss28 » 12.06.2007, 08:09

Wenn dein Partner weniger verdient z.B. Elternteilzeit würde er doch auch wieder GKV pflichtversichert ? oder mal bei der GKV nachfragen.

MfG


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