Nach Studium ohne Krankenversicherung?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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ju_lia
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Nach Studium ohne Krankenversicherung?

Beitragvon ju_lia » 16.12.2010, 14:07

Hallo,

nachdem ich mittlerweile schon etwas verzweifelt bin, da mir niemand wirklich Auskunft geben kann, bin ich hier gelandet und hoffe, dass ich etwas schlauer werde.

Ich bin momentan noch immatrikuliert und habe aber vor ca. 1 Monat meine Diplomarbeit verteidigt und warte jetzt auf mein Zeugnis. Eine Anstellung hab ich noch nicht in Aussicht.

Zu Beginn meines Studiums habe ich mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, da mein Vater Beamter ist. Ich bin bis jetzt zu 20% privat krankenversichert und zu 80% in der Beihilfe dabei. Nach einem Gespräch von meinem Papa mit einem Menschen von der Beihilfe, zahlen die bis Ende des Monats, an dem ich mein Zeugnis erhalte, was ja bald der Fall sein wird. Das heißt, dass ich bald nur noch zu 20% krankenversichert bin. Wirklich exmatrikuliert bin ich aber erst zum Semesterende. Da ich total Angst habe, dass ich jetzt ohne Krankenversicherung dastehe, war ich heute bei der ARGE und habe mich arbeitslos gemeldet um so möglichst in die gesetzliche Versicherung zu kommen. In diversen Internetbeiträgen hab ich jedoch gelesen, dass dies in der Regel auch nicht möglich ist, sondern man trotzdem privat versichert bleibt und im schlimmsten Fall einen sehr hohen Basistarif zahlen muss. Außerdem bezweifel ich gerade ein bisschen, dass ich überhaupt Anspruch auf ALGII habe, da ich ja noch bis März immatrikuliert bin.

Hat irgendjemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß, was man am Besten macht, um einen vollständigen, möglichst kostengünstigen Versicherungsschutz zu erhalten?
Würde es was bringen meinen Freund (er arbeitet als Angestellter und ist gesetzlich versichert) baldmöglichst zu heiraten, um so in die Familienversicherung zu kommen (geht das überhaupt so einfach, wenn man davor privat versichert war?).


Mit der Hoffnung auf baldige Klarheit
Julia

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 16.12.2010, 14:27

Hallo,

in den Basistarif müssen Sie nicht, Ihr Versicherer bietet hoffentlich eine Möglichkeit sich zu 100% zu versichern (schwer wird es bei KVB und PostBeaKK). Haben Sie mit dem Versicherer schon gesprochen?

Gruß
CM

claudius
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§ 199 VVG

Beitragvon claudius » 16.12.2010, 14:44

Hallo zusammen,

@ Cassiemann:

warum " ... Versicherer bietet hoffentlich eine Möglichkeit sich zu 100% zu versichern ..."?

Ich denke er muss dies gem. § 199 VVG tun oder interpretiere ich das falsch?

§ 199 Beihilfeempfänger

(1) .....
(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.


Gruß

Claudius

JarvisCocker
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Re: Nach Studium ohne Krankenversicherung?

Beitragvon JarvisCocker » 16.12.2010, 14:56

ju_lia hat geschrieben:Hallo,
Würde es was bringen meinen Freund (er arbeitet als Angestellter und ist gesetzlich versichert) baldmöglichst zu heiraten, um so in die Familienversicherung zu kommen..
Julia


Ich bin zwar immer noch der altmodischen Meinung, dass man aus Liebe heiraten sollte, aber um ihre Frage zu beantworten...ja, sie wären dann in der GKV ihres Mannes :D

claudius
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Beitragvon claudius » 16.12.2010, 15:34

Hallo ju_lia,

vielleicht sollten Sie sich noch die für Sie gültige Beihilfeverordnung genau anschauen. Eventuell gibt es dort eine Regelung, die mit der in Baden-Württemberg vergleichbar ist (s.u.). Hier wird zwischen dem Wegfall von Kindergeld/Familienzuschlag und Wegfall Beihilfe unterschieden, die Beihilfe läuft bis zu einem Jahr länger:


Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

§ 3
Berücksichtigungsfähige Angehörige


(1) ....
(3) ...... Die Berücksichtigung von Kindern endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie im Familienzuschlag nicht mehr berücksichtigungsfähig sind, bei Wegfall am 31. Dezember eines Jahres mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres. ......


Gruß

Claudius

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Beitragvon ju_lia » 16.12.2010, 15:44

Ich bin zwar immer noch der altmodischen Meinung, dass man aus Liebe heiraten sollte, aber um ihre Frage zu beantworten...ja, sie wären dann in der GKV ihres Mannes Sehr glücklich

Klar, Liebe ist natürlich auch da. Und das schon seit vielen Jahren. Aber für mich ist der Trauschein mit seinen einhergehenden Vorteilen (in rechtlicher Hnsicht) eher ein zusätzliches Plus oder eine staatliche Belohnung für's füreinander da sein. Lieben kann ich auch ohne. ;-)


Schon mal vielen Dank an alle für die vielen, schnellen und hilfreichen Antworten. Ein Lob für dieses tolle Forum.

Werde dann morgen mal bei meiner Krankenversicherung (Gott sei Dank Debeka und nicht KVB oder PostBeaKK) anrufen. Das hab ich bisher noch nicht gemacht.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 16.12.2010, 16:43

@claudius: Die beiden Ausnahmen auf die es nicht zutrifft habe ich doch genannt (KVB und PostBeaKK). Von daher schrieb ich "hoffentlich"

@Ju_lia: Die Debeka bietet Ihnen für 18 Monate über das Studienende einen Studententarif für deutlich unter 600€ an.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 16.12.2010, 17:33

hallo Ju_lia,

in Ihrem Fall gibt es folgende Möglichkeit:

schreiben Sie sich provisiorisch zu einem 2. Studium an der Uni ein - bis Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben.
Sind Sie noch keine 25 Jahre läuft die Beihilfe von 80 % weíter. Ansonsten lassen Sie den Versicherungsschutz auf 100 % mit Ausbildungstarif erhöhen.

Dies ist zur Zeit gängige Praxis.

@Cassiesmann: Es kann sich hierbei nicht um die KVB bzw. PostBeaKK handeln, denn sonst würde die Restkostenversicherung von 20 % nicht zutreffen.

Viele Grüße!

Schlappi


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