Altersarmut: zurück von PKV in GKV

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.09.2010, 15:01

das passt jetzt auch nicht mehr und wurde von mir gelöscht.
Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 20.09.2010, 08:18, insgesamt 1-mal geändert.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 17.09.2010, 15:05

Unter anderem User-Namen (den gibt es schon nicht mehr) hat er einige Potings verfasst, die fachlich und auch sonst ... ziemlich grenzwertig waren.

Aber, was soll´s - jeder präsentiert sich so wie er kann ;-)

Grüße
RG

P.S.: Und vielleicht kennt er sich ja in der Materie wirklich besser aus als Rossi und klärt uns auf

Frank
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Beitragvon Frank » 17.09.2010, 15:57

Der betreffende Nutzer wurde von mir gebannt.
Er missbraucht dieses Forum nur zu Werbezwecken.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.09.2010, 21:54

Jawoll, Du hast beide Optionen offen.

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Beitragvon Chris1707 » 19.09.2010, 17:31

Vielen Dank,werde erst mal mich abmelden zum nächsten Monat für 2 Monate,Familienversicherung bei meinem Mann beantragen und PKV kündigen(Sonderkündigungsrecht???) und mich zum 01.01.2011 wieder Arbeitslos melden mit einer Wiederbewilligung und einem Restanspuch von dann noch von 15 Monaten,

viele Grüße Doris

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.09.2010, 19:15

Du weißt aber natürlich, dass es evtl. Schwierigkeiten geben wird.

Wobei, der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen ist für mich - zumindest - ziemlich eindeutig.

Ich hab auch schon mal so einen ähnlichen Fall durchgezogen. Da wollte die Kasse erst nicht, aber nach einem Widerspruch funtkionierte es.

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Beitragvon Chris1707 » 20.09.2010, 07:20

wie gesagt,wenn nicht bleiben mir ja noch die 12 Monate Familienversicherung bevor ich in die Rente gehe und versicher mich dann freiwillig,wäre es mir auch Wert.Nachteile durch diesen Versuch mit dem Arbeitslosengeld habe ich ja eh nicht,oder?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.09.2010, 19:01

Sehe ich auch so. Der Restanspruch auf ALG I bleibt ja erhalten. Er wird weder verringert, noch erlischt er!

Na da bin ich aber mal gespannt.


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