PKV- noch möglich?

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Chroni
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PKV- noch möglich?

Beitragvon Chroni » 24.11.2010, 09:04

Hallo Zusammen,

ich bin 21 Jahre alt und habe vor ca. 2 Jahren meine Ausbildung (Laufbahn mittlerer Dienst) beendet. Und bin seit August diesen Jahres Beamter. (Probezeit beendet) Bin seit der Ausbildung freiwillig gesetzlich versichert. Ich habe eine chronische Stoffwechselerkrankung und bin zu 50% schwerbehindert.
Letzten Monat hatte ich mir überlegt mir doch mal eine Angebot für die Private Krankenversicherung von der Debeka machen zu lassen. Ich erklärte dem Debeka-Vertreter meine Situation und er meinte es wäre überhaupt kein Problem mich privat zu versichern. Einziger Nachteil wäre ein Risikozuschlag in Höhe von 30% und 2 Zusatzversicherungen könnte ich nicht abschließen. Er rechnete mir die monatl. Kranken/Plegeversicherungssumme incl. Riskozuschlag aus, die bei mir ca 180 € betragen würde. Das wären 100 € weniger, wie ich im Moment bei der fr. gesetzlichen KV zahle.

Leider wurde nichts aus der PKV. Eine halbe Woche später rief mich der Vertreter an und meinte die Debeka hätte mich abgelehnt, die Eröffnungsklausel gilt nur direkt nach der Ausbildung, bzw nur für Beamte die vor 2005 eingestellt wurden.

Hat jemand von Euch die selbe Erfahrung gemacht, bzw hat jemand eine Idee wie ich vll doch noch zu meiner PV komm?

MFG

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 24.11.2010, 16:15

Hallo Chroni,

beigefügt ein Link auf die dauernde Öffnun zur Privaten Krankenversicherung für Beamten-Anfänger: http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... aenger.pdf

Als Beamtenanfänger gelten auch Beamte auf
Widerruf nach Abschluss ihrer Ausbildung - und zwar innerhalb 6 Monate.
Dies scheint bei Dir nicht mehr zuzutreffen.

Gruß Schlappi

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Beitragvon Chroni » 25.11.2010, 11:53

"Als Beamtenanfänger im Sinne der Öffnungsaktion gelten:
• Beamte auf Probe,"

Ich bin noch Beamter auf Probe bis zu meinem 27 Lebensjahr und dies erst seit dem 01.08.10. Zählt das ganze nun direkt nach der Ausbildung...heißt ich hätte nur 6. Monate Zeit ab dem 01.08.2008 gehabt?
Oder 6 Monate ab dem 01.08.10?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 25.11.2010, 20:43

Die 6-Monatsfrist hat am 01.08.2008 begonnen und ist somit abgelaufen. Der Weg zur PKV scheint somit zu zusein.

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 26.11.2010, 20:05

Abgesehen von der Ausbildung , wann wurden Sie verbeamtet, (hiermit berufe ich Sie zum Beamten auf Probe....)dafür muss eine Urkunde vorliegen.
Gruß

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 27.11.2010, 13:57

DKV-Service-Center hat geschrieben:Abgesehen von der Ausbildung , wann wurden Sie verbeamtet, (hiermit berufe ich Sie zum Beamten auf Probe....)dafür muss eine Urkunde vorliegen.
Gruß


?? - der Beamtenstatus besteht bereits schon als "Beamter auf Widerruf"
nach der Ausbildung beginnt der Status "Beamter auf Probe"

Na ja kann man ja auch einmal überlesen.


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