ich hoffe es kann mir jemand hier weiterhelfen. Ich habe meine Frau während des Studium in den USA kennengelernt und wir haben am 30.07 in Deutschland geheiratet. Alles ist soweit gut, Platz im Integrationskurs bekommen etc.
Nun brauchen wir eine Krankenversicherung, d.h. sie hat eine Reisekrankenversicherung der Mawista bis zum 01.10.
Sachlage: - Keine Vorversicherung, keine körp. Beschwerden, keine Brille etc. 28 Jahre alt und weiblich.
Nun hat die DKV nach langem Hin- und Her eine Absage erteilt und ich bin mitten im Klausurstress und bin sehr verzweifelt. Auch einen Besuch beim Arzt haben wir angeboten... nicht erwünscht!!!
Da meine Frau erst vor kurzem in Deutschland eingetroffen ist, hat sie keine Arbeit und es ist erst einmal Deutsch lernen angesagt.
Daher meine Frage ob hier nicht ein Kontrahierungszwang besteht i.S. des Praragraphen 193 Gesetz über Versicherungsvertrag und wenn ja wie der Anspruch durchzusetzen wäre.
Ich selber bin privat als Student (Vater Beamter) bei der HUK versichert, bei der wir es nun probieren werden, da die Kriterien bei den Versicherungen aber ja ähnlich sein dürften bin ich nun nicht mehr sehr zuversichtlich .
Es würde mir sehr weiterhelfen wenn evt. jemand etwas zu diesem Thema schreiben könnte, da ich wegen der Lage sehr depremiert bin...

Viele Grüsse, saludos
Jonas