PKV - Standardtarif

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Reha
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PKV - Standardtarif

Beitragvon Reha » 23.11.2010, 14:04

Guten Tag ,

ich bin seit 25 Jahren PKV-vollversichert und seit 01/2010 in Altersrente. Derzeit liegt für meinen gut ausgestatteten Tarifmix (habe ich schon ewig) der mtl. Beitrag, einschl. gesetzl. PV, bei rund 625 Euro - ab 2011 bei ca. 665 Euro.

Im Blick auf meine Rentenhöhe möchte/muss ich den Beitrag reduzieren. Der Beitrag (einschl. PV) läge lt. meinem Versicherer im Standardtarif für mich ab 2011 bei mtl. ca. 300 Euro - vermutlich wegen meiner langen Vorversicherungszeit so günstig.

Ich könnte andererseits andere Tarife wählen - meinen bisherigen halte ich für vergreist - nehme aber an, dass ich nicht unter 450 Euro mtl. käme - und ich befürchte, dass ein anderer (vielleicht quasi junger Tarif) ruck zuck mein bisheriges Beitragsniveau erreicht.

Meine Versicherung ist gesprächsbereit (muss ich zugeben), hat derzeit aber alle Hände voll zu tun und will sich wieder melden.

Gibt es einen Tipp bzw. Tipps, wie ich bei der Vielfalt an Tarifmöglichkeiten, die mir (noch) nicht erschöpfend vorliegen, zu einer Entscheidung finde? Könnte ich z. B. den Standardtarif wählen und - um beim Arzt weiterhin Privatpatient wie bisher zu sein - den Rest draufzahlen (2,3 statt 1,8-Satz) - oder ist da Ärger/"Gedöns" vorprogrammiert? Und so weiter. Und könnte ich im Standardtarif zum Bittsteller bei den Ärzten werden - ob ich also aus Ärztesicht in einer Liga unterhalb der GKV spielen müsste? Und ob künftig mein Beitrag im Standardtarif vielleicht überproportional steigen könnte?

Tausend Fragen. Ich würde gerne aus meinem derzeit PKV-verwirrten Kopf etwas Luft raus nehmen, damit ich noch zum Januar 2011 entschieden haben kann.

Gruß Reha

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Beitragvon DKV-Service-Center » 23.11.2010, 14:36

Halten wir fest, Sie wissen von der Möglichkeit des Standarttarifes, haben auch die Einschränkungen erkannt, ist aber eine Allternative welche mann in der Hinterhand hat. Diese würde ich jedoch nur nutzen wenn alle anderen Tarifumstellungen nicht Sinnvoll sind.Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung andere Tarife vorstellen und rechnen.
Es gibt bestimmt noch Möglichkeiten.
Gruß

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 23.11.2010, 23:58

Man sollte einmal über einen höheren Selbstbehalt nachdenken.

Eine Frage sei noch erlaubt - wie alt bist Du denn ?

Gruß Schlappi

Reha
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Beitragvon Reha » 24.11.2010, 10:19

Schlappi hat geschrieben:Man sollte einmal über einen höheren Selbstbehalt nachdenken.

Eine Frage sei noch erlaubt - wie alt bist Du denn ?

Gruß Schlappi


... Ich bin 64. Wegen verschiedener Dauerwehwehchen rechnet sich die Erhöhung des SB eher nicht.
Meine Fragen bezogen sich nicht nur auf das Reduzieren des Beitrages, was ja zu schaffen ist, sondern auch auf signifikant gefühlte Konsequenzen für mich aus einer Reduzierung, speziell beim Wechsel in den Standardtarif.

Gruß
Reha

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 24.11.2010, 15:23

durch die Zahlung des gesetzlichen Zuschlags werden Deine Beiträge im Alter von 65 Jahren etwas günstiger.
In meiner eigenen Krankenversicherung habe ich einen Selbstbehalt von 1000 €, dadurch wurde jedoch mein Beitrag insgesamt mtl. um ca. 180 € günstiger = 2.160 € - 1000 € = 1.160 € Gewinn.

Der Standart-Tarif würde ich nicht empfehlen.
Leistung etwas besser als der GKV Tarif.

Gruß Schlappi

Reha
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Beitragvon Reha » 24.11.2010, 18:08

Danke Schlappi für die beiden Tipps!
Ich glaube, wir sind beide mit dem selbsen Versicherer liiert, ich als Versicherter und Du zumindest beruflich?
Viele Grüße
Reha

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Beitragvon Raven » 30.11.2010, 13:39

Reha hat geschrieben:
Schlappi hat geschrieben:Man sollte einmal über einen höheren Selbstbehalt nachdenken.

