Hallo zusammen,
ich habe folgende Herausforderung zu überwinden und hoffe, dass mir die Fachleute hier behilflich sein können:
Ich bin selbstständig, Anfang 30 und aus Hessen, Nichtraucher, gesund und seit ca. fünf Jahren bei der GKV versichert (GKV-Höchstbeitrag), will aber nun zur PKV wechseln; Grund: mehr Leistung, deutlich geringere Beiträge. Allerdings habe ich eine sehr schlechte Schufa inkl. einem aktuellen Vollstreckungsbescheid über einen sehr hohen Betrag (geplatzte Bürgschaft).
Ich habe absolut kein Interesse, dass meine persönlichen Daten von der PKV (wie bei Continentale, wie ich gerade festgestellt habe) im Rahmen der Antragsprüfung an eine Auskunftei wie Schufa, Bürgel, Infoscore oder Creditreform etc. übermittelt oder dort abgefragt werden (die kennen mich alle).
Um es mal so zu formulieren: Ich laufe seit einigen Jahren unterhalb des Inkasso- und Auskunftei-Radars; mein Gewerbe läuft aber rund. Gläubiger (= Bank) und Inkasso finden mich nicht. Das soll auch so bleiben, bis ich das Ganze gelöst habe, was aber noch einige Jahre dauern kann.
Wer kann mir eine PKV nennen, die keine Bonitätsabfrage und!! keine Datenübermittlung an Auskunfteien durchführt? Ich will eigentlich bis zum 30.10.2010 meine GKV kündigen und zum 01.01.2011 zur PKV wechseln.
Zweite Frage: Übermittelt die PKV meine Daten eigentlich auch an die Schufa? Dann wäre das Thema PKV für mich sowieso erledigt.
Für die Mühe im Voraus vielen Dank.
PKV ohne Bonitätsabfrage und Datenübermittlung gesucht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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M.E. führen alle PKVen eine Bonitätsprüfung durch (zumal die PKV seit 2009 auch den säumigsten Zahlern nicht mehr kündigen darf), wobei im Rahmen der automatisierten Abfrage auch die im Antrag angegebene Anschrift übermittelt und zumindest kurzzeitig gespeichert wird. Eine grundsätzliche Registrierung von PKV-Verträgen in den Schufa-Daten gibt es aber nicht.
Negativmerkmale können zur Ablehnung oder zur Aufnahme nur mit Auflagen (wie schon geschrieben etwa Beitragsvorauszahlungen) führen.
Ein Wechsel in die PKV ist als hauptberuflich Selbständiger grundsätzlich jederzeit mit der üblichen Kündigungsfrist der GKV von zwei Monaten möglich, nicht nur zum Jahreswechsel - dieser Termin ist sogar ungünstig, da versicherungstechnich beim Eintritt ein Jahr älter und damit teurer.
Negativmerkmale können zur Ablehnung oder zur Aufnahme nur mit Auflagen (wie schon geschrieben etwa Beitragsvorauszahlungen) führen.
Ein Wechsel in die PKV ist als hauptberuflich Selbständiger grundsätzlich jederzeit mit der üblichen Kündigungsfrist der GKV von zwei Monaten möglich, nicht nur zum Jahreswechsel - dieser Termin ist sogar ungünstig, da versicherungstechnich beim Eintritt ein Jahr älter und damit teurer.
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- Postrank7
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http://www.ftd.de/unternehmen/versicher ... tml?page=2
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Nun denn, ist auch mein Kenntnisstand; alle priv. Kassen machen eine Bonitätsprüfung.
Für mich auch völlig klar, seit dem 01.01.2009 dürfen die priv. Kv.en auch bei einem Beitragsrückstand nicht mehr kündigen. Vor dem 01.01.2009 dürfte es nämlich wesentlich einfacher gewesen sein. Bei einem Beitragsrückstand hat man sich dieser Kundschaft entledigt. Das ist jetzt vorbei. Also guckt man ganz genau hin, wen man haben will oder wen man nicht haben will.
Muß man den Kunden (Verpflichtung § 193 Abs. 3 VVG) allerdings nehmen, dann gibt es nur den berüchtigten Basistarif. Den dort kann man sich ggf. aus dem sog. Risikoausgleich etwas zurückholen, sofern dieser Topf schon besteht.
Da Du jedoch keine Verpflichtung im Sinne von § 193 Abs. 3 VVG (Abschluss einer priv. Kv.) hast, muss Dich die priv. Kv. noch nicht einmal im Basistarif nehmen.
Für mich auch völlig klar, seit dem 01.01.2009 dürfen die priv. Kv.en auch bei einem Beitragsrückstand nicht mehr kündigen. Vor dem 01.01.2009 dürfte es nämlich wesentlich einfacher gewesen sein. Bei einem Beitragsrückstand hat man sich dieser Kundschaft entledigt. Das ist jetzt vorbei. Also guckt man ganz genau hin, wen man haben will oder wen man nicht haben will.
Muß man den Kunden (Verpflichtung § 193 Abs. 3 VVG) allerdings nehmen, dann gibt es nur den berüchtigten Basistarif. Den dort kann man sich ggf. aus dem sog. Risikoausgleich etwas zurückholen, sofern dieser Topf schon besteht.
Da Du jedoch keine Verpflichtung im Sinne von § 193 Abs. 3 VVG (Abschluss einer priv. Kv.) hast, muss Dich die priv. Kv. noch nicht einmal im Basistarif nehmen.
Der Link von Vergil09owl ist insofern interessant, als dass ein Tarif, der nur Notfälle absichert, anscheinend kostendeckend für 100 EUR monatlich möglich ist - jedenfalls stellen die PKVen das so dar.
Welche ernste Krankheit ist kein Notfall? Nur zum Vergleich: Der Basistarif mit Leistungen auf GKV-Niveau kostet fast 600 EUR monatlich - völlig unverhältnismäßig.
Ich bin sicher, so ein Notfalltarif wäre auch für manch zahlende Kundschaft ein Renner - da lohnt es sich, keine Beiträge mehr zu zahlen
Welche ernste Krankheit ist kein Notfall? Nur zum Vergleich: Der Basistarif mit Leistungen auf GKV-Niveau kostet fast 600 EUR monatlich - völlig unverhältnismäßig.
Ich bin sicher, so ein Notfalltarif wäre auch für manch zahlende Kundschaft ein Renner - da lohnt es sich, keine Beiträge mehr zu zahlen

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