Hallo,
ich möchte meine Partnerin, die einen Sohn (nicht von mir) hat, im nächsten Jahr heiraten.
Sie ist mit ihrem Sohn in der GKV und arbeitet Teilzeit (20 Std 15T€). Ich (Angestellter, 33, 53T€) überlege in die PKV zu wechslen. Wenn ich diesen Schritt vollziehe, ändert sich dann etwas durch die Heirat am „Versicherungsstatus“?
Ich weiß, dass ein gemeinsames Kind (dass wir später uns wünschen) in die PKV müsste, da mein Einkommen über der Grenze liegt.
Hier nun meine Überlegungen:
- Frau arbeitet Teilzeit = Frau zahlt GKV Beitrag/Stiefkind ist familienversichert, ich PKV
- Frau ist in Elternzeit = Frau zahlt GKV Beitrag/Stiefkind ist familienversichert, ich und neues Kind PKV
- Frau hört auf zu arbeiten und kümmert sich um beide Kinder = Frau/Stiefkind = freiwillig in GKV mit Beitrag (einmal oder zweimal?) (wie wird der berechnet?) oder PKV, ich und neues Kind PKV
Sind meine Überlegungen korrekt, oder muss ich ab der Heirat schon das Stiefkind in der PKV/GKV gegen Beitrag versichern?
Vielen Dank für die Mühe und eine Antwort
Thomas
Offene Fragen GKV / PKV Stiefkind
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Hallo Thomashh
die Familienversicherung ist geregelt im SGB V § 10
dort heist es unteranderen
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;
Bei allen anderen ist Ihre Überlegung soweit richtig
Bei Status Hausfrau wird Ihr hälftiges Einkommen zu Grunde Gelegt.
Gruß
die Familienversicherung ist geregelt im SGB V § 10
dort heist es unteranderen
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;
Bei allen anderen ist Ihre Überlegung soweit richtig
Bei Status Hausfrau wird Ihr hälftiges Einkommen zu Grunde Gelegt.
Gruß
Frau ist in E l t e r n z e i t = Frau zahlt GKV Beitrag/Stiefkind ist familienversichert, ich und neues Kind PKV
Hierzu könnte man noch ergänzen, dass aus einer Plfichtmitgliedschaft heraus folgendes gilt.
"Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (KOSTENLOS) bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird"
Dies steht in § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
- Frau hört auf zu arbeiten und kümmert sich um beide Kinder = Frau/Stiefkind = freiwillig in GKV mit Beitrag (einmal oder zweimal?) (wie wird der berechnet?) oder PKV, ich und neues Kind PKV
Der Beitrag für die Frau wäre in einer freiwilligen Versicherung (nach heutigen Sätzen) mtl. 304,69 EUR. Dein Stiefkind (also das leibliche erste Kind Deiner Frau) ist da mit drin. Also Beitrag nur einmal und nicht zweimal.
Ich wünsche viel Glück bei der Familienplanung und ebenso viel Glück bei der Entscheidung, ob Du in die PKV wechselst oder nicht.
DKV-Service-Center hat geschrieben:(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;
Hallo,
und vielen Dank für die Antworten.
Ganz verstanden habe ich den SGB V § 10 (3) noch nicht. Ich stolpere über das Wort "verwandte".
Ich verstehe das so:
Da das Stiefkind nicht verwandt mit mir ist (und sich dies m. E. auch nicht mit der Heirat ändert/Ausnahme evtl. Adoption), kann es weiterhin über die Mutter versichert werden. Richtig?
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Richtig.Da das Stiefkind nicht verwandt mit mir ist (und sich dies m. E. auch nicht mit der Heirat ändert/Ausnahme evtl. Adoption), kann es weiterhin über die Mutter versichert werden. Richtig?
=> maximal bis zum halben Höchstsatz.Bei Status Hausfrau wird Ihr hälftiges Einkommen zu Grunde Gelegt.
Gruß
RG
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