Hallo,
es ist sehr schwierig fundierte Antworten zur PKV zu finden – vor allem wenn es kniffliger wird. Ich habe sehr viele unterschiedliche (Laien)Antworten auf meine Fragen bekommen…. Vielleicht finde ich hier einen Experten? Das wäre klasse!
Hier meine Situation:
Ich bin seit 05/2004 privat krankenversichert, die Versicherungspflichtgrenze (VPG) hatte ich schon Jahre zuvor überschritten, war damals allerding freiwillig versichert.
Am 01. September 2008 wurde mein Sohn geboren, ich habe nach einem Jahr wieder 50% gearbeitet und mich während der Elternzeit von der GKV befreien lassen. Die ersten beiden Jahre hat mich die gesetzliche Krankenkasse nach §5 Abs. 1, Nr. 1 SGB V befreit, für das letzte Elternjahr wurde ich nun nach §8, Abs. 1, Nr. 2 SGB V befreit.
Nun muss ich meine Arbeitszeit aus finanziellen Gründen zum Jahreswechsel wieder erhöhen und möchte gerne in der PKV bleiben. Rein rechnerisch müsste ich die VPG 2010 mit ca. 26 Stunden Arbeitszeit erreichen. Ich möchte nur auf die Stundenzahl erhöhen, die ich für die VPG benötige.
Nun zu meinen Fragen:
• Welche Versicherungspflichtgrenze gilt dann für mich? Die für2011?
• Was passiert, wenn ich die VPG für 2012 oder 2013 nicht erreiche – kann ich mich dann irgendwie wieder von der GKV befreien lassen?
• Und sollte ich dann bspw. 2013 wieder schwanger werden – geht dann alles wieder von vorne los? D.h. Befreiung nach §5 Abs. 1, Nr. 1 SGB V?
Ich bin sehr gespannt und sage schon mal vorab vielen herzlichen Dank!
Sonni
PKV nach Elternzeit
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Re: PKV nach Elternzeit
Hallo Sonni,
[code]es ist sehr schwierig fundierte Antworten zur PKV zu finden [/code]
nö is net schwer
mal bei Ihrer PKV Anrufen und ein Beratungsgespräch fordern
[quote]für das letzte Elternjahr wurde ich nun nach §8, Abs. 1, Nr. 2 SGB V befreit.[/quote]
Ich nehme an es war dieser Befreiungstatbestand.
2.durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,
• Welche Versicherungspflichtgrenze gilt dann für mich? Die für2011?
Bei Arbeitsbeginn 2011 die für 2011
• Was passiert, wenn ich die VPG für 2012 oder 2013 nicht erreiche – kann ich mich dann irgendwie wieder von der GKV befreien lassen?
Nein
nur wenn Sie durch die VPG überholt werden , das heißt wenn Ihr Gehalt gleichgeblieben ist und diese VPG erhöht wurde.
• Und sollte ich dann bspw. 2013 wieder schwanger werden – geht dann alles wieder von vorne los? D.h. Befreiung nach §5 Abs. 1, Nr. 1 SGB V?
Ja
Gruß
[code]es ist sehr schwierig fundierte Antworten zur PKV zu finden [/code]
nö is net schwer


[quote]für das letzte Elternjahr wurde ich nun nach §8, Abs. 1, Nr. 2 SGB V befreit.[/quote]
Ich nehme an es war dieser Befreiungstatbestand.
2.durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,
• Welche Versicherungspflichtgrenze gilt dann für mich? Die für2011?
Bei Arbeitsbeginn 2011 die für 2011
• Was passiert, wenn ich die VPG für 2012 oder 2013 nicht erreiche – kann ich mich dann irgendwie wieder von der GKV befreien lassen?
Nein
nur wenn Sie durch die VPG überholt werden , das heißt wenn Ihr Gehalt gleichgeblieben ist und diese VPG erhöht wurde.
• Und sollte ich dann bspw. 2013 wieder schwanger werden – geht dann alles wieder von vorne los? D.h. Befreiung nach §5 Abs. 1, Nr. 1 SGB V?
Ja
Gruß
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