Eine Frage sei noch erlaubt - wie alt bist Du denn ?

Gruß Schlappi


... Ich bin 64. Wegen verschiedener Dauerwehwehchen rechnet sich die Erhöhung des SB eher nicht.
Meine Fragen bezogen sich nicht nur auf das Reduzieren des Beitrages, was ja zu schaffen ist, sondern auch auf signifikant gefühlte Konsequenzen für mich aus einer Reduzierung, speziell beim Wechsel in den Standardtarif.





Gruß
Reha




Wunderschönen Tag wünsche ich Dir.
ich befinde mich praktisch in der selben Situation. Nächstes jahr werde ich 63 , also na 29 Jahren Mitgliedschaft in PKV sthe ich vor der Frage, Standard Tarif ...Ja oder Nein. Im Jahre 2010 lag Angebot bei 240 euro + PVN. Seit Samstag, den 27.11. liegt neuer Angebot bei 335 euro + PVN. Also um 40 Prozent mehr und das nur deswegen, daß ich um 6 Monate älter geworden bin. Ich glaube, daß die Beitragshöhe nur vom Eintrittsalter abhängt. Also je länger Du mit STN wartest, desto höher wird der Betrag liegen ziemlich unabhängig von Altersrückstellungen.
Die Beitragshöhe sollte dann nicht mehr vom Alter abhängen, aber prozentuell wie Höchstbetrag GKV sich zu ändern. Und das werden keine 40 Prozent sein
Raven

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 30.11.2010, 14:34

@ Raven,

bei Umstellung auf den Standardtarif werden die Altersrückstellungen berücksicht.

Bei Umstellung auf den Basistarif nicht - Hier richtet sich die Berechnung nach der Beitragsbemessungsgrenze.

Gruß Schlappi

Dipling
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Beitragvon Dipling » 30.11.2010, 15:25

Eine sehr oft übersehene Alternative ist der Wechsel in einen jüngeren Tarif (NICHT in den Standard- oder Basistarif) beim gleichen Versicherer, inklusive der aufgebauten Altersrückstellungen. Darauf hat der Versicherte einen Anspruch, siehe § 204 VVG:


"Der Versicherungsnehmer [kann] vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz [...] annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif [...] höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag [...] verlangen.

Versteckt im sperrigen Gesetztestext folgt der entscheidende Satz:

Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.

Das heißt übersetzt: Jeder Privatversicherte hat das Recht, in einen Tarif seines Anbieters zu wechseln, der im Zweifel mehr Leistungen bietet und gleichzeitig günstiger ist. Falls er Vorerkrankungen hat, kann er die zusätzlichen Leistungen ausschließen und damit einen Risikozuschlag vermeiden. Die Formel lautet: Genauso gut versichert für weniger Geld."

Zum vollen Artikel:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 43,00.html
Zuletzt geändert von Dipling am 30.11.2010, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.

Raven
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Beitragvon Raven » 30.11.2010, 15:27

Schlappi hat geschrieben:@ Raven,

bei Umstellung auf den Standardtarif werden die Altersrückstellungen berücksicht.

Bei Umstellung auf den Basistarif nicht - Hier richtet sich die Berechnung nach der Beitragsbemessungsgrenze.

Gruß Schlappi


Hallo Schlappi,
vielen Dank für schnelle Antwort. Die Sache mit Altersrückstellungen ist mir schon klar. Und ich weiß auch , daß sich um Standard Tarif handelt.Was ich aber nicht begreife, daß am 1.08 2010 noch der Standardtarif 241 euro war....und jetzt ab 1.01.2011 bei 335.87 liegt, obwohl ich vom meinem Tarif gar kein Gebrauch machen musste . Die einzige Sache die sich geändert hat ist mein Alter - also max. 6 Monate mehr.
schönen Nachmittag - Raven

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 30.11.2010, 16:06

@ Raven,

dies Erhöhung kann sich nicht nur auf den Altersunterschied von 6 Monate beziehen.

Vermutlich gab es eine drastische Beitragsanpassung zum 01.01.2011.

@ Dipling,

Was Sie schreiben ist zum Teil richtig.
Die Versicherungsunternehmen verlangen jedoch bei dem Wechsel in einen leistungsbesseren Tarif einen Antrag incl. Gesundheitsfragen.
Danach wird entschieden wie die Änderung möglich ist (Ausschluss oder Beitragserhöhung).

Beispiel: vor 5 Jahren habe ich meine PKV in einen anderen Tarif umgewandelt incl. 1-Bett-Zimmer.
Mein Vertrag ist um einiges günstiger geworden, weil ich gleichzeitig einen höheren Selbstbehalt eingeschlossen habe - für die verbesserte Absicherung vom 1-Bett-Zimmer bekam ich einen Gesundheits-Zuschlag von 12 €.

Gruß Schlappi



Gruß Schlappi

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Beitragvon Raven » 30.11.2010, 19:16

Schlappi hat geschrieben:@ Raven,

dies Erhöhung kann sich nicht nur auf den Altersunterschied von 6 Monate beziehen.

Vermutlich gab es eine drastische Beitragsanpassung zum 01.01.2011.

@ Dipling,

Was Sie schreiben ist zum Teil richtig.
Die Versicherungsunternehmen verlangen jedoch bei dem Wechsel in einen leistungsbesseren Tarif einen Antrag incl. Gesundheitsfragen.
Danach wird entschieden wie die Änderung möglich ist (Ausschluss oder Beitragserhöhung).

Beispiel: vor 5 Jahren habe ich meine PKV in einen anderen Tarif umgewandelt incl. 1-Bett-Zimmer.
Mein Vertrag ist um einiges günstiger geworden, weil ich gleichzeitig einen höheren Selbstbehalt eingeschlossen habe - für die verbesserte Absicherung vom 1-Bett-Zimmer bekam ich einen Gesundheits-Zuschlag von 12 €.

Gruß Schlappi



Gruß Schlappi


Hallo Leute,
vielen Dank für eure Anregungen. Tja ich glaube, daß in meinem Falle ( bestimmte betrifft alle, die zum Standard Tarif wechseln möchten) hat wenig Sinn über die Ursache der drastischen Beitragserhöhungen/ Beitragsanpassungen zu spekulieren, oder zu diskutieren. Es ist die Tatsache und aus dieser muß man ausgehen.
Bitte eine Frage an alle :
Wenn ich den Standard Tarif in der Höhe 335 euro akzeptiere und ab 1.1. 2011 nehme..........bleibt die Beitragshöhe für mich für die nächsten 20 Jahre konstant ??? Konstant sicher nicht, aber ich vermute, daß die jährliche Beitragserhöhung mit prozentueller Erhöhung des Höchstbeitrages in der GKV gekoppelt ist. ( 2002 -- 2010 , von 455 euro auf 553 euro) . Also wesentlich aber wirklich wesentlich weniger als die Erhöhung vom STN ( 2008 -2010, von 200 euro auf 335 euro) .
1) Standard Tarif : die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person (S.8, Nr.8)
2) die Erhöhung wegen Alterswerden oder wegen Krankheiten sollte ausgeschlossen werden.
Also mindestens sowas habe ich im Internet gefunden.
gute Nacht Raven

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 01.12.2010, 12:24

Hallo Raven,

der Standardtarif hat definitiv nichts mit der Erhöhung der GKV zu tun, also kann man hier auch keine entsprechende Erhöhung davon ableiten.

Bei der Berechnung des Standard-Tarifes werden die versicherten Jahre in der PKV + die zur Verfügung stehenden Altersrückstellungen mit berücksichtigt.

Weitere Informationen hierzu sollten Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen erfragen.

Gruß Schlappi

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 01.12.2010, 18:39

Hallo Raven,

Ihre Schlussfolgerungen sind mehr als falsch.
Wo sind Sie in welchem Tarif versichert ?
Lassen Sie sich gegen Honorar beraten.
Lassen Sie den STN erstmal unberücksichtigt, prüfen Sie Alternativen §204 VVG

Gruß
Philipp

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Beitragvon Raven » 02.12.2010, 11:13

Schlappi hat geschrieben:Hallo Raven,

der Standardtarif hat definitiv nichts mit der Erhöhung der GKV zu tun, also kann man hier auch keine entsprechende Erhöhung davon ableiten.

Bei der Berechnung des Standard-Tarifes werden die versicherten Jahre in der PKV + die zur Verfügung stehenden Altersrückstellungen mit berücksichtigt.

Weitere Informationen hierzu sollten Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen erfragen.

Gruß Schlappi


Vielen Dank Schlappi,
nur verstehe ich nicht, warum bei bestehenden Altersrückstellungen und bei versicherten Jahren in derselben PKV der STN Angebot um 40 Prozent höher liegt als vor einem Jahr. Und was ich eigentlich auch nicht weiß, ob die Beitragserhöhungen - sei es nur in den , wie hier STN Angeboten, alle Mitglieder oder Interessenten für STN Tarif betrifft( also Beitragsanpassung allgemein) , oder ob sich um eine "maßgeschnittene" Beitragshöhe für diese Person handelt, die den Angebot annehmen könnte. Und dann wäre nur Eintrittsalter als ausschlaggebender Faktor entscheidend.
Gruß Raven
Gruß Raven


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