Gilt besondere oder normale JAEG?

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Christian
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Gilt besondere oder normale JAEG?

Beitragvon Christian » 18.10.2010, 16:41

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und froh, ein so kompetentes Forum gefunden zu haben.
Wir geschrieben, dreht es sich bei mir um die Frage, ob für mich (und meinen Geschäftspartner) die besondere oder normale Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt.

Wir sind geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, von der Versicherungspflicht befreit und in einer PKV. Unsere Frauen und Kinder sind in der GKV.
Nach harten Jahren könnten wir uns jetzt mal einen einmaligen Bonus zahlen, der unser Jahreseinkommen in die Region der JAEGen bringt. Aus familiären Gründen wollen wir aber unter der JAEG bleiben, damit die Kinder über die Mütter versichert bleiben können.

Jetzt stellt sich die Frage, ob für uns die allgemeine oder besondere JAEG gilt. Wir waren in 2002 privat versichert, aber nicht weil wir damals über der JAEG lagen, sondern weil wir als Gesellschafter von der Versicherungspflicht befreit waren.

In den offiziellen Texten findet man:
"Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren."

Falls wirklich nur gilt "...die am 31.12.2002 wegen *Überschreitens* der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ..." würde für uns die besondere nicht gelten. Aber eine gesicherte Aussage ist das nicht und mir ist es zu wenig, um mich darauf zu verlassen.

Hat jemand damit Erfahrungen?

Man findet auch häufiger, dass Einmalzahlungen (was unsere Bonuszahlung wäre) gar nicht zum JAEG gezählt werden. Aber der Herr von der GKV sieht das anders und wartet nur drauf, dass wir drüber kommen.

Danke und schöne Grüße,
Christian

GS
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Re: Gilt besondere oder normale JAEG?

Beitragvon GS » 18.10.2010, 17:48

Christian hat geschrieben: .... Jetzt stellt sich die Frage, ob für uns die allgemeine oder besondere JAEG gilt. Wir waren in 2002 privat versichert, aber nicht weil wir damals über der JAEG lagen, sondern weil wir als Gesellschafter von der Versicherungspflicht befreit waren." ...

Hallo Christian,

ohne jetzt auf die übrigen Punkte einzugehen - nur zum verkürzten Zitat:

Für Sie gilt eindeutig die allgemeine und damit höhere Entgeltgrenze - im Guten wie im Schlechten. Für Sie also im Guten, da das Unterschreiten ja in Ihrem Sinne ist.

Sehen Sie zu, das Ihr anrechenbares Gesamteinkommem (pro Geschäftsführer-Nase natürlich) den Wert von 49.500,- € jährlich nicht überschreitet. Dann sind Sie 2010 und auch 2011 aus dem Schneider.

Gruß von
Gerhard

Christian
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Beitragvon Christian » 18.10.2010, 21:55

Hallo Gerhard,

besten Dank für die schnelle und klare Antwort!
Man musste in 2002 also wirklich über dem JAEG damit die besondere JAEG gilt? Andere Gründe weshalb man PKV war gelten nicht?

Viele Grüße,
Christian

GS
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Beitragvon GS » 19.10.2010, 22:31

hallo Christian,

so ist es . Nur für diejenigen, die
am 31.12.2002
als Arbeitnehmer privat vollversichert waren, weil sie die damals geltende Entgeltgrenze von
40.500 € überschritten
hatten, gilt seit dem 1.1.2003 die niedrigere besondere Entgeltgrenze.

3 x fett = besondere Entgeltgrenze maßgeblich
maximal 2 x fett = allgemeine Entgeltgrenze

Also: Wenn Sie sich jemals wieder anstellen lassen, und Ihr neuer Arbeitgeber wissen will, was Sie so am 31.12.2002 getrieben haben :wink:
Jetzt wissen Sie, warum er das wissen will, ja sogar wissen muss.

Gruß von
Gerhard

Christian
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Beitragvon Christian » 20.10.2010, 10:44

Nochmals Danke!


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