Rückwirkende Beitragserstattung nach Wechsel in GKV

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Rückwirkende Beitragserstattung nach Wechsel in GKV

Beitragvon neumeister » 26.06.2007, 10:25

Hallo

Ich habe folgendes Problem. Nach Abschluss meines Kunststudium, während dem ich privat krankenversichert war, habe ich meine freiberufliche künstlerische Tätigkeit aufgenommen und Versicherungspflicht nach dem KSVG bei der KSK beantragt. Die KSK verwehrte mir diese, durch eine erfolgreiche Klage gegen die KSK wurde die Versicherungspflicht nach dem KSVG aber rückwirkend ( ca. 1,5 Jahre) anerkannt. Meine PKV weigert sich nun, mir meine gezahlten Beiträge zu erstatten. Ich meine jedoch, dass sie da im Unrecht ist. Wie und wo kann ich dieses belegen?

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Re: Rückwirkende Beitragserstattung nach Wechsel in GKV

Beitragvon DKV-Service-Center » 26.06.2007, 22:42

Wie und wo kann ich dieses belegen?

gar nicht die Versicherungspflicht ist innerhalb von 8 Wochen anzuzeigen konntest du nicht wegen schwebenden Verfahren.

geregelt ist das in :-)
§ 178h VVG

(2) 1Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.
2Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu.
[color=blue][size=18]3Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. [/size][/color]4Der Versicherungspflicht steht gleich der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis.

Gruß


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