PKV für verheiratete Studentin

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jazzguitar
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PKV für verheiratete Studentin

Beitragvon jazzguitar » 05.11.2010, 21:41

Liebe Forumsmitglieder,

Meine Frage ist: wie hoch darf mein Einkommen maximal sein, damit meine Ehefrau in der Privatversicherung ihres Vaters weiter versichert bleiben darf?
Ich stelle die Frage vor folgendem Hintergrund: Meine Verlobte und ich werden im nächsten Jahr heiraten. Wir sind beide Studenten (ich benötige noch ein Jahr bis Studienende, meine Verlobte noch vier Jahre). Sie ist derzeit über Ihre Eltern (beide pensionierte Beamte) privat versichert. Zu Beginn des Studiums musste sie sich entscheiden, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung will, oder ob sie privat versichert bleiben will. Sie hat sich dummerweise für zweitere Variante entscheiden und muss infolgedessen (siehe Sozialgesetzbuch) bis zum Abschluss ihres Studiums privat versichert bleiben. Ich werde im nächsten Jahr mit meiner Promotion beginnen. Ich gehe derzeit davon aus, dass ich mit Beginn meiner Promotion eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen werde. Derzeit bin ich noch über meinen Vater versichert. Prinzipiell wäre es dann möglich, dass meine Verlobte (dann Ehefrau) über meine Versicherung mitversichert wird, diese Variante entfällt aber für die Dauer ihres Studiums, da sie ja unterschrieben hat, dass sie während ihres Studiums privat versichert sein möchte.

Für Hilfe (und wenn möglich auch Quellenangaben) wäre ich Euch sehr dankbar.

Herzliche Grüße
jazzguitar

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.11.2010, 22:25

Öhm,

der privaten Restkostenversicherung ist es egal, wie hoch das Ehegatteneinkommen ist.

Stellt sich allerdings die Frage, ob die Ehefrau nach der Heirat noch weiterhin den gleichen Beihilfeanspruch über die Eltern hat, oder ob sich dort etwas ändert. Wenn sich dort etwas doch die Heirat ändern sollte, dann müsste die PKV-Restkostenversicherung erhöht werden.

Aber wie gesagt, jenes ist Beihilferecht und teilweise in den Bundesländern unterschiedlich.

Am besten Kontakt mit der zuständigen Beihilfestelle aufnehmen und alles klären.


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