hallo
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
ich bin seid 02.2009 unversichert wegen beitragsnichtzahlung.
bis dahin war ich privat versichert bei der allianz.
da in der nächsten woche bei mir ein krankenhaus aufenthalt ansteht habe ich mit der allianz kontakt aufgenommen ob eine wiederversicherung bei ihnen möglich wäre.
sie haben mir gesagt ja aber nur im basistarif.
aber sie wollen erst eine gsundheitsprüfung machen.
den krankenhausaufenthalt kann ich aber nicht so lange aufschieben.kann mir jemand eine private krankenversicherung nennen bei der sofort versicherungsschutz besteht damit ich auf den koste fürs krankenhaus nicht hängen blebe.
ich bedanke mich schon mal im voraus.
pitti
zur zeit unversichert
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Sorry Rüdiger
Das versteht der Rossi derzeit nicht. Seit dem 01.01.2009 kann die PKV nicht mehr aufgrund von Beitragsrückständen kündigen. Dies ist leider Wunschendenken und hat kein rechtliches Fundament.
Oder hast Du ein anderes VVG als ich?
Wenn in der Tat der Versicherugnsvertag ab dem 01.01.2009 aufgrund von Beitragsrückständen gekündigt wurde, ist jenes völllig rechtswidrig und einfach nur Schwachsinn!
In der Praxis bedeutet dies, dass der Vertrag niemals rechtmäßig beendet wurde und natürlich daraus auch Leistungsansprüche bestehen.
Die Argumentation der PKV, dass jetzt nur der Basistarif mit einer Gesundheitsprüfung möglich ist, übersteigt derzeit meinen Horizont!
Der Rossi - als Köddelanspitzer - sucht nach einer Rechtsgrundlage und findet diese leider nicht. Findest Du die Rechtsgrundlage und kannst sie mir aufzeigen - Rüdiger?
ich bin seid 02.2009 unversichert wegen beitragsnichtzahlung.
Das versteht der Rossi derzeit nicht. Seit dem 01.01.2009 kann die PKV nicht mehr aufgrund von Beitragsrückständen kündigen. Dies ist leider Wunschendenken und hat kein rechtliches Fundament.
Oder hast Du ein anderes VVG als ich?
Wenn in der Tat der Versicherugnsvertag ab dem 01.01.2009 aufgrund von Beitragsrückständen gekündigt wurde, ist jenes völllig rechtswidrig und einfach nur Schwachsinn!
In der Praxis bedeutet dies, dass der Vertrag niemals rechtmäßig beendet wurde und natürlich daraus auch Leistungsansprüche bestehen.
Die Argumentation der PKV, dass jetzt nur der Basistarif mit einer Gesundheitsprüfung möglich ist, übersteigt derzeit meinen Horizont!
Der Rossi - als Köddelanspitzer - sucht nach einer Rechtsgrundlage und findet diese leider nicht. Findest Du die Rechtsgrundlage und kannst sie mir aufzeigen - Rüdiger?
Die Rechtsgrundlage für die Kündigung ...
... wenn sie 2009 wegen Nichtzahlung erfolgte, ist m. E. nicht gegeben bzw. dem GKV-WSG zum Opfer gefallen.
Soviel dazu.
Der Fall ist zeigt aber die Brisanz auf: 20 Monate keine Krankenversicherung - na und - aber jetzt plötzlich muss es unbedingt sein. Und das beste an dem Witz, der eigentlich nicht zum Lachen ist: Es funktioniert tatsächlich - dank GKV-WSG. Irgendwann, nach einigem hin und her, werden die Hoffentlich Allianz-versicherten Beitragszahler die Kosten übernehmen, ohne dass man sie mit der Nase darauf stösst.
Da könnte man doch glatt auf die Idee kommen, es genauso zu machen. Ja, wenn das alle machen würden ...
Ein Schelm, der sich denkt: Genau das war die Idee, die dahinter steckt, hinter dem GKV-WSG
Gruß von
Gerhard
Soviel dazu.
Der Fall ist zeigt aber die Brisanz auf: 20 Monate keine Krankenversicherung - na und - aber jetzt plötzlich muss es unbedingt sein. Und das beste an dem Witz, der eigentlich nicht zum Lachen ist: Es funktioniert tatsächlich - dank GKV-WSG. Irgendwann, nach einigem hin und her, werden die Hoffentlich Allianz-versicherten Beitragszahler die Kosten übernehmen, ohne dass man sie mit der Nase darauf stösst.
Da könnte man doch glatt auf die Idee kommen, es genauso zu machen. Ja, wenn das alle machen würden ...
Ein Schelm, der sich denkt: Genau das war die Idee, die dahinter steckt, hinter dem GKV-WSG
Gruß von
Gerhard
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Hallo,
wann wurde die Kündigung genau ausgesprochen ? Zu welchem Datum wurde diese ausgesprochen ?
Unter der Vorraussetzung, dass alles richtig gelaufen ist, können Sie sich nur noch im Basistarif versichern oder in einem Gruppentarif mit Kontrahierungszwang.
Ich finde Ihr Verhalten, vorsichtig ausgedrückt, auch ein wenig fragwürdig.
Gruß
Philipp
wann wurde die Kündigung genau ausgesprochen ? Zu welchem Datum wurde diese ausgesprochen ?
Unter der Vorraussetzung, dass alles richtig gelaufen ist, können Sie sich nur noch im Basistarif versichern oder in einem Gruppentarif mit Kontrahierungszwang.
Ich finde Ihr Verhalten, vorsichtig ausgedrückt, auch ein wenig fragwürdig.
Gruß
Philipp
Nun denn, der Poster schreibt ja, dass er seit 02/2009 angeblich nicht versichert ist.
Infsofern gehe ich davon aus, dass die Kündigung auch nach dem 01.01.2009 erfolgt ist. Und genau dies, ist nicht rechtens.
Auf der anderen Seite kann ich nur aus meiner Praxiserfahrung berichten, dass ich natürlich auch schon solche Fälle gehabt habe. Die PKV hatte es dennoch versucht!
Infsofern gehe ich davon aus, dass die Kündigung auch nach dem 01.01.2009 erfolgt ist. Und genau dies, ist nicht rechtens.
Auf der anderen Seite kann ich nur aus meiner Praxiserfahrung berichten, dass ich natürlich auch schon solche Fälle gehabt habe. Die PKV hatte es dennoch versucht!
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Rossi, auch heute ist es noch durchaus üblich, dass beitragssäumige Zahler gekündigt werden, ohne dass man sie auf den Basistarif aufmerksam macht
Jooh, ich habe davon natürlich auch schon Fälle gehabt. Leider ist diese Vorgehensweise pottfalsch. Der PKV - scheiss egal in welchem Tarif - kann ab dem 01.01.2009 nicht mehr gekündigt werden und dann bspw. nur noch in den Basistarif fortgeführt werden.
Die PKV kann allenfalls, wenn man mit mehr als 2 Monatsprämien in Rückstand ist das sog. Ruhen anordnen. Es bleibt aber erst einmal im Tarif drinne. Wenn allerdings 12 Monate der Leistungsanspruch schon ruhte, dann erst kann dìe PKV den Vertrag im Basistarif umstellen. Das Ganze dürfte sich aus § 193 Abs. 6 VVG ergeben. Oder irre ich mich dort?
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- Postrank7
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Hallo,
absolut richtig Rossi.
Ich habe mehrere säumige Zahler mit erheblichen Rückständen sowohl bei Conti als auch Central. Ein solches Vorgehen ist mir nicht untergekommen. Reden wir von einer Kündigung wegen Nichtzahlung ? Oder von einem Rücktritt aufgrund einer VVA Verletzung ? Vielleicht hat der Kunde die Erstprämie nicht gezahlt ? Auch dann ist ein Rücktritt möglich. Lediglich bei der Folgeprämie greift der 193er Satz 6
Gruß
Philipp
absolut richtig Rossi.
Ich habe mehrere säumige Zahler mit erheblichen Rückständen sowohl bei Conti als auch Central. Ein solches Vorgehen ist mir nicht untergekommen. Reden wir von einer Kündigung wegen Nichtzahlung ? Oder von einem Rücktritt aufgrund einer VVA Verletzung ? Vielleicht hat der Kunde die Erstprämie nicht gezahlt ? Auch dann ist ein Rücktritt möglich. Lediglich bei der Folgeprämie greift der 193er Satz 6
Gruß
Philipp
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