Wechsel zur PKV erst nach Arztbesuch?

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Scarlatti
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Wechsel zur PKV erst nach Arztbesuch?

Beitragvon Scarlatti » 19.09.2010, 12:59

Hallo zusammen,

aufgrund einer bevorstehenden Selbstständigkeit möchte ich gerne zur PKV wechseln. Allerdings gibt es bei mir zwei Probleme, wegen deren ich noch zum Arzt gehen muss (ich war noch nicht dort!). Ich bin mir ziemlich sicher, dass mindestens eine Operation dabei herauskommen wird.

Nun die Frage: es ist nun wirklich nicht meine Absicht, jemanden zu bescheißen, jedoch frage ich mich, ob ich nicht doch jetzt, bei Beginn der Selbstständigkeit zur PKV wechseln sollte. Die Frage beim Aufnahmantrag: "ist eine Behandlung angeraten oder beabsichtigt" ist ja nun nicht mit "Ja" zu beantworten, solange ich die Meinung des Arztes nicht kenne?!!??

Oder wäre es besser, erst abzuwarten und dann, nach einer möglichen Operation zu wechseln?

Viele Grüße,

Scarlatti

Frank
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Beitragvon Frank » 19.09.2010, 13:14

Hallo,

er werden im Antrag ja noch weitere Fragen gestellt. Zum Beispiel ob zur Zeit Beschwerden, Krankheiten oder Körperschäden bestehen. Musst du diese Frage nicht bejahen?

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Beitragvon Scarlatti » 19.09.2010, 13:15

Ja, das stimmt auch wieder. Die würde ich natürlich auch angeben. Ich nehme mal an, dass die PKV dann die Behandlungen dieser Beschwerden ausschließen würde, oder?

Frank
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Beitragvon Frank » 19.09.2010, 13:39

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ohne Details zu kennen ist alles hier nur Spekulation.

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Beitragvon Scarlatti » 19.09.2010, 13:58

Erst mal danke für die Antwort!

Also ich bin 30 Jahre alt, war vorher immer GKV versichert, seit etwa 3-4 Jahren bei der TK.

Meine beiden möglichen Leiden: ein Riss in einer Sprunggelenk sehne. Ist schon vor 10 Jahren passiert, früherer Arzt hat aber nie was gesagt. Jetzt ist es schlimmer geworden und ich denke, dass es operiert werden muss. Zweitens geht es um die Folgen einer medizinisch notwendigen, urologischen Op, die vor einem Jahr stattfand. Ich bin mit dem Ergebnis nicht zufrieden und möchte nun den Arzt konsultieren, um eine mögliche Folgeoperation durchzuführen.

Viele Grüße,

Scarlatti

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Beitragvon Roland Gutsch » 19.09.2010, 16:00

Hallo Scarlatti,
wie Frank schon sagte: unbedingt angeben, da beidem ja offensichtlich "Beschwerden" zu Grunde liegen bzw. "Folgen" verblieben sind.

Ich vermute, dass Ihr Antrag "zurück gestellt" werden würde - d.h. bis sicher ist, dass die beiden OPs ohne Folgen ausgeheilt sind und keine weiteren Behandlungen notwendig oder angeraten sind. Danach könnte es auch zu einem Risikozuschlag kommen.

Leistungsausschluss eher nicht.

Wissen kann man es allerdings nur, wenn man bei verschiedenen Anbietern anfragt.

Ich würde Ihnen allerdings dringend raten, Ihre Tarif-Auswahl nicht danach zu treffen, wer Sie mit dem geringsten Zuschlag nimmt. Lassen Sie sich genau über die Leistungsdetails verschiedener Anbeiter beraten, damit Sie Ihren Vertrag bewusst und sehenden Auges schließen.

Freundliche Grüße
RG

Scarlatti
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Beitragvon Scarlatti » 19.09.2010, 17:08

Herzlichen Dank für die Antwort!


